666/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Ausgleich der so genannten „Werkprämie"
Die Umorganisation
des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen brachte eine
Abschaffung der so genannten „Werkprämie". Durch diese Prämie konnten
Integrative
Betriebe und andere Betriebsstätten, wie Geschützte Werkstätten, die
überwiegend behinderte
Menschen beschäftigen, den Auftraggeberinnen einen 15 % Preisnachlass
gewähren, weil
dieser Preisnachlass - die so genannte „Werkprämie" - vom Staat
refundiert wurde.
Nach dem Entfall der „Werkprämie" sollte eine neue Art des Ausgleichs
geschaffen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Welchen Ersatz bekommen Integrative Betriebe nach § 11
Behinderteneinstellungsgesetz
nach dem Entfall der „Werkprämie"?
2. Welchen Ersatz für die „Werkprämie" bekommen
alle anderen Geschützten Werkstätten,
Betriebe und Vereine, die überwiegend behinderte Menschen beschäftigen?
3. Wer hat die neuen Regelungen verhandelt?
4. Seit wann gelten diese Regelungen?
5. Wie wird der Entfall der ehemaligen „Werkprämie" ausgeglichen?
6. Wo bekommen betroffene Einrichtungen Informationen und Unterstützung?
7. Wie hoch waren die Ausgaben für die „Werkprämie" in den Jahren seit 1998?
8. Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzmaßnahme für 2003 budgetiert?
9. Wie hoch sind die Kosten für die Ersatzmaßnahme für 2004 budgetiert?