667/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und Genossinnen an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ist im Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen angesiedelt. Nachdem die Nicht-Valorisierung des
Pflegegeldes zuerst in eine Einmalzahlung umgewandelt wurde und dann nur mehr für den
Urlaub von der Pflege für nahe Angehörige gelten soll, wurden die vorgesehenen 10 Mio € im
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen budgetiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Mit wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Unterstützungsfonds seit 1998 dotiert?

2. Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?

3. Gibt es Kriterien bei der Vergabe von finanziellen Mitteln aus dem Fonds?

4. Wie viele Personen oder Einrichtungen oder Firmen wurde durch den Unterstützungsfonds
seit 1998 unterstützt? (Bitte um jährliche Aufstellung)

5. Wie hoch war die höchste Unterstützung?

6. Wie hoch die geringste Unterstützung?

7. Gibt es Rücklagen?

8. Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Wie werden die Unterstützungen vergeben?

10. Gibt es ein Gremium, das Anträge auf Unterstützung bearbeitet?

11. Wie werden die zusätzlichen 10 Mio € verwaltet, die nur nahen Angehörigen von
pflegebedürftigen Menschen?

12. Gibt es dazu schon eine Richtlinie ?