654/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
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Am 19.11.2014 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Stand des Strafvollzugs der im WEB l Strafverfahren verurteilten

Personen"

Der Oberste Gerichtshof hat im WEB l Strafverfahren im Mai 2002 die Strafurteile gegen N.N., DDr. Dieter Röslhuber, Georg Geyer, Dipl.-Vw. Helmut Scheufele, Dr. Hans-Jürgen Gold und Herbert Neuberger bestätigt.

Die Genannten wurden zu langjährigen Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren rechtskräftig verurteilt.

Die Mehrzahl der Verurteilten sollen angeblich ihre Strafhaft in der Vollzugsanstalt Sonnberg absitzen. Allerdings gibt es nun Gerüchte und Presseberichte, dass dies nicht der Fall sein soll (z.B. Kronenzeitung 25.02.2003), der bereits ein erleichterter Vollzug mit Freigängen genehmigt wurde.

„Justizminister Dieter Böhmdorfer beteuert, dass noch keiner aus dem WEB-Sextett begnadigt wurde. Doch die Haft wird einigen Managern sehr erleichtert, die nach der Milliarden-Affäre insgesamt 44 Jahre Haft erhielten. „Ein Steuerberater, der eigentlich im Gefängnis wäre, lädt in Wien sogar Bekannte zum Tennis Spielen ein", wundert sich Anwalt Heinrich Schellhorn. Andere WEBIer, die im Sommer ihre Haft angetreten haben, sind mehrfach Freigänger und arbeiten und wieder..."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage

1.  In welchen Vollzugsanstalten müssen die im WEB l Strafverfahren Verurteilten ihre Strafe verbüßen?

2.  Warum wurde dabei eine Differenzierung vorgenommen? Wie wird diese begründet?

3.   Welche dieser Verurteilten bekamen bzw. bekommen im Rahmen des erleichterten Vollzugs Freigänge genehmigt?

4.  Wann und von wem wurde der erleichterte Vollzug jeweils beantragt? Wann wurde dieser erleichterte Vollzug jeweils genehmigt?

5.  Ab welchem Zeitpunkt wurde der genehmigte erleichterte Vollzug (Freigang) von den Verurteilten in Anspruch genommen? Wie wurde dieser in jedem Einzelfall begründet?
Zu welchen Zwecken wurde bei diesen Personen der Freigang genehmigt?
Welche besonderen Qualifikationen weisen diese Freigänger auf, dass ihnen der Freigang genehmigt wurde?
Welche Auflagen wurden jeweils erteilt?
Wie wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?
Wurden die Auflagen bislang auch jeweils eingehalten?
Wenn nein, zu welchen Konsequenzen führte dies?

6.  Mit welchen Erlösen kann die Republik aus diesen Freigängen rechnen?

7.  Entspricht diese Vorgangsweise bei diesen in Strafhaft befindlichen Personen den im Strafvollzug normalerweise üblichen Usancen?

8.  Wie lange befanden sich diese strafrechtlich Verurteilten, denen Freigänge genehmigt wurden, bei Antritt der Freigänge nach der Verurteilung in Haft?

9.  Wie viele Strafgefangene kamen in Österreich mit Stichtag 31.12.2002 und 30.06.2003 in den Genuss des erleichterten Vollzugs?

10.  Wie lauten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür?
Welche waren für die im Einleitungstext der Anfrage beschriebenen Freigänge konkret anwendbar?

11.  Wie beurteilen Sie den im Einleitungstext zitierten Artikel der Kronen Zeitung Salzburg?

12.  Ist dieser aus ihrer Sicht inhaltlich richtig? Wenn nein, warum nicht?

13.  Ist es zulässig, dass - wie im Einleitungstext geschildert - im Rahmen von Freigängen Konzertbesuche vorgenommen, Tennisspiele mit Bekannten absolviert und im Beruf (z.B. als Wirtschaftstreuhänder) weitergearbeitet wird?

14.  Wie viele Monate bzw. Tage Haft haben die im WEB l Strafverfahren Verurteilten - unter Anrechnung der U-Haft - jeweils noch zu verbringen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Verurteilte)?
Wann läuft für die Verurteilten jeweils die Strafhaft aus?

15.  Wurde durch deren Rechtsanwälte bereits ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt?

16.  Wenn ja, für wen und wie werden Sie als ressortzuständiger Minister entscheiden?

17.  Sind Ihnen einzelne Personen, die im Einleitungstext der Anfrage genannt wurden, jemals persönlich bekannt geworden?

18.  Wenn ja, welche Person(en)?

19.  Wer hat die Entscheidung für den erleichterten Vollzug (Freigänge) im Bundesministerium für Justiz getroffen?

20. Haben Sie oder ein(e) Mitarbeiter(in) Ihres Ministerbüros mit dem zuständigen und entscheidungsbefugten Beamten des Bundesministeriums für Justiz in dieser Angelegenheit Kontakt gehabt bzw. Gespräche geführt?


21.  Wenn ja, was war der Inhalt und Ergebnis dieses Kontaktes bzw. dieses Gespräches?

22.  Haben Sie oder ein(e) Mitarbeiter(in) Ihres Ministerbüros jeweils hinsichtlich des Strafvollzuges der WEB l Verurteilten jemals eine Weisung erteilt?

23.  Wenn ja, warum?
Was war Inhalt dieser Weisung?