666/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend Ausgleich der so genannten „Werkprämie"

Die Umorganisation des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen brachte eine
Abschaffung der so genannten „Werkprämie". Durch diese Prämie konnten Integrative
Betriebe und andere Betriebsstätten, wie Geschützte Werkstätten, die überwiegend behinderte
Menschen beschäftigen, den Auftraggeberinnen einen 15 % Preisnachlass gewähren, weil
dieser Preisnachlass - die so genannte „Werkprämie" - vom Staat refundiert wurde.
Nach dem Entfall der „Werkprämie" sollte eine neue Art des Ausgleichs geschaffen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Welchen Ersatz bekommen Integrative Betriebe nach § 11 Behinderteneinstellungsgesetz
nach dem Entfall der „Werkprämie"?

2. Welchen Ersatz für die „Werkprämie" bekommen alle anderen Geschützten Werkstätten,
Betriebe und Vereine, die überwiegend behinderte Menschen beschäftigen?

3. Wer hat die neuen Regelungen verhandelt?

4. Seit wann gelten diese Regelungen?

5. Wie wird der Entfall der ehemaligen „Werkprämie" ausgeglichen?

6. Wo bekommen betroffene Einrichtungen Informationen und Unterstützung?

7. Wie hoch waren die Ausgaben für die „Werkprämie" in den Jahren seit 1998?

8. Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzmaßnahme für 2003 budgetiert?

9. Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzmaßnahme für 2004 budgetiert?