657/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Postenschacher im Kärntner Schulwesen bei der Bestellung von Bezirks- und
Landesschulinspektoren

Der Postenschacher im Kärntner Schulwesen unter Führung von Landeshauptmann Dr. Haider ist
schon bisher greifbar gewesen. Durch die neuesten Entwicklungen bei der Bestellung von Bezirks-
und Landesschulinspektoren für Kärnten wird aber endgültig offensichtlich, dass sich FPÖ und
ÖVP in Kärnten gar nicht mehr bemühen, den Schein von Objektivität zu wahren. Die Vorgänge
rund um die jüngste Schulinspektoren-Besetzung sind nach Ansicht der Anfragesteller skandalös,
da Qualifikationen gar keine Rolle gespielt haben sondern rein nach parteipolitischer Zugehörigkeit
entschieden wurde. Darüber hinaus wurde anscheinend durch das Fehlen eines korrekten
Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens gegen § 225 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG)
verstossen.

1. Zur „Objektivierung" im Kärntner Schulwesen:

Seit seinem Amtsantritt verspricht der Kärntner Landeshauptmann Dr. Haider die Einführung einer
Objektivierung bei der Postenbestellung im Kärntner Schulwesen. Gleichzeitig werden laufend rein
parteipolitisch motivierte Postenbestellungen durchgeführt, bei denen Qualifikationskriterien gar
keine Rolle spielen.

Sie selbst haben zum Beispiel mit Schreiben vom 26. Juni 2000 als Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur die Unterlagen zur Besetzung des Bezirksschulinspektors Hermagor
zurückverwiesen. Ihr Kabinettsmitarbeiter Mag. Henhapel begründete im damaligen Schreiben:
„Auf Grund der vorgelegten Unterlagen kann eine solche Abwägung der Argumente nicht
nachvollzogen und könnte daher in einem allfälligen Verfahren vor einem Höchstgericht nicht
dargelegt werden. Der Akt wird daher an den Landesschulrat für Kärnten rückübermittelt, mit dem
Ersuchen, einer neuerlichen Vorlage, die diesem Erfordernis Rechnung trägt. Insbesondere ist die
Frage zu klären, aus welchen Gründen die in dem Vorschlag der Fachkommission enthaltenen
beiden erst- und zweit gereihten Bewerber nicht mehr aufscheinen."


Höhepunkt dieses FPÖ-Doppelspiels war folgendes am 16. April 2003 veröffentlichte Interview

von Dr. Haider mit der „Kleinen Zeitung":

Kleine Zeitung: „Als Landeshauptmann wollten Sie durch Objektivierungen für mehr Gerechtigkeit

im Kärntner Schulwesen sorgen. Gescheitert?"

Haider: „Nein. ... In höheren Schulen nicht, weil Bildungsministerin Elisabeth Gehrer säumig ist.

Sie hätte schon längst einen Objektivierungsentwurf machen und das Beamtendienstrechts-Gesetz

ändern müssen."

Kleine Zeitung: „Derzeit sind die Besetzungen in den wichtigsten Schulbereichen eher willkürlich."

Haider: „Ohne Objektivierungsgesetz bekommt die Ministerin eine Dreier-Liste mit Vorschlägen

des  Landesschulrats.   Der  ist  ein  Spiegelbild der politischen   Verhältnisse  und  entscheidet

demzufolge auch politisch. ... Das ist aber keine saubere Lösung."

Kleine Zeitung: „... Die Freiheitlichen als Opfer fehlender Objektivierung?"

Haider: „Unter den jetzigen Verhältnissen kommen eher Leute zum Zug, die ihre Karriere mit

politischer Anpassung verfolgen. Es kotzt mich an, wenn ich sehe, welche Wendehälse da unterwegs

sind."

Die „Kleine Zeitung" veröffentliche daher am 30. April 2003 einen auf dieses Interview bezogenen
Leserbrief Ihres Kabinettsmitarbeiters Mag. Oliver Henhapel:

„...Die Beschlussfassung über ein Objektivierungsverfahren fällt in die Zuständigkeit des
Landesschulrates, dessen Präsident Landeshauptmann Haider ist. In acht Bundesländern gibt es
die dafür erforderlichen Verordnungen, nur der Landesschulrat für Kärnten hat bisher keine solche
erlassen. Bereits 1995 hat Bundesministerin Gehrer den Mitarbeitern des Ministeriums die
eindeutige Anweisung erteilt, dass vorgelegte Dreiervorschläge auf die Einhaltung aller
verfahrensrechtlichen und dienstrechtlichen Bestimmungen zu prüfen sind, und wenn keine
Verfahrensfehler vorliegen, so ist der Erstgereihte zur Ernennung vorzubereiten. Bei Fehlern
werden die Akten an den jeweiligen Landesschulrat zurückverwiesen. Mag. Oliver Henhapel"

2. Zum konkreten Anlassfall – Kollegiumssitzung im LSR vom 10. April 2003:

Bisher wurden in Kärnten viele Schulinspektoren-Stellen nur „provisorisch" besetzt, sodass eine
Zustimmung durch Ihr Ministerium vorläufig nicht notwendig war. Nun hat das Kollegium des
Landesschulrats Kärnten in seiner Sitzung am 10. April 2003 gleich für 13 Bezirks- und
Landesschulinspektoren definitive Besetzungen beschlossen, indem es verbindliche
Dreiervorschläge angenommen und an Ihr Ministerium übermittelt hat.

Dabei ist es im Vorfeld zu unglaublichen Vorkommnissen gekommen. Nach den vorliegenden
Informationen und Kärntner Medienberichten hat es kein korrektes Bewerbungs- und
Bewertungsverfahren gegeben (inklusive einem für solche Positionen angebrachten Hearing). Es
gab in Summe 205 Bewerberinnen für diese Positionen. Von diesen wurden ausschließlich der FPÖ
oder ÖVP nahe stehende Personen berücksichtigt, manche Bewerberinnen wurden auch kreuz und
quer auf mehrere Reihungslisten für gänzlich verschiedene Regionen gereiht.

Ohne den konkret vom Kollegium gereihten Bewerberinnen nahetreten zu wollen ist es hier zu
einer massiven FPÖ/ÖVP-Umfärbungsaktion ohne jegliche Rücksicht auf fachliche Qualifikationen
gekommen. Aus Sicht der Anfragesteller wurde dabei auch der § 225 Absatz 3 Beamten-
Dienstrechtsgesetz gebrochen, der vorsieht: „Der Besetzung einer freien Planstelle eines Schul-
oder Fachinspektors hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
voranzugehen."


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.        Ist die Postenvergabe im Kärntner Schulwesen, insbesondere bei

Bezirks/Landesschulinspektoren, aus Ihrer Sicht genügend geregelt?

a) Wenn ja: Warum entspricht sie den Vorgaben einer „objektiven" Postenvergabe? Wie
erklären Sie sich dann den Leserbrief Ihres Kabinettsmitarbeiters Mag. Henhapel an die
Kleine Zeitung vom 30. April 2003

b) Wenn nein: Warum nicht, welche Maßnahmen müssen gesetzt werden und von wem
müssen sie gesetzt werden?

2.        a) Wie lauten die konkreten bundesrechtlichen Bestimmungen für ein transparentes und
objektives Auswahlverfahren bei Bezirks/Landesschulinspektoren und inwieweit werden
diese in Kärnten generell berücksichtigt?

b) Wie viele Reihungsvorschläge bzw. Kollegiumsbeschlüsse des LSR Kärntens zu
Postenbestellungen haben Sie seit April 1999 zurückverwiesen und aus welchen Gründen
haben sie jeweils im konkreten Fall rückverwiesen (bitte um detaillierte Angabe)?

3.        a) Ist der Beschluss des Kollegiums des Landesschulrats Kärnten vom 10. April 2003
betreffend Reihung für die Vergabe von 13 Bezirks/Landesschulinspektoren-Posten aus
Ihrer Sicht rechtmäßig zustande gekommen?

b) Wurde dabei der § 225 Absatz 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz gebrochen? Wenn Nein,
wie wurde konkret den gesetzlichen Erfordernissen eines Ausschreibungs- und
Bewerbungsverfahrens entsprochen?

c) Wurden aus Ihrer Sicht die fachlichen und sonstigen Qualifikationen der gereihten
Bewerberinnen ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, wie?

d) Wurde den gesetzlichen Erfordernissen einer ordentlichen Ausschreibung genüge getan?
Wenn ja, wann und in welcher Form wurden die Ausschreibungen kundgetan und welches
waren die genauen Ausschreibungskriterien (bitte um detaillierte Angabe für jeden der 13
Posten)?

e) Warum hat es keinen offiziellen Amtsvortrag des Landesschulrates gegeben, der als
offizielle Behörde die Eignung der Bewerberinnen prüfen und bewerten müsste? Stimmt es
also, dass der Beschluss des Kollegiums auf einem von FPÖ und ÖVP direkt in der
Kollegiumssitzung eingebrachten Antrag basiert?

0 Können Sie auf Grund dieser Vorgänge garantieren, dass der Beschluss des Kollegiums
allen verfahrensrechtlichen und dienstrechtlichen Prüfungen standhält, die möglicherweise
durch die Gleichbehandlungskommission und Gerichte erfolgen werden? Wenn ja, worauf
stützt sich Ihre Ansicht?

g) Bitte geben Sie für jeden der 13 Posten an, auf Grund welcher Kriterien wie fachliche
Qualifikation, kommunikative Kompetenz, soziale Kompetenz, Führungs- und
Beratungskompetenz, besondere Fähigkeiten im Bereich Konfliktmanagement usw. die
Reihungen erfolgten (bitte um detaillierte Angabe für jede der 13 Positionen)? Waren die
Reihungskriterien aus Ihrer Sicht ausreichend und werden sie einer allfälligen gerichtlichen
Prüfung standhalten?

h) Werden Sie daher die Unterlagen des Landesschulrates zurückverweisen? Wenn Nein,
warum nicht?