672/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schwertransportbegleitung in der Steiermark
Den anfragenden Abgeordneten liegt ein Bescheid des Amtes
der Steiermärkischen
Landesregierung zugrunde (siehe Beilage), in welchem die einmalige Befahrung
einer
vorgegebenen Strecke durch einen Schwertransport bewilligt wurde.
Bei einer genaueren Betrachtung dieses Bescheids stößt
man jedoch auf diverse Ungereimtheiten,
die einer Hinterfragung bedürfen.
So ist etwa auf Seite 3 des Bescheids zu lesen:
„Die oa. Straßenzüge [B 335, B 320, Stadtgebiet Graz; Anm.] dürfen (vorausgesetzt gute Straßen-
und Sichtverhältnisse, Sichtweite mindestens 200 m) nur in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und
05.00 Uhr befahren werden. "
Wie es allerdings gelingen soll, bei guten Sichtverhältnissen zwischen 20.00 und 5.00 Uhr, also zu
einem Zeitpunkt, zu dem es gewöhnlich dunkel ist, zu fahren, geht aus dem Bescheid nicht hervor.
Weiters ist auf Seite 3 zu lesen:
„Ist auf Grund besonderer Umstände für
einzelne örtliche Bereiche (z.B. Brücken,
Fahrbahnverengungen usw.) eine Verstärkung der Begleitung erforderlich, so
ist/sind nach den
Umständen des Einzelfalles ein oder zwei weitere Organe der Straßenaufsicht
gemäß § 97 Abs. 2
StVO 1960 entsprechend den Umständen mit oder ohne Begleitfahrzeug und/oder die
Assistenz der
Exekutive anzufordern und der Transport bis dahin an einer geeigneten
Straßenstelle abzustellen. "
Inhaltlich wäre diese Anordnung völlig unproblematisch. Lediglich
liefert sie einen Hinweis darauf,
dass - zumindest im Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Ihre
erst kürzlich an die
Dienststellen der Bundesgendarmerie ergangene Weisung, keine
Schwertransportbegleitung mehr
durchzuführen, noch nicht bekannt sein dürfte.
Auf Seite 4 wird folgendes angeordnet:
„Das
Einvernehmen mit der Exekutive, welche den Transport zu überwachen hat, ist
mindestens
24 Stunden vor Transportbeginn unter der Tel. 0316/259-4444 herzustellen.
", wobei
auch hier
völlig unklar bleib, worin diese „Überwachung" bestehen soll.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen
Sie die oben zitierte behördliche Anordnung, die ggst. Straßenzüge nur bei
„guten Sichtverhältnissen" in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr
(während dieser Zeit
es gewöhnlich dunkel ist) zu befahren?
2. Welche
Weisung(en) betreffend die Transportbegleitung durch die Organe des
öffentlichen
Sicherheitsdienstes haben Sie seit dem Jahr 2000 erteilt?
3. Im
Regierungsprogramm wird im Kapitel 4 („Inneres, Asyl und Integration") die
„Entlastung
der Exekutive von artfremden Tätigkeiten" angekündigt. Fällt Ihrer Meinung
nach die
Begleitung von Schwertransporten auch unter diese so genannten „artfremden
Tätigkeiten"?
3.a. Falls ja, warum?
4. In welchem
Ausmaß wurden Überwachungsgebühren gemäß § 5a Sicherheitspolizeigesetz
iVm der Sicherheitsgebühren-Verordnung in den vergangenen fünf Jahren
-jeweils
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern - für die
Begleitung von
Schwertransporten eingehoben?
5. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass zumindest das Amt der Steiermärkischen
Landesregierung offenbar noch immer keine Kenntnis
darüber hat, dass die Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes laut Ihrer Weisung keine
Schwertransportbegleitung mehr
durchführen dürfen?
6. Steht Dir
Ressort mit den für die Genehmigung von Schwertransporten zuständigen
Abteilungen der Landesregierungen in diesbezüglichem Kontakt?
6.b. Falls nein, warum nicht?
7. Worin besteht
die auf Seite 4 des ggst. Bescheid angeordnete „Überwachung" durch die
Exekutive? Sind Sie der Meinung, dass es sich hierbei auch um „artfremde
Tätigkeiten"
handelt, von welcher die Exekutive künftig entlastet werden soll?
8. Wie wollen Sie sicherstellen, dass auch in Zukunft die Befahrung von Straßen durch
Schwertransporte -insbesondere in der Steiermark - möglichst sicher durchgeführt wird?
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