659/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Jakob Auer, Mag Donnerbauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Feuerschutzsteuer
Die Freiwilligen
Feuerwehren, die Tag und Nacht zum Wohle ihrer Mitbürger bereitstehen,
finanzie-
ren sich neben Spenden, Eigenleistungen der Feuerwehren, Beiträge der
Gemeinden vor allem durch
die Feuerschutzsteuer.
Diese Feuerschutzsteuer wird vom Prämienaufkommen von
Feuerversicherungsprämien in Höhe von
8 % des Versicherungsentgeltes berechnet. Dieser Prozentsatz wurde seit über 15
Jahren nicht mehr
erhöht.
Die Kosten der zahlreichen Anschaffungen für die
Gerätschaften sind stetig im Steigen. Die notwen-
digen finanziellen Ressourcen der Feuerwehren können nur noch durch die
Spendenfreudigkeit der
Bevölkerung abgedeckt werden.
Wie unerlässlich bestens ausgebildetes Personal, moderne
Ausrüstung und Geräte für den Notfall sind,
zeigte unter anderem die Hochwasserkatastrophe des Vorjahres.
Für die
Budgeterstellung für das kommende Jahr brauchen die Feuerwehren aussagekräftige
Unterla-
gen über die zu erwartenden Einnahmen aus dieser Steuer.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1) Ist es
unmittelbar nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und zum
Europäischen
Wirtschaftsraum zu einem Absinken des Aufkommens der Feuerschutzsteuer
gekommen?
2) Wie hat
sich das Aufkommen der Feuerschutzsteuer in den letzten fünf Jahren entwickelt
und in
welchem Verhältnis steht es zum Aufkommen vor dem Beitritt Österreichs zur
Europäischen
Union und zum Europäischen Wirtschaftsraum?
3) Wie erfolgt die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer?
4) Wie
schätzen Sie das Prämienaufkommen der für die Feuerschutzsteuer relevanten
Feuerversi-
cherungsprämien in den nächsten Jahren ein?
5) In welcher Höhe wurden
Mittel aus dem Katastrophenfonds in den letzten fünf Jahren, aufge-
teilt auf die einzelnen Bundesländer, für Spezialaufgaben der
Feuerwehren zur Verfügung ge-
stellt.