681/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Budgetmittel für Qualitätssicherung
Der
Budgetposten „gesundheitsökonomische Belange" macht für die Jahre 2003 und
2004 1,053 bzw. 1.,100 Mio € aus.
Lt. Anfragebeantwortung
Nr. 188/JBA soll ein Teil dieser Mittel für „Beiträge im
Hinblick auf die Entwicklung eines
österreichischen Qualitätssystems, das die
systematische und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im
österreichischen Gesundheitswesen, basierend auf den Prinzipien der
Patientenorientierung, der
Transparenz, der Effizienz und der Kostendämmung zum
Ziel hat", verwendet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Für welche konkreten Beiträge im Hinblick
auf die Entwicklung eines
österreichischen Qualitätssystems planen Sie Mittel in welcher Höhe zu
verwenden?
(Bitte für die Jahre 2003 und 2004 getrennt angeben)
2) Durch welche konkreten Maßnahmen soll
die Einbeziehung des
niedergelassenen Bereiches in die Qualitätssicherung erfolgen?
3) Wann wird das in der für die Jahre 2001
bis 2004 abgeschlossenen
Vereinbarung gem. § 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung vorgesehene
gesamtösterreichische Qualitätssystem verwirklicht sein?
4) Durch welche konkreten Maßnahmen wollen
Sie ein gesamtösterreichisches
Qualitätssystem errichten?
5) Welche Aktivitäten wurden von der
Strukturkommission im Sinne der 15a-
Vereinbarung auf den Gebieten:
a) Information und Qualitätsberichterstattung
b) Förderungsmaßnahmen und Anreizmechanismen
c) Leitlinien, Richtlinien und Standards
d) Qualitätsmessung und
Qualtätsevaluierung (laufendes standardisiertes
Qualitätsmonitoring)
e) Qualitätsorientiertes Schnittstellenmanagement
seit 2001 unternommen?
6) Welche konkreten Projekte wurden auf
Grund der 15a-Vereinbarung seit 2001
mit welchen Mitteln unterstützt und mit welchen Ergebnissen ökonomisch
evaluiert?
7) Im Artikel 29 der 15a-Vereinbarung sind
im Abs. 2 Sanktionen bei
maßgeblichen Verstößen gegen Vorgaben im Zusammenhang mit der
Qualität oder der Dokumentation vorgesehen (Zurückhaltung des
entsprechenden Länderanteils an den Mitteln gem. Art. 12 Abs. 4 Z.4 durch
den Strukturfonds). In welchen Fällen wurde von dieser Sanktion seit 2001
Gebrauch gemacht?