658/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 2 GOG

der Abgeordneten Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Freunderlwirtschaft, Interventionen und Lobbyismus zum Schaden

Österreichs"

In den letzten Monaten verdichteten sich immer mehr Zweifel betreffend die korrekte und
unbeeinflusste Amtsführung des Bundesministers für Finanzen Karl Heinz Grasser. Handelte
es sich in der vorigen Gesetzgebungsperiode noch um Vorwürfe wie extensive und
unnotwendige Vergaben an externe Berater, peinliche Selbstdarstellungen im Rahmen der
KMU-Road Shows auf Kosten der SteuerzahlerInnen und Ähnliches, so verstärkten sich diese
Vorwürfe in letzter Zeit in Richtung Unfähigkeit zur Trennung von Privatem und
Öffentlichem, begleitet von Vorwürfen der verbotenen Geschenkannahme oder der
Steuerverkürzung.

Die Vorwürfe verstärken sich nunmehr aber in Richtung der verbotenen Intervention im
teuersten Vergabeverfahren der 2. Republik, nämlich den Ankauf der Kampfflugzeuge, und
dubiosen Vorgängen im Rahmen der von der Regierung geplanten Veräußerung der ÖIAG-
Anteile an der VOEST, wo bekannt wurde, dass Geheimabsprachen zwischen Magna und
dem ÖIAG-Vorstand zum Verkauf dieser Anteile eingeleitet wurden. In beiden Fällen
reagierte der Finanzminister äußerst eigenartig und unglaubwürdig, informierte das Parlament
zum Teil gar nicht, zum Teil falsch, jedenfalls spielten aber immer Netzwerke rund um seine
Person eine zentrale Rolle.

Der letzte, demokratiepolitisch beinahe undenkbare Skandal war aber die Unterzeichnung des
Vertrages mit EADS, ohne dass die dafür notwendige gesetzliche Grundlage in Rechtskraft
ging. Die teuerste Investition des Bundes wurde also alle haushaltsrechtlichen Grundlagen
und die verfassungsrechtliche Budgethoheit des Parlaments negierend für die Republik
Österreich vom Bundesminister für Landesverteidigung unterschrieben. Aus dieser
Vorgangsweise - zusammen mit dem Nichtabwarten des vom Landesverteidigungsminister in
Auftrag gegebenen Rechnungshofberichtes - könnten für die Republik Österreich
außerordentlich hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Die Vorgangsweise des Finanzministers ist völlig inakzeptabel.


Im Einzelnen stellen sich die Sachverhalte wie folgt dar:

I. VOEST-ALPINE: Ein Schnäppchengeschäft unter den Freunden des
Finanzministers?

Solange er noch von der FPÖ nominierter Finanzminister war, hat er mit seinem Ausverkaufs-
Programm vor allem die „FOP's", die „Friends of Prinzhorn", wie sie ein namhafter
Kolumnist genannt hat, zum Beutezug nach den Filetstücken im Staatsbesitz befindlicher
Betriebe eingeladen. Nunmehr soll auch sein ehemaliger (und eventuell künftiger)
Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, auf das Vermögen der österreichischen Steuerzahler
zuzugreifen.

Im Rahmen dieses Ausverkaufs-Programmes ist - unter dem Codenamen „Minerva" - das
Herzstück der österreichischen Industrie, die VOEST-ALPINE, in den letzten Tagen in das
Zentrum der öffentlichen Diskussion geraten:

-    Der vom Magna-Konzern Frank Stronachs quasi „karenzierte" Finanzminister hievte
seinen Freund, Magna-Europachef und Vizepräsident von Magna International Siegfried
Wolf in den ÖIAG-Aufsichtsrat, wo dieser seit Monaten über den Zugang zu allen
Firmendaten den Kauf der VOEST-ALPINE durch Stronach vorbereiten konnte.

-          Unter strengster Geheimhaltung hat der ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit zwei Magna-
Managern und Vertretern von Morgan Stanley - die bereits 2001 für Aufsehen gesorgt
haben, indem der ÖIAG-Spitze eine Privatisierungsstudie kostenlos „angedient" wurde -an einem Konzept betreffend den Verkauf der VOEST-ALPINE an Magna. Die beiden Magna-Mitarbeiter sind enge Mitarbeiter von Siegfried Wolf. Diese ÖIAG-Arbeitsgruppe
sollte Konzepte zum VOEST-Verkauf entwickeln.

-          Selbst Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl kritisiert die „ungeheuerlichen
Vorgänge" um die Geheimaktion „Minerva". Er bedauerte, dass eine derartige
Arbeitsgruppe überhaupt habe entstehen können, und meinte, dass diese „Geheimaktion"
gegen die gerade bei großen Privatisierungsvorhaben nötigen Prinzipien von Transparenz
und Fairness verstoße. Bei Unvereinbarkeiten auf Aufsichtsratsebene müssten dort
„Konsequenzen gezogen werden".


Die im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der ÖIAG-Anteile an der VOEST-
ALPINE aufgetretenen Unvereinbarkeiten im Bereich der Gesellschaftsorgane in VOEST-
ALPINE und ÖIAG sind gravierend. So ist Herr Grupp gleichzeitig Interessent an und
Aufsichtsrat in der VOEST-ALPINE und Herr Wolf Interessent an der VOEST-ALPINE und
Aufsichtsrat des Verkäufers ÖIAG.

Die beiden haben damit wesentliche Vorteile gegenüber anderen Interessenten im
Verkaufsverfahren, weil sie die Möglichkeit hatten, sich zwei Jahre lang genauestens über die
Ertragslage, Investitionspläne, Unternehmensentwicklung usw. zu informieren. Andere
Interessenten müssen solche Informationen in aufwändigen due-diligence-Prüftmgen erheben.
Darüber hinaus ist es ihnen möglich, Einsicht und Einfluss auf die Verkaufsstrategie und auch
auf die Preisbildung zu nehmen.

Die vom Finanzminister bzw. dem Kapitalmarktbeauftragen der Bundesregierung Schenz
unter Mediengetöse vorgestellten Corporate Governance - Vorschriften, die unter Mitwirkung
u.a. des Instituts der Wirtschaftsprüfer oder der Österreichischen Vereinigung für
Finanzanalyse und Asset Management im Jahr 2002 erarbeitet wurden, werden durch diese
Vorgangsweise mit Duldung des Finanzministers schwer verletzt. Denn diese Vorschriften
sehen u.a. in Pkt. 48 vor, dass Interessenkonflikte, wie sie im Fall der VOEST-ALPINE
vorliegen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter bekanntzugeben
und in der Folge entsprechende Konsequenzen zu ziehen sind. Das ist nach den bisher
vorliegenden Berichten nicht geschehen.

Die involvierten Aufsichtsräte Grupp und Wolf haben daher gegen jene Wohlverhaltensregeln
verstoßen, auf dessen Einführung der Finanzminister so stolz war. In diesem Fall müsste der
Finanzminister selbst als Eigentümervertreter die Konsequenz ziehen und die beiden
Aufsichtsräte abberufen.

Die SPÖ fordert in diesem Zusammenhang, dass die beiden Aufsichtsräte ihre Ämter
zurücklegen sollen bzw. fordert alternativ den Finanzminister dazu auf, die beiden
abzuberufen, da grundlegende Elemente der international anerkannten Wohlverhaltensregeln
in den Corporate Governance - Vorschriften nicht eingehalten werden. Die vom
Finanzminister geduldete Vorgangsweise widerspricht internationalen Standards, die eine
unbefangene Entscheidung des Aufsichtsrates sicherstellen sollen. Damit wird auch dem
Vertrauen in den Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich schwerer Schaden zugefügt
- ein Schaden, den die SPÖ von Österreich fernhalten möchte.


Der Finanzminister hat nach Auffliegen dieses Skandals angeblich „inoffiziell" eingegriffen
und den in der ÖIAG eingerichteten Arbeitskreis gestoppt. Für die SPÖ ist der Magna-Deal
allerdings alles andere als vom Tisch. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt „Minerva" nur
wegen des oberösterreichischen Wahlkampfes vorübergehend gestoppt wurde.

Der Rechnungshof zeigte im Zusammenhang mit der ÖIAG und deren Privatisierungstätigkeit
bereits zahlreiche schwerwiegende Ungereimtheiten auf:

-    Jahresgagen in der ÖIAG von mehr als 650.000 Euro (über neun Millionen Schilling!) für
blau/schwarze Günstlinge;

-        Mietbeihilfen, die 14 mal pro Jahr ausbezahlt werden;
-  
eine Verdoppelung der Aufsichtsratsgagen;

-    Spesenexplosion um unglaubliche 2.000 Prozent;

-    Verrechnung privater Ausgaben auf Kosten der ÖIAG;

-    Missachtung des Aktienrechtes.

Der Präsident des Rechnungshofes und die Abgeordneten warten bis heute auf das vor zwei
Jahren von Aufsichtsratsvorsitzendem Heinzel in einer Rechnungshof-Ausschusssitzung im
Parlament versprochene Privatisierungskonzept.

Auch in anderen Fällen war der Umgang von Heinzel und Co mit dem Aktienrecht sehr
locker. So kritisiert etwa der Linzer Universitatsprofessor Peter Jabornegg in einem
Gutachten, das von den Betriebsräten im ÖIAG-Aufsichtsrat angefordert wurde, dass bei der
Entscheidung über den Verkauf der Austria Tabak an Gallaher „der ÖIAG-Aufsichtsrat-
Vorsitzende und der ÖIAG-Vorstand im konkreten Anlassfall mehrfach pflichtwidrig
handelten". So wurden etwa den Mitgliedern des Aufsichtsrats weder ausreichende
Informationen noch Vergleiche des Gallaher-Angebots mit jenen anderer Kaufinteressenten
vorgelegt. Diese Verfahrenmängel, so Jabornegg, wurden „für die Annahme einer
Beschlussnichtigkeit ausreichen" (Trend 3/2003).

Die VOEST-ALPINE liegt nicht nur im europäischen, sondern auch im weltweiten Vergleich
unter den Top-Stahlunternehmen und hat eben das zweitbeste Ergebnis ihrer Geschichte
erzielt - „trotz" des ÖIAG-Anteils von 34,7 Prozent. Es entbehrt somit jeder Logik, dass der
Finanzminister dieses Gewinn bringende Weltklasseunternehmen gerade jetzt verkaufen will.

Dass es dem Finanzminister bei den sogenannten „Privatisierungen" nur um eine kurzfristige
Geldbeschaffung für sein notleidendes Budget geht (denn langfristig fehlen natürlich die


jährlichen Gewinne), zeigt die drohende Übernahme der Telekom Austria durch die
Swisscom: Da die Swisscom selbst derzeit zu 62,7 Prozent im Eigentum des Schweizer
Staates steht, könnte wohl niemand in diesem Zusammenhang von einer Privatisierung,
sondern von einem reinen Ausverkaufsgeschäft des österreichischen Staates an den Schweizer
Staat sprechen.

II. Gesetzeswidrige Unterzeichnung des Eurofighter - Kaufvertrages

Die Bundesregierung hat mit Ministerratsvortrag vom l. Juli 2003 beschlossen, den
Kaufvertrag für die Eurofighter - vor Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 - zu
unterzeichnen. Diese gesetzeswidrige Vorgangsweise löste in ganz Österreich zu Recht
Proteste aus. Zu Recht wegen folgender Unregelmäßigkeiten:

o      Unrichtige Angaben des Finanzministers:

Der Finanzminister hat den Nationalrat bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage
am 17. Juni 2003 wie folgt informiert:

„Ich habe den Herrn Aufsichtsratvorsitzenden Bischoff in Sachen Abfangjäger das
erste Mal im Juni 2001 getroffen, das zweite Mal im März 2003. Sonst hab ich seit Juli
2001 keine Vertreter der Firma EADS getroffen. "

Inzwischen stellte sich jedoch heraus, dass der Finanzminister laut Bericht des „News"
vom 3. Juli 2003 ein wesentliches Treffen mit dem EADS-Aufsichtsratsvorsitzenden
Manfred Bischoff dem Nationalrat nicht bekanntgegeben hat.

„Denn EADS-Aufsichtsrat Bischoff- nebenbei einflussreicher Manager des Daimler-
Chrysler Konzerns - und Grasser sind noch einmal zusammen gekommen. Und zwar am
Dienstag, dem 23. April 2002."

Dieses Treffen hat somit nur zwei Monate vor der milliardenschweren, vom
Finanzminister beeinflussten Typenentscheidung zu Gunsten des Eurofighters
stattgefunden.


o       Umstrittene Änderungen bei den Vergabekriterien:

Im März und April 2002 wurden wesentliche Ausschreibungskriterien verändert.
Sogenannte „Mussforderungen" wurden in sogenannte „Sollkriterien" umgewandelt.
Die Nichterfüllung sogenannter „Sollkriterien" führt aber nicht zu einer zwingenden
Ausscheidung des Anbieters aus dem Verfahren.

Wesentliche Kriterien, die von „Muss" auf „Soll" verändert wurden, sind der
Liefertermin und die Länge des Lieferzeitraums für die neuen „Kampfjets".

In der Ausschreibung war vorgesehen, dass die neuen Kampfflugzeuge schon 2005
verfügbar sein müssen. Die Änderung der Kriterien hatte zur Folge, dass es sich dabei
nur mehr um eine „Sollbestimmung" handelt.

Nun müssen die österreichischen SteuerzahlerInnen für eine Übergangslösung viele
Millionen EURO pro Jahr zahlen.

Die „Mussforderung", „dass ein Bieter seine Bereitschaft erklären muss, vor
Vertragsabschluss eine Flugerprobung zur Überprüfung der Einsatztauglichkeit in
Österreich vorzunehmen ",
wurde bei der Typenentscheidung und auch beim
Ministerratsvortrag vom l. Juli 2003 gänzlich außer Acht gelassen. Minister Platter
bestätigte bei den Budgetberatungen, dass es keine solche Flugerprobung gab.

o       Zuschlag an Eurofighter im Juli 2002 aufgrund eines Vorteils bei der neunjährigen
Finanzierungsvariante:

Die Entscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem deshalb
positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der Eurofighter
knapp vor dem schwedischen Grippen lag.

Im „News" vom 3. Juli 2003 ist zu lesen:

„Noch Mitte 2003 wurde mit verschiedenen Banken über Konditionen verhandelt.
Womit sich die bescheidene Frage aufdrängt: Wie konnte der Finanzierungsvorteil
errechnet werden, wenn ein Jahr später noch immer nicht feststeht, wie hoch die Zinsen
für die Finanzierung des Jet-Deals sind? "


o       Ungerechtfertigtes Ausscheiden der Lockheed Martin F-16:

In der APA-Meldung Nr. 535 vom 2. Juli 2003 ist zu lesen:

„Ausdrücklich wies der Manager daraufhin, dass die F-16 den Kriterien des
österreichischen Bundesheeres "voll gerecht" werden. Im Vorjahr hatte die zuständige
Heereskommission vor der Typenentscheidung die Bewertung des US-Jets eingestellt,
weil Angaben zu zwei geforderten Kriterien gefehlt hatten. Im Herbst habe der
damalige Verteidigungsminister Herbert Scheibner (F) dann aber brieflich bestätigt,
dass die F-16 den Kriterien entspreche."

Der Bundesminister unterstellt seinen Beamten damit Amtsmissbrauch. Die
Konsequenz wäre, dass der gesamte Ausschreibungs- und Bewertungsvorgang nicht den
Vorschriften entsprochen hat und daher neu durchzuführen gewesen wäre.

o       Viel zu hoher Preis für die Eurofighter:

Laut einem Bericht der „Financial Times" vom Dienstag, 1. Juli 2003 haben die vier
Produzentenstaaten des Eurofighters eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach die
Wartungs- und Erhaltungskosten für die zweite Staffel der Eurofighter ab 2007 um
10 - 20 % gesenkt werden sollen. Just an diesem Tag hat Österreichs Regierung den
Kaufvertrag zu den überhöhten Preisen unterschrieben. Diese Vorgangsweise entspricht
nicht der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.

o       Einflussnahme des Finanzministers auf die Beschaffung:

Das Nachrichtenmagazin „Format" berichtet am 3. Juli 2003, dass der Finanzminister
Einfluss auf die Beschaffung genommen hat. Im „Format" ist zu lesen:

* 13. Juli 2001: Karl-Heinz Grasser stattet EADS in München einen Besuch ab. Das
Eurofighter-Konsortium ist der einzige Anbieter, mit dem der Finanzminister direkten
Kontakt aufnimmt. Bei Saab und Lockheed Martin beschränkt sich die Kommunikation
auf lose diplomatische Anlässe.

* 20. Juli 2001: Das Finanzministerium moniert in einem Schreiben an das
Verteidigungsressort, die von den Militärs angepeilte Ausschreibungsfrist von 120
Tagen sei zu kurz. Relevant ist das vor allem für den Eurofighter, der als Letzter - und


völlig überraschend - gegen die favorisierte Konkurrenz von Saab (Gripen) und
Lockheed Martin (F-16) ins Rennen geschickt wird.

* August 2001: Das Finanzministerium will die Ausschreibungsfrist auf bis zu sechs
Monate ausweiten und bringt eine neue Stückzahl für die Abfangjäger ins Spiel. Statt
der 24 ein- und sechs zweisitzigen Maschinen, die das Verteidigungsministerium
fordert, schlägt es vor, nur achtzehn Stück mit einer Option auf weitere sechs zu kaufen.

* 14. September 2001: Das Verteidigungsministerium hält in einem Aktenvermerk fest,
das Finanzministerium habe "in Übereinstimmung mit § 43 Abs. 2
Bundeshaushaltsgesetz" von seiner "Richtlinienkompetenz Gebrauch" gemacht und
Bedingungen für die Ausschreibung gestellt. Die lesen sich so:

"1. Im Zuschlagsverfahren muss es möglich sein, dass das in der Angebotseinholung
vorgeschriebene Mengengerüst 24 Einsitzer neu und 6 Doppelsitzer optional auf eine
geringere Anzahl von Luftraumüberwachungsflugzeugen, z. B. 18 Einsitzer neu und 6
Doppelsitzer neu optional geändert bzw. reduziert wird.

2. Die Angebotsfrist hat bis 18. Jänner 2002 zu betragen.

3. Den Bietern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sowohl Alternativangebote als
auch Vorschläge für eine Übergangslösung in allen Richtungen hin völlig offen zu
gestalten."

Auch die letztgenannte Vorgabe ist lediglich für EADS von Belang: Saab und Lockheed
Martin können jederzeit Maschinen des gewünschten Typs zur Verfügung stellen, um
die Lücke zwischen dem Ausscheiden des Draken und der Anlieferung der neuen Jets zu
überbrücken. Beim noch nicht in Serienproduktion befindlichen Eurofighter geht das
nicht.

Ein Jahr später, in der heißen Phase der Typenentscheidung, fordert das Kabinett
Grasser, das - siehe oben - "keine wie auch immer geartete Kontaktaufnahme"
gepflogen haben will, vom Verteidigungsministerium eine detaillierte Kostenkalkulation
f
ür alle Flugzeugtypen an.

Am 21. Juni 2002 will Josef Christi - als Grassers Kabinettsökonom in der
Abfangjägergegengeschäftskommission positioniert und seit dieser Woche auf
Vorschlag des Finanzministers neues Mitglied im Direktorium der Oesterreichischen
Nationalbank - vom Verteidigungsministerium folgende Informationen:


* Übersicht Liefer- und Zahlungsplan für 18 und zwölf Stück Eurofighter und Gripen
wie bei 24-Stück-Variante.

* Komplettberechnung F-16 inklusive Bestellmengengerüst für 24, 18 und zwölf Stück
sowie Zahlungsvarianten wie bei den anderen Mitbewerbern inklusive Ausbildung,
Infrastruktur, Life Cycle Costs (LCC).

* Betriebskosten und LCC für achtzehn Stück bei Gripen und Eurofighter detto für 24,
18 und zwölf Stück F-16.

Als der damalige Verteidigungsminister Herbert Scheibner vier Tage später, am 25.
Juni 2002, im Ministerrat den Saab-Gripen beschließen lassen will, blitzt er bei Grasser
ab: "Das muss alles noch sehr genau überprüft werden. Ich habe derzeit nicht alle
notwendigen Informationen auf dem Tisch."

Eine Woche später, am 2. Juli, gewinnt Eurofighter den Bewerb.

Damit ist eindeutig nachgewiesen, dass der Finanzminister im gesamten Verlauf des
Ausschreibungs- und Bewertungsverfahrens voll involviert und somit mitverantwortlich
für den Kauf dieser Kampfflugzeuge war.

o   Vertragsunterfertigung vor Rechtskraft des Budgetbegleitgesetzes:

Durch die Abstimmungsergebnisse im Bundesrat konnte das Budgetbegleitgesetz 2003
nicht wie geplant mit l. Juli 2003 in Kraft treten. Es ist daher äußerst bedenklich, dass
die Bundesregierung mit Ministerratsvortrag vom l. Juli 2003 die Vorgangsweise von
Minister Platter unterstützte, den Vertrag vor Rechtskraft des Budgetbegleitgesetzes
2003 zu unterfertigen. Damit wurde vorsätzlich gegen haushaltsrechtliche Vorschriften
verstoßen.

o       Unterzeichnung des Eurofighter-Kaufvertrages vor dem Ergebnis der
         
Rechnungshofprüfung:

Obwohl der Präsident des Rechnungshofes am 30. Juni 2003 versichert hat, dass der
Bericht des Rechnungshofes noch im Juli dieses Jahres vorliegen wird, hat Minister
Platter den Vertrag für den Eurofighter-Kauf am l. Juli 2003 unterzeichnen lassen.

Der Rechnungshof sollte die Wirtschaftlichkeit, die Sparsamkeit, die Zweckmäßigkeit
und die Rechtmäßigkeit des Kampfflugzeug-Deals beurteilen. Mit der vorzeitigen


Unterzeichnung werden der Rechnungshof und darüber hinaus alle Österreicherinnen
und Österreicher vor den Kopf gestoßen.

Für alle genannten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Beschaffung von
Kampfflugzeugen - wie den umstrittenen und rechtlich bedenklichen Änderungen der
Vergabekriterien während des laufenden Verfahrens, der Änderung der Stückzahl, ohne ein
Anbot der anderen Anbieter einzuholen, dem umstrittenen Ausscheiden eines Anbieters, der
hohen, nicht absehbaren Belastung des Bundesbudgets, dem Unterzeichnen des Vertrages
ohne gesetzliche Grundlage, die in Rechtskraft gewachsen ist, dem Nichtabwarten des vom
Bundesminister für Landesverteidigung verlangten Rechnungshofberichtes und daraus
resultierenden Schadenersatzansprüchen gegenüber der Republik Österreich - tragen die volle
rechtliche und politische Verantwortung alle Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere
aber der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Finanzen.

Unter Berücksichtigung der genannten Vorwürfe und auch im Hinblick darauf, dass die
beiden Minister dem Nationalrat über Fragen in diesem Zusammenhang in vielen Fällen keine
oder eine unvollständige Auskunft gegeben, in manchen Fällen nachweisbar die Unwahrheit
gesagt haben, ist ihnen das Vertrauen vom Nationalrat zu versagen.

Für den Bundesminister für Finanzen gelten über die Causa Kampfflugzeuge hinaus noch
weitere Bedenken, die in dieser Dringlichen Anfrage wiedergegeben werden und so
schwerwiegend sind, dass sie schon für sich alleine auch Grund für das Versagen des
Vertrauens sind.

III. Dubiose Netzwerke des Finanzministers
o       ÖIAG/MAGNA/Rückkehrrecht:

Besonders aufklärungsbedürftig erscheint der Umstand, dass gerade der Finanzminister als
Eigentümervertreter der ÖIAG angeblich keine Kenntnis über das sogenannte „Projekt
Minerva" hatte. Dementsprechend unklar gestalteten sich auch die Erklärungen des
Finanzministers gegenüber der Presse. Noch am 24.6.2003 erklärte Grasser in der
Tageszeitung „Kurier", dass es keinen Verkauf der VOEST-ALPINE an Magna geben werde
und er eine „österreichische Lösung" wolle. Zwei Tage später, am 26.6.2003, berichtet die
Austria Presse-Agentur, dass für Grasser der Magna-Konzern ein möglicher Käufer der
VOEST-ALPINE sei.


Dieser Meinungsumschwung des Finanzministers beruht offensichtlich auf seinem
Rückkehrrecht zum Magna-Konzern. Mit seinem Eintritt in das Kabinett Schüssel I wurde
zwischen dem Magna-Konzern und Grasser eine in den Medien als „Rückkehrrecht"
bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen. Unklar blieb bisher, ob es sich bei diesem
Vertragsverhältnis um eine Karenzierung seines Dienstvertrages handelt, oder ob damit eine
Wiedereinstellungszusage durch Magna abgegeben wurde. Mit 30.6.2003 erklärte Grasser,
dass er auf sein Rückkehrrecht zu Magna verzichte, stellte aber nicht klar, wie dieser Verzicht
formal durchgeführt wurde.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch bei einem rechtlich wirksamen, einseitigen Verzicht
auf ein vereinbartes Rückkehrrecht Grasser jederzeit wieder vom Magna-Konzern beschäftigt
werden könnte.

Rechtlich interessant sind jedoch die Folgen seines einseitigen Verzichtes auf ein vereinbartes
Rückkehrrecht:

Bei einer Karenzierung würde diese Vorgangsweise zur Auflösung dieses Dienstvertrages
führen und es wären zwischenzeitlich entstandene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z.B.
Abfertigung, Teilnahme an Incentive-Programmen, Beendigungsansprüche) an den
Finanzminister auszuzahlen. Durch diese Ansprüche würden weitere Unvereinbarkeiten
entstehen. Unklar blieb bisher, ob der Finanzminister den parlamentarischen
Unvereinbarkeitsausschuss über seine Vertragsverhältnisse zum Magna-Konzern richtig
informiert hat.

o      Home-Page:

Hinsichtlich der persönlichen Home-Page Grassers (www.karl-heinzgrasser.at), finanziert
durch den von der IV geforderten „Verein zur Förderung der New Economy", stellte der
Finanzminister fest, dass er diesen Verein nicht kenne und dass er die
Industriellenvereinigung nicht um Förderung dieses Vereines ersucht habe. Demgegenüber
steht eine Aussage des Pressesprechers der Industriellenvereinigung, der klar ausführte, dass
Grasser persönlich um eine betreffende Finanzierung angefragt habe.

Am 18. Juni 2003 wurden sämtliche Bediensteten der zuständigen Finanzbehörden
angewiesen, dass „Anfragen über den Herrn Bundesminister, Mag. Karl-Heinz Grasser bzw.
Anfragen über einen Verein im Zusammenhang mit seiner Person ausnahmslos an die
Pressestelle, Dr. Winkler weiterzuleiten, bzw. anfragende Personen an Dr. Winkler zu
verweisen" sind. Über entsprechende Vorgänge sei die Finanzlandesdirektion zu informieren.


Aus den internen Weisungen ergibt sich klar, dass sämtliche Informationen über den
Steuerakt des Vereines ausschließlich über die Pressestelle des Finanzministers, durch dessen
Kabinettchef und Obmann des Vereines, weitergeleitet werden. Nach dem Wortlaut der
Weisung vom 18.6.2003 ist diese Vorgangsweise auch auf Anfragen der Staatsanwaltschaft
anzuwenden. Lediglich Presseanfragen werden über die Pressesprecherin des Herrn
Staatssekretärs, Frau Roth, abgewickelt.

Bedenklich erscheint auch das von Grasser eingeholte Gutachten hinsichtlich des Verdachtes
von Steuerhinterziehung und Geschenkannahme durch den Betrieb seiner Home-Page über
einen als gemeinnützig deklarierten Verein. Dieses Gutachten wurde von der Kanzlei Ernst &
Young erstellt. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen Auftragnehmer des
Finanzministeriums. Ein verantwortungsbewusster Finanzminister hätte seinen Beamen
völlige Freiheit bei der Beurteilung ihn betreffender Vorwürfe gegeben. Grasser hat im
Gegenteil seinen Beamten via Interview mitgeteilt, wie diese Prüfung auszugehen hat - „Die
Finanzbehörden werden sagen, es ist alles korrekt im steuerlichen Bereich gelaufen" - und hat
ihnen dafür in Form eines bezahlten Gutachtens schon die Begründung mitgeliefert.

o       Beraterhonorare:

Durch das Finanzministerium wurden seit 4.2.2000 ca. 30 Millionen Euro für externe Berater,
Propagandaausgaben und Inserate verschleudert. Darunter kuriose Werkverträge, wie z.B. die
Beauftragung eines Steuerberaters betreffend die Errichtung einer Börsebeteiligungs-
Gesellschaft oder die Beauftragung von zwei Experten zur Kündigung eines Mietvertrages.
Insgesamt handelt es sich bei der Gesamtsumme dieser Beratungskosten um die höchsten
Ausgaben für externe Beratung seit 1945. Aufgrund der Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen stellte sich heraus, dass
der Finanzminister den parlamentarischen Gremien bisher Beratungskosten in Höhe von
weiteren 1,1 Millionen Euro verschwiegen hat.

o       Honorarnoten für Grasser:

Berichten des „report" zufolge hat Finanzminister Grasser selbst bei verschiedenen Auftritten,
wie z.B. bei einer Bankeröffhung im Vorjahr in Salzburg, bei einer Tagung einer Salzburger
Bank im April 2003 und bei der Investorenkonferenz einer Wiener Bank, Honorare -
kolportiert werden 7.000 Euro je Auftritt (ca. 100.000 ÖS) - kassiert. Gleichgültig wofür
dieses Geld verwendet wurde, verstößt die Honorarannahme gegen das Berufsverbot für
Minister gemäß dem Unvereinbarkeitsgesetz und gegen die Pflicht für diese Honorare sowohl
Steuern als auch eventuell Sozialabgaben zu bezahlen. Die von Grasser ins Treffen geführte


Stiftung für soziale Projekte (deren Gründung auf seiner homepage vor kurzem noch groß
gefeiert wurde) existiert zum einen, wie der Finanzminster zugeben musste, noch gar nicht,
zum anderen wäre dies sowohl für die Abgabenpflicht, als auch die
Unvereinbarkeitsregelungen irrelevant. Einmal mehr geht Finanzminister Grasser
offensichtlich davon aus, dass Bestimmungen, die für jeden Staatsbürger gelten und deren
Einhaltung noch dazu er zu überwachen hat, ausgerechnet für ihn nicht gelten.

Es ergibt sich somit ein umfassendes Sittenbild von Vorteilsnehmern und zumindest eines
Vorteilsgebers, das einer ebenso umfassenden Erhellung bedarf. Einer Erhellung, die zu
leisten der Finanzminister bei vergangenen Dringlichen Anfragen, sei es der SPÖ oder der
Grünen, nicht bereit war. Stattdessen wurden die Abgeordneten des österreichischen
Nationalrates von Grasser offensichtlich mit den Zuhörern bei einer KMU-Roadshow
verwechselt und mit einem in NLP-Manier gehaltenen Vortrag über seine angeblichen Erfolge
in der Budget- und Wirtschaftspolitik behelligt. Die unterzeichneten Abgeordneten geben aber
die Hoffnung auf Antworten nicht auf und richten daher an den Bundesminister für Finanzen
die folgende

ANFRAGE

1.   Wann haben Sie als Eigentümervertreter erfahren, dass die Firma Magna oder Herr
Stronach am Kauf der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE interessiert ist?

2.   Wann haben Sie erstmals vom Projekt „Minerva" erfahren?

3.   Wann haben Sie als Eigentümervertreter erstmals davon Kenntnis erlangt, dass der
ÖIAG-Vorstand gemeinsam mit Magna-Managern an einem Konzept arbeitet, um die
ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE an Magna zu verkaufen?

4.   Sehen Sie bei den Herren Grupp und Wolf vor dem Hintergrund des geplanten
Verkaufes der ÖIAG-Anteile an der VOEST-ALPINE im Zusammenhang mit deren
Interessenlage als Vorstandsmitglieder von Unternehmen, die solche Anteile erwerben
wollen, Unvereinbarkeiten, wie sie nach internationalen aber auch österreichischen
Corporate Governance Vorschriften ausgeschlossen sind?
Wenn nein, warum nicht?


5.   Mit welchen Maßnahmen werden Sie für das weitere Verkaufsverfahren sicherstellen,
dass die angesprochenen Unvereinbarkeiten im Interesse der Republik Österreich
beseitigt werden, um eine nach den international üblichen Standards unbefangene
Entscheidung der involvierten Aufsichtsräte im Zusammenhang mit dem geplanten
Anteilsverkauf sicherzustellen?

6.  Wie werden Sie sicherstellen, dass nachhaltig das bestimmende öffentliche
Kerneigentum in dem für die österreichische Wirtschaft wichtigen
Industrieunternehmen VOEST-ALPINE weiterhin in Österreich gesichert ist?

7.   Werden Sie als zuständiger Eigentümervertreter den Beschluss des

oberösterreichischen Landtages betreffend die VOEST-ALPINE vom 3. Juli 2003
umsetzen?

8.  Die Typenentscheidung für den Eurofighter Anfang Juli 2002 fiel unter anderem
deshalb positiv für EADS aus, weil bei einer Finanzierung über neun Jahre der
Eurofighter knapp vor dem schwedischen Grippen lag.

Warum konnten Sie aber im Widerspruch dazu bei den Beratungen zu den Budgets
2003/2004 im Mai dieses Jahres noch immer keine genaue Zinshöhe und keine
Gesamtbelastung für die SteuerzahlerInnen nennen?

9.   Weshalb haben Sie sich am 22. April 2002 knapp vor der Typenentscheidung zu
Gunsten des Eurofighters mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden des EADS-Konzernes
Bischoff in Wien getroffen?
Wer hat an dieser Sitzung teilgenommen?
Wurde darüber ein Protokoll verfasst?
Wenn ja, wie lautet dieses?

10. Warum wurde just an dem Tag der Kaufvertrag zu überhöhten Preisen und ohne
rechtliche Grundlage unterschrieben, an dem bekannt wurde, dass die vier
Produzentenstaaten des Eurofighters die Produktions-, Wartungs- und
Erhaltungskosten für die Eurofighter ab 2007 deutlich senken wollen?

11. Sind Sie als verantwortlicher Bundesminister darüber informiert, wann die

Produzentenstaaten den endgültigen Preis für die Tranche 2, der noch immer beraten
und verhandelt wird, festlegen werden und welchen Verhandlungsspielraum hätten Sie
im Falle einer Kostenreduktion?


12. Wie oft haben Sie als Finanzminister oder Bedienstete Ihres Ressorts bzw.
Ministerbüros im Laufe des Auswahlverfahrens bis zur schlussendlichen
Kaufentscheidung (1. Juli 2003) schriftlich und mündlich auf das Vergabeverfahren
durch Aktivitäten Einfluss genommen (detaillierte Auflistung der Einwendungen und
Anfragen)?

13. Haben Sie für Vorbereitung von Entscheidungen oder Verhandlungen im

Zusammenhang mit dem Ankauf von Kampfflugzeugen externe Berater zugezogen?

Wenn ja, wer waren diese?

Wenn ja, wofür?

Wenn ja, welche Kosten sind daraus entstanden?

14. Als besonderes Kriterium für die Amtsführung als Bundesminister für Finanzen haben
Sie bekanntgegeben, nunmehr auf Ihr Rückkehrrecht zu Magna wegen möglicher
Interessenkollisionen mit Ihrer Amtsführung ab 1.7.2003 zu verzichten. Um Ihr
Amtsverständnis auch im Nationalrat zu hinterfragen:

Welches Vertragsverhältnis bestand zwischen 4.2.2000 bis 30.6.2003 zwischen Ihnen
und dem Magna-Konzern, wurde eine Karenzierungsvereinbarung getroffen oder
wurde von Seiten des Magna-Konzerns eine bloße Wiedereinstellungszusage
geleistet?

15. Wie lautet der exakte Inhalt Ihrer Erklärung hinsichtlich des Verzichtes auf Ihr
Rückkehrrecht, wann ist diese Erklärung den Magna-Verantwortlichen zugegangen
und wie lautet die inhaltliche Reaktion des Magna-Konzerns auf diesen Verzicht?

16. Sind durch die Erklärung von Ihnen gegenüber Ihrem (ehemaligen) Dienstgeber und
der damit verbundenen Auflösung des Dienstvertrages Entgeltansprüche für Sie
entstanden und wenn ja, um welche Beendigungsansprüche handelt es sich exakt und
wie hoch sind Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber dem Magna-Konzern?

17. Wurden die Sachverhalte betreffend das Rückkehrrecht und den nunmehrigen
Verzicht auf dieses auch gegenüber dem parlamentarischen
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet?


18. Wann haben Sie als Finanzminister von der Existenz und dem Vereinsziel, welches
sich ja mit Ihrer Person befasst, des Vereines zur Förderung der New Economy
erfahren?

19. Haben MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros und Ihres Ressorts bezahlte

Nebentätigkeiten im Verein zur Förderung der New Economy bekanntgegeben?

20. Können Sie ausschließen, dass MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, die die offizielle
Homepage des BMF servicieren, auch Ihre private Homepage betreuen?

21. Laut Auskunft der Industriellenvereinigung wurde die Förderung ausbezahlt, um Ihre
Politik zu beeinflussen. Welche Verfügungen haben Sie als Bundesminister für
Finanzen getroffen, um die Gebarung mit den Mitteln aus der Förderung der
In
dustriellenvereinigung zu bestimmen? Wem gegenüber haben Sie diese
Verfügungen getroffen?

22. Gab es andere finanzielle Förderer Ihrer Person als die Industriellenvereinigung und
wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich und wie hoch waren die Beträge?

23. Finden Sie Ihre Vorgangsweise korrekt, wonach Sie Ihnen gegenüber

weisungsgebundenen Beamten ein von Ihnen bestelltes Gutachten in Ihrer eigenen
Causa übermitteln, mit welchem Sie die Entscheidungsfindung Ihrer Beamten
beeinflussen wollen?

24. Wer hat die Kosten für dieses Gutachten von Ernst & Young getragen?

25. In welcher Auftragshöhe wurden durch das BMF mit Ernst & Young Werkverträge
abgeschlossen?

26. Welche Weisungen oder Anordnungen, geordnet nach Datum, wurden durch Ihre
Person, die Zentralstelle oder nachgeordnete Dienststellen hinsichtlich der Prüfung des
Vereines zur Förderung der New Economy bzw. Ihrer Person gegenüber den
Bediensteten Ihres Ressorts oder Teilen davon erteilt?


27. Das Unvereinbarkeitsgesetz schreibt Mitgliedern der Bundesregierung ein
Berufsverbot vor. Dies dient der Garantie der unbeeinflussten und objektiven
Amtsführung. Haben Sie während Ihrer Amtszeit als Finanzminister von dritten
Personen Honorarzahlungen oder sonstige Entgelte angenommen bzw. sich
versprechen lassen?

Wenn ja, von welchen natürlichen oder juristischen Personen, in welcher Höhe,
aufgrund welcher Leistung Ihrer Person und wann sind die Zahlungsflüsse in Ihrem
Verfügungsbereich eingegangen?

28. Welche Rechtskonsequenzen entstehen durch die Annahme eines Honorars gemäß
steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen und den
Erlässen Ihres Hauses?

29. Welche Spenden wurden in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt, von welchen
Spendern, an welche Empfänger von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer
Vortragstätigkeit veranlasst?

30. Auf welche Konten wurden die in Frage Nr. 29 angesprochenen Zahlungen geleistet?

31. Wie bewerten Sie als Finanzminister in steuerlicher Hinsicht ganz allgemein Spenden
und Zahlungen, die im Zusammenhang mit Vortragstätigkeiten stehen?

32. Wenn derartige Zahlungen keiner Besteuerung unterliegen, bewerten Sie es als
Finanzminister in rechtlicher Hinsicht so, dass es für alle Steuerpflichtigen ein
mögliches Modell ist, vereinbarte Entgelte, z.B. im Zusammenhang mit
Vortragstätigkeiten, direkt sozialen Zwecken zuzuleiten und somit indirekt die
Absetzbarkeit für Sozialspenden zu erreichen?

33. Wer ist der Treugeber des nach Medienberichten von Notar Dr. Georg Weißmann im
Zusammenhang mit Ihrem sozialen Engagement eingerichteten Treuhandkontos und
wann wurde dieses Konto eingerichtet?

34. Ist es daher auch richtig, dass die auf diesem Konto eingelangten Gelder somit auf ein
Ihnen zurechenbares Konto geflossen sind?


35. Wie bewerten Sie es als Finanzminister in steuerlicher Hinsicht: Für wen entsteht die
Steuerpflicht, wenn vereinbarte Zahlungen für eine erbrachte Vortragsleistung auf ein
dem Vortragenden zuzurechnendes Konto geleistet werden und somit der Empfänger
die Verfügungsmacht im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften erlangt hat?

36. Wie bewerten Sie es als Finanzminister in steuerlicher Hinsicht: Wenn aber Gelder,
die im Zusammenhang mit einer Vortragstätigkeit von jemandem verlangt und von
Dritten direkt an die sozial bedürftigen Begünstigten gespendet wurden - ist ein
solcher Vorgang im Lichte einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, allenfalls des
Missbrauches von Gestaltungsformen des Bürgerlichen Rechtes, im Sinne der
Bundesabgabenordnung anders zu bewerten, als wenn das Geld zuerst an den
Vortragenden und von diesem erst an die sozial bedürftigen Empfänger gespendet
worden wäre?
Wenn ja, warum?

37. Haben Sie für das Jahr 2003 ein steuerpflichtiges Einkommen neben Ihrem
Ministerbezug dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet?

38. Wie hoch sind die Gesamtausgaben seit 4.2.2000 für externe Beratung, Werbung,
Information und Kommunikation sowie der Schaltung von Inseraten des
Bundesministeriums für Finanzen?

In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt, diese Anfrage dringlich zu
behandeln.