664/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Punzierungsgesetz 2000 - Daten und Erfahrungen"
Mit
dem Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von
Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) wurde das u.a. System der
Eigenpunzierung eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde in Umsetzung der derzeit
bundesweit laufenden Aufgabenreform der staatlichen Verwaltung die bisher von
den
Punzierungsbehörden wahrgenommene Aufgabe der Kontrolle und Punzierung von
Edelmetallgegenständen an die Erzeuger und Händler von Edelmetallgegenständen
übertragen und die staatlichen Funktionen im wesentlichen auf die Vornahme von
Marktkontrollen zur Wahrung des Konsumentenschutzes beschränkt.
In
der Parl. Anfragebeantwortung 1191/AB XXI. GP wurde dies u.a. wie folgt
begründet:
„In
Umsetzung des langjährigen Wunsches des Erzeuger nach Eigenpunzierung und
der bundesweit laufenden staatlichen Aufgabenreform wird die von den
Punzierungsbehörden bisher wahrgenommenen Aufgabe der Prüfung und
Punzierung von Edelmetallgegenständen an die Erzeuger und Händler übertragen.
Die staatliche Funktion beschränkt sich auf das Wesentliche, nämlich die
Marktkontrolle."
Allerdings
wurde auch angemerkt, dass ein System der Eigenpunzierung letztlich
nicht das gleiche Ausmaß an Kontrolle wie eine zwingende Vorlage der
Edelmetallgegenstände zur amtlichen Prüfung und Punzierung enthalten kann. Im
Rahmen der Aufsicht sind „regelmäßige vor Ort Prüfungen" bei den
Erzeugungs- und
Verkaufsstätten und die Überprüfung der von den Erzeugern und Händlern
angewandten Prüfmethoden vorgesehen. Verstöße gegen punzierungsrechtliche
Vorschriften werden wesentlich strenger als bisher geahndet, bei schweren oder
wiederholten Vergehen kann die Berechtigung zur Prüfung und Punzierung auf Zeit
oder Dauer entzogen werden.
Auch
in den Erläuterungen zu den §§ 17 bis 21 zum damaligen Entwurf wurde
ausgeführt, dass „die Gefahr der Verletzung von punzierungsrechtlichen
Vorschriften
auf Grund des Wegfalls der Vorlagepflicht größer geworden ist".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Hat sich aus Ihrer Sicht das Punzierungsgesetz 2000 in den Jahren 2001
und
2002 bewährt?
Wenn
ja, worauf führen Sie dies zurück?
Wenn nein, weshalb nicht?
2. Welche Auswirkungen hatte demzufolge
die Abschaffung der „amtlichen" Punze
in Österreich für Konsumentinnen, Erzeuger und den Handel?
3. Sehen Sie bzw. der österreichische
Hersteller Probleme bei der Ausfuhr von
Edelmetallgegenständen? Wenn ja - Worin liegen diese?
4. Wie viele Erzeuger, Händler oder
Künstler waren 2001 von dieser Neuregelung
betroffen? Von wie vielen Standorten ist derzeit auszugehen?
5. Wie viele Personen waren bis
Stichtag 31.12.2000 im Hauptpunzierungs- und
Probieramt sowie in den Punzierungsämtern bei den Finanzlandesdirektionen
beschäftigt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Punzierungsämter)?
6. Wie viele Edelmetallgegenstände mussten
im Jahr 2000 bis zum Stichtag
31.12.2000 in den Punzierungsämtern punziert wurden (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Punzierungsämter)?
7.
Mit welchen Sanktionen war dies verbunden? Was wurde konkret durch die
Behörden veranlasst?
8. Wie vielen Edelmetallgegenständen
mussten im Jahr 2000 durch die
Punzierungsämter die staatliche Punze entzogen bzw. verweigert werden
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Punzierungsämter)?
9. Wie hoch im Verhältnis waren jeweils
die Einnahmen durch die Punzierungsämter
im Jahre 2000 (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Punzierungsämter)?
10. Wie hoch im Verhältnis war
im Jahr 2000 der Budgetaufwand (Personal - und
Sachaufwand) gegenüber den Einnahmen?
11. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es
wie nun seit 2001 in Österreich eine
Verantwortlichkeitspunze des Herstellers bzw. die sogenannte Eigenpunzierung?
12. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es
noch eine „staatliche Punze" bzw. die
sogenannte Eigenpunzierung bzw. obligatorische Punzierungspflicht?
13. Wie stehen Sie nun zu der Auffassung
des EuGH, dass nur "staatliche Punzen"
gegenseitig anerkannt werden?
14. Welche Haltung nehmen Sie gegenüber
einem Vorschlag zur Einführung einer
"Europäischen Punze" auf EU - Ebene ein? Wie ist der Stand der
Verhandlungen
auf Europäischer Ebene? Durch welche EU-Mitgliedsstaaten wird eine derartige
Regelung blockiert?
15. Wie viele Verantwortlichkeitspunzen
wurden beim BMF 2001 und 2002
registriert?
16. Wie hoch waren die
Einnahmen, die durch diese Registrierung erzielt wurden
(Aufschlüsselung auf Jahre und FLD)?
17. Wie viele „regelmäßigen"
Standortkontrollen (Marktkontrollen) wurden durch die
Punzierungskontrollorganen 2001 und 2002 vorgenommen (Aufschlüsselung auf
Jahre und FLD)?
18. Welches Ergebnis erbrachten
in diesen beiden Jahren diese Standortkontrollen
(Aufschlüsselung auf Jahre und FLD)?
19. In wie vielen Fällen musste in diesen
beiden Jahren die Berechtigung zur Prüfung
und Punzierung - auf Zeit oder auf Dauer - entzogen werden (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)?
20. Wie viele Edelmetallgegenstände wurden
2001 und 2002 durch die
Punzierungskontrollorgane überprüft?
21. Welches Ergebnis erbrachten jeweils diese Überprüfungen?
22. Wie viele Probenziehungen
und Feingehaltsüberprüfungen wurden durch die
Punzierungskontrollorganen bzw. das Edelmetallkontrolllabor 2001 und 2002
vorgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre und FLD)?
23. Welche Maßnahmen nach dem
Punzierungsgesetz 2000 mussten durch die
Punzierungskontrollorgane in diesen beiden Jahren ergriffen werden?
24. Wie viele Strafverfügungen wurden
durch die Punzierungskontrollorgane 2001
und 2002 verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre und FLD)?
Wie hoch waren diese in Summe?
25. Wie viele
Verwaltungsstrafverfahren wurden durch Bezirksverwaltungsbehörden
bzw. Bundespolizeibehörden 2001 und 2002 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeibehörden)?
26. Welche Strafen wurden dabei verhängt
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeibehörden)?
27. Wie hoch waren die Einnahmen, die
durch die Punzierungskontrollgebühren in
den Jahren 2001 und 2002 durch die Hauptzollämter eingenommen wurden
(Aufschlüsselung auf Jahre und FLD)?
28. Wie viele Feingehaltsprüfungen wurden 2001 und 2002 durch das
Edelmetallkontrolllabor
im Rahmen des Übereinkommens über die Prüfung und
Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
29. Was erbrachten diese Feingehaltsprüfungen für ein Ergebnis?
30. Wie viele Feingehaltsprüfungen wurden 2001 und 2002 durch das
Edelmetallkontrolllabor
für Private und Gewerbetreibende (Aufschlüsselung auf
Jahre, Private (Konsumentinnen) und Gewerbetreibende)?
31. Wie hoch ist der Kostenersatz für Private (Konsumentinnen)?
32. Welche Einnahmen wurden durch das
Edelmetallkontrolllabor 2001 und 2002
erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
33. In welchen EU-Mitgliedsstaaten und
EWR-Staaten sind die Prüf- und
Kontrollmethoden mit denen in Österreich nicht gleichwertig?
Wo liegen die Unterschiede?
34. Welche Gebühren werden für eine
Punzierung - gleichgültig ob staatliche Punze
oder sog. Verantwortlichkeitspunze - von den EU-Mitgliedsstaaten eingehoben
(Aufschlüsselung auf EU-Mitgliedsstaaten)?
35. Über welche Punzierungsregelungen
verfügen die EU-Beitrittskandidatenländer
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Länder)?
36. Wie hoch waren die (prognostizierten)
Kosteneinsparungen, die durch das
Punzierungsgesetz 2001 und 2002 im Vergleich zu 2000 erzielt wurden?
37. Wie viele Personen sind nun in
Österreich mit Stichtag 1. Jänner 2003 als
Punzierungskontrollorgane tätig? Wie viele Personen sind nun im Sekretariat
tätig?
38. Welche Probleme sehen Sie bei Importen
von Edelmetallgegenständen aus
Drittstaaten durch Konsumentinnen (z.B. Urlaubseinkäufe)?
39. Wie berechnet
sich der Zoll bei der privaten Einfuhr von Edelmetallgegenständen
nach Österreich
(z.B. aus Türkei, Taiwan, Thailand, China-Hongkong)?
40. Wie oft wurden 2001 und 2002
Finanzstrafverfahren gegenüber Konsumentinnen
(z.B. Urlauberinnen) bei Import von Edelmetallgegenständen wegen der
Verletzung zollrechtlicher Bestimmungen eingeleitet (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
41. Welche Strafen wurden dabei jeweils
verhängt? Wie hoch waren jeweils die
Geldstrafen (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche sonstigen Sanktionen wurden
gesetzt?
42. Welche Informationsmaßnahmen wurden
und werden Sie 2003 vornehmen, um -
besonders Urlauberinnen - über die Einhaltung der entsprechenden
zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren?
43. Was benötigen österreichische Hersteller für den Export von
Edelmetallgegenständen,
damit die Verantwortlichkeitspunze in allen EU-Ländern
anerkannt wird?
44. Mit welchen Kosten ist dies verbunden?