667/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und Genossinnen an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Der
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ist im Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen angesiedelt. Nachdem die
Nicht-Valorisierung des
Pflegegeldes zuerst in eine Einmalzahlung umgewandelt wurde und dann nur mehr
für den
Urlaub von der Pflege für nahe Angehörige gelten soll, wurden die vorgesehenen
10 Mio € im
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen budgetiert.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Mit wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Unterstützungsfonds
seit 1998 dotiert?
2. Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?
3. Gibt es Kriterien bei der Vergabe von finanziellen Mitteln aus dem Fonds?
4. Wie viele
Personen oder Einrichtungen oder Firmen wurde durch den Unterstützungsfonds
seit 1998 unterstützt? (Bitte um jährliche Aufstellung)
5. Wie hoch war die höchste Unterstützung?
6. Wie hoch die geringste Unterstützung?
7. Gibt es Rücklagen?
8. Wenn ja, in welcher Höhe?
9. Wie werden die Unterstützungen vergeben?
10. Gibt es ein Gremium, das Anträge auf Unterstützung bearbeitet?
11. Wie werden die zusätzlichen 10 Mio €
verwaltet, die nur nahen Angehörigen von
pflegebedürftigen Menschen?
12. Gibt es dazu schon eine Richtlinie ?