660/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kapeller, Dr. Mitterlehner, Prinz
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovationen und
Technologie
betreffend die „Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn
Da die Verkehrssituation auf der B 310/S 10 als der
wichtigsten Nord-Süd-Verbindung in
Oberösterreich seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs" unerträglich
geworden ist, erscheint es
notwendig, alle
Maßnahmen zu prüfen, welche eine Entlastung dieses Verkehrsweges
bringen.
Neben dem Ziel- und Quellverkehr stellt der
internationale Schwerverkehr die größte
Belastung für diesen Straßenzug und deren Anrainer dar.
Bis vor wenigen Jahren bestand parallel zur B 310/S 10
auf der Summerauerbahn eine
„Rollende Landstraße" von Budweis nach Linz, welche dann jedoch aus
wirtschaftlichen
Gründen von der ÖBB eingestellt wurde.
Zum Schutze der Bevölkerung entlang der B 310/S 10 und
zur Bewältigung und Umlenkung
des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie folgende
Anfrage:
1. Welche
Gründe waren damals in concreto maßgebend für die Einstellung der
„Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn?
2. Haben sich
die Rahmenbedingungen bezüglich des Betriebes der „Rollenden
Landstraße" seit diesem Zeitpunkt verändert ?
3.
Wenn nein, wie müssten sich die Rahmenbedingungen entwickeln, damit ein
Betrieb
wirtschaftlich möglich wäre ?
4. Wird die
Wiederinbetriebnahme der „Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn
allgemein in Erwägung gezogen ?
5. Besteht die
Möglichkeit, die „Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn
kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen, damit durch eine Umlenkung des
internationalen Schwerverkehr einerseits eine Verbesserung der Lebenssituation
für
die Anrainer der B 310/S 10 und andererseits eine Entlastung der Straße
für Pendler
entstehen kann ?