661/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
betreffend die Erhöhung der Sitzungsgelder für den Bundeskommunikationssenat
Durch eine Verordnung vom 9. Mai 2003 (BGBI: II 244/2003)
wurden die Sitzungs-
gelder der Mitglieder des Bundeskommunikationssenates zwischen 90 und 100%
erhöht.
Mit 800.- Euro erhält der Senatsvorsitzende, nach erfolgter
Erhöhung, nun für einen
halben Sitzungstag (4 Stunden) mehr, als viele PensionistInnen, nach einem
ganzen
Arbeitsleben, im Monat durchschnittlich an Pension erhalten.
Am 11. Juni 2003 konnten anlässlich einer Debatte im
Nationalrat weder Sie, noch
Finanzminister Grasser, Auskunft über die Gründe für diese außerordentliche
Erhöhung geben. Eine von NRAbg. Franz Riepl brieflich erbetene Auskunft vom 12.
Juni 2003 blieb bislang ebenfalls ohne Antwort.
Die unterzeichnenden Abgeordneten halten ausdrücklich fest,
dass es in der
gegenständlichen Anfrage ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit der
verordneten Sitzungsgelderhöhung geht, und die Zweckmäßigkeit des
Bundeskommunikationssenates als Institution in keiner Weise in Frage gestellt
wird.
In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Abgeordneten
an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage
1. Aus welchem Grund wurden die Sitzungsgelder
des Bundeskommunikations-
senates fast verdoppelt ?
2. Wer war innerhalb der Regierung für die
Initiative zur Verordnung II 244/2003
verantwortlich ?
3. Wie viele Sitzungen des
Bundeskommunikationssenates fanden bislang statt
(nach Jahren) und wie lange dauern diese Sitzungen durchschnittlich ?
4. Erachten Sie die außerordentliche Erhöhung
der Sitzungsgelder vor dem
Hintergrund der beschlossenen
Pensionskürzungen und im Verhältnis zu den
sonst üblichen Gehalts -und Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft für gerechtfertigt ?
5. Wurden - außer für den
Bundeskommunikationssenat - in dieser
Legislaturperiode auch für
andere Senate oder Gremien beim Bundeskanzleramt
vergleichbare Erhöhungen
von Sitzungsgeldern verordnet ?
6. Wenn ja, - für welche Gremien und in welcher Höhe ?