660/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Kapeller, Dr. Mitterlehner, Prinz
und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie
betreffend die „Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn

Da die Verkehrssituation auf der B 310/S 10 als der wichtigsten Nord-Süd-Verbindung in
Oberösterreich seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs" unerträglich geworden ist, erscheint es

notwendig, alle Maßnahmen zu prüfen, welche eine Entlastung dieses Verkehrsweges
bringen.

Neben dem Ziel- und Quellverkehr stellt der internationale Schwerverkehr die größte
Belastung für diesen Straßenzug und deren Anrainer dar.

Bis vor wenigen Jahren bestand parallel zur B 310/S 10 auf der Summerauerbahn eine
„Rollende Landstraße" von Budweis nach Linz, welche dann jedoch aus wirtschaftlichen
Gründen von der ÖBB eingestellt wurde.

Zum Schutze der Bevölkerung entlang der B 310/S 10 und zur Bewältigung und Umlenkung
des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie folgende

Anfrage:

1.          Welche Gründe waren damals in concreto maßgebend für die Einstellung der
„Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn?

2.          Haben sich die Rahmenbedingungen bezüglich des Betriebes der „Rollenden
Landstraße" seit diesem Zeitpunkt verändert ?

3.         Wenn nein, wie müssten sich die Rahmenbedingungen entwickeln, damit ein Betrieb
wirtschaftlich möglich wäre ?

4.          Wird die Wiederinbetriebnahme der „Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn
allgemein in Erwägung gezogen ?

5.          Besteht die Möglichkeit, die „Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn
kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen, damit durch eine Umlenkung des
internationalen Schwerverkehr einerseits eine Verbesserung der Lebenssituation für
die Anrainer der B 310/S 10 und andererseits eine Entlastung der Straße für Pendler
entstehen kann ?