661/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten  Franz Riepl und GenossInnen
an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

betreffend die Erhöhung der Sitzungsgelder für den Bundeskommunikationssenat

Durch eine Verordnung vom 9. Mai 2003 (BGBI: II 244/2003) wurden die Sitzungs-
gelder der Mitglieder des Bundeskommunikationssenates zwischen 90 und 100%
erhöht.

Mit 800.- Euro erhält der Senatsvorsitzende, nach erfolgter Erhöhung, nun für einen
halben Sitzungstag (4 Stunden) mehr, als viele PensionistInnen, nach einem ganzen
Arbeitsleben, im Monat durchschnittlich an Pension erhalten.

Am 11. Juni 2003 konnten anlässlich einer Debatte im Nationalrat weder Sie, noch
Finanzminister Grasser, Auskunft über die Gründe für diese außerordentliche
Erhöhung geben. Eine von NRAbg. Franz Riepl brieflich erbetene Auskunft vom 12.
Juni 2003 blieb bislang ebenfalls ohne Antwort.

Die unterzeichnenden Abgeordneten halten ausdrücklich fest, dass es in der
gegenständlichen Anfrage ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit der
verordneten Sitzungsgelderhöhung geht, und die Zweckmäßigkeit des
Bundeskommunikationssenates als Institution in keiner Weise in Frage gestellt wird.

In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage

1. Aus welchem Grund wurden die Sitzungsgelder des Bundeskommunikations-
senates fast verdoppelt ?

2. Wer war innerhalb der Regierung für die Initiative zur Verordnung II 244/2003
verantwortlich ?

3. Wie viele Sitzungen des Bundeskommunikationssenates fanden bislang statt
(nach Jahren) und wie lange dauern diese Sitzungen durchschnittlich ?

4. Erachten Sie die außerordentliche Erhöhung der Sitzungsgelder vor dem
 Hintergrund der beschlossenen Pensionskürzungen und im Verhältnis zu den
sonst üblichen Gehalts -und Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft für gerechtfertigt ?


5. Wurden - außer für den Bundeskommunikationssenat - in dieser
   Legislaturperiode auch für andere Senate oder Gremien beim Bundeskanzleramt
   vergleichbare Erhöhungen von Sitzungsgeldern verordnet ?

6.      Wenn ja, - für welche Gremien und in welcher Höhe ?