665/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heinzl
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Fachhochschul-Studiengänge in St. Polten
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur plant aufgrund der Vorgaben
des Bundesbudgets der nächsten beiden Jahre eine radikale Kürzung der
Bundesbeiträge der
Fachhochschul-Studiengänge bzw. Fachhochschulen.
Für alle bis einschließlich im Jahr 2000 bewilligten (im
Vollausbau befindlichen)
Studiengänge soll der seit 1993 pauschalierte und nicht valorisierte
Beitrag pro Studienplatz
(90 % der vom Bund 1993 selbst ermittelten Normkosten) um 20 %
reduziert werden.
Anzumerken ist, dass die Inflationsrate in diesem Zeitraum ebenfalls ca.
20 % betragen hat
und dass insbesondere im Sozialversicherungsbereich neue Regelungen in Kraft
gesetzt
wurden („Werkvertragsregelung"), die im Bereich der Personalkosten
ebenfalls einen
Kostenschub von mindestens 10 % verursacht haben, sodass die effektive Kürzung
seit
Gründung des Fachhochschulwesens bereits ca. 30 % beträgt.
Trotz dieser finanziellen Restriktionen ist es - vor
allem durch das Engagement der Länder
und Gemeinden - gelungen, das Fachhochschulwesen in Österreich zu einer
„Erfolgsstory" zu
entwickeln. Eine Entwicklung, die aber noch lange nicht abgeschlossen ist. Dass
diese
Beiträge des Bundes von allem Anfang an nicht überhöht waren, erkennen Sie auch
aus den
Aussagen des Rechnungshofes über die Prüfung der Fachhochschule Wr. Neustadt im
Jahr
2002 (vgl. Wahrnehmungsbericht Rechnungshof ZI 860.018/002-E1/03), wo
festgestellt wird,
dass „.... das Beispiel der Fachhochschule Wr. Neustadt zeigte, dass
mit den seit Beginn nicht
valorisierten Zuschüssen in wirtschaftlichen Studiengängen gerade noch
das Auslangen
gefunden werden konnte. Für technische Studiengänge waren die Normkosten zu
niedrig
angesetzt."
Es ist geplant, ab 1. Oktober 2003 die Kürzungen
vorzunehmen und darüber hinaus alle
Förderverträge des Bundes, egal wie lange sie noch laufen, mit 30. September
2005 zu
beenden, ohne dass bekannt ist, wie es nach diesem Zeitpunkt weitergehen soll.
Zu vermuten
ist, dass die Länder und Gemeinden, die in vielen Fällen
Miteigentümer bzw.
Alleineigentümer von Trägergesellschaften sind, die fehlenden Mittel zu
substituieren hätten.
Die Größenordnung für 2 Jahre - bis 30. September 2005 - beträgt für den
gesamten Sektor
ca. € 45 bis 50 Millionen..
Der Standort St. Polten würde durch die geplanten
Maßnahmen, zumindest nach dem von der
zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur am
9. Juli 2003 übergebenen Unterlagen zwischen Herbst 2003 und Herbst
2005, durch die
Kürzungen mit € 1.868.582,53 massiv betroffen. Bei Umsetzung der
Maßnahmen mussten
Personalkündigungen ausgesprochen, die drastische Einsparung von Ausgaben für
Forschung
und Entwicklung, Internationalisierung, Weiterbildung,
Qualitätssicherung und
Öffentlichkeitsarbeit, der eingeleitete Aufbau einer Referatsstruktur,
der im Bericht der
institutionellen Evaluierung als äußerst positiv bestätigt wurde, in Frage
gestellt und
Investitionen bis auf ein Minimum zurückgenommen werden. Die St.
Pöltner
Trägergesellschaft könnte bei Umsetzung der geplanten 20 %-Kürzung, so
wie andere
Trägergesellschaften, dem durch das FHStG und die mit Bescheid genehmigten
Anträge der
Fachhochschul-Studiengänge auferlegten Verpflichtungen nicht mehr
nachkommen. Den
einzelnen Standorten und dem im Aufbau und der Konsolidierung befindlichen
Fachhochschul-Sektor entsteht durch diese Maßnahme ein qualitativer und
in weiterer Folge
ein Imageschaden. Es ist kontraproduktiv, einen Sektor, der knappe zehn Jahre
zur
Etablierung hatte und sich keineswegs noch konsolidiert hat, mit derartigen
einschneidenden
Kürzungen in seinem Fortbestand zu schädigen bzw. zu gefährden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Auf welche
Weise ist die Finanzierung der bestehenden Fachhochschul-Studiengänge
in St. Polten trotz der 20 %igen Kürzung in den nächsten Jahren und
insbesondere ab
2005 - nach Beendigung der Förderverträge des Bundes - gesichert?
2. Wie werden Sie
die Finanzierung zusätzlicher Fachhochschul-Studiengänge und den
dringend notwendigen Ausbau von Fachhochschul-Studienplätzen sicherstellen
können?
3. Wenn die
Bundesländer zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Fachhochschul-
Studiengänge aufwenden müssen, ist dies auch mit den Vertretern der
Bundesländer
abgesprochen?
4. Ist geplant,
dass die Studierenden durch höhere Gebühren zur weiteren Finanzierung
der Fachhochschul-Studiengänge beitragen müssen?