672/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Anita Fleckl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schwertransportbegleitung in der Steiermark

Den anfragenden Abgeordneten liegt ein Bescheid des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung zugrunde (siehe Beilage), in welchem die einmalige Befahrung einer
vorgegebenen Strecke durch einen Schwertransport bewilligt wurde.

Bei einer genaueren Betrachtung dieses Bescheids stößt man jedoch auf diverse Ungereimtheiten,
die einer Hinterfragung bedürfen.

So ist etwa auf Seite 3 des Bescheids zu lesen:

„Die oa. Straßenzüge [B 335, B 320, Stadtgebiet Graz; Anm.] dürfen (vorausgesetzt gute Straßen-

und Sichtverhältnisse, Sichtweite mindestens 200 m) nur in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und

05.00 Uhr befahren werden. "

Wie es allerdings gelingen soll, bei guten Sichtverhältnissen zwischen 20.00 und 5.00 Uhr, also zu

einem Zeitpunkt, zu dem es gewöhnlich dunkel ist, zu fahren, geht aus dem Bescheid nicht hervor.

Weiters ist auf Seite 3 zu lesen:

„Ist auf Grund besonderer Umstände für einzelne örtliche Bereiche (z.B. Brücken,
Fahrbahnverengungen usw.) eine Verstärkung der Begleitung erforderlich, so ist/sind nach den
Umständen des Einzelfalles ein oder zwei weitere Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2
StVO 1960 entsprechend den Umständen mit oder ohne Begleitfahrzeug und/oder die Assistenz der
Exekutive anzufordern und der Transport bis dahin an einer geeigneten Straßenstelle abzustellen. "
Inhaltlich wäre diese Anordnung völlig unproblematisch. Lediglich liefert sie einen Hinweis darauf,
dass - zumindest im Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Ihre erst kürzlich an die
Dienststellen der Bundesgendarmerie ergangene Weisung, keine Schwertransportbegleitung mehr
durchzuführen, noch nicht bekannt sein dürfte.

Auf Seite 4 wird folgendes angeordnet:

„Das Einvernehmen mit der Exekutive, welche den Transport zu überwachen hat, ist mindestens
24 Stunden vor Transportbeginn unter der Tel. 0316/259-4444 herzustellen. ",
wobei auch hier
völlig unklar bleib, worin diese „Überwachung" bestehen soll.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Wie beurteilen Sie die oben zitierte behördliche Anordnung, die ggst. Straßenzüge nur bei
„guten Sichtverhältnissen" in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr (während dieser Zeit
es gewöhnlich dunkel ist) zu befahren?

2.      Welche Weisung(en) betreffend die Transportbegleitung durch die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes haben Sie seit dem Jahr 2000 erteilt?

3.      Im Regierungsprogramm wird im Kapitel 4 („Inneres, Asyl und Integration") die „Entlastung
der Exekutive von artfremden Tätigkeiten" angekündigt. Fällt Ihrer Meinung nach die
Begleitung von Schwertransporten auch unter diese so genannten „artfremden Tätigkeiten"?

3.a.   Falls ja, warum?

4.      In welchem Ausmaß wurden Überwachungsgebühren gemäß § 5a Sicherheitspolizeigesetz
iVm der Sicherheitsgebühren-Verordnung in den vergangenen fünf Jahren -jeweils
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern - für die Begleitung von
Schwertransporten eingehoben?

5.      Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass zumindest das Amt der Steiermärkischen

Landesregierung offenbar noch immer keine Kenntnis darüber hat, dass die Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes laut Ihrer Weisung keine Schwertransportbegleitung mehr
durchführen dürfen?

6.      Steht Dir Ressort mit den für die Genehmigung von Schwertransporten zuständigen
Abteilungen der Landesregierungen in diesbezüglichem Kontakt?

6.b.   Falls nein, warum nicht?

7.      Worin besteht die auf Seite 4 des ggst. Bescheid angeordnete „Überwachung" durch die
Exekutive? Sind Sie der Meinung, dass es sich hierbei auch um „artfremde Tätigkeiten"
handelt, von welcher die Exekutive künftig entlastet werden soll?

8.      Wie wollen Sie sicherstellen, dass auch in Zukunft die Befahrung von Straßen durch

Schwertransporte -insbesondere in der Steiermark - möglichst sicher durchgeführt wird?