681/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Budgetmittel für Qualitätssicherung

Der Budgetposten „gesundheitsökonomische Belange" macht für die Jahre 2003 und
2004 1,053 bzw. 1.,100 Mio € aus.

Lt. Anfragebeantwortung Nr. 188/JBA soll ein Teil dieser Mittel für „Beiträge im
Hinblick auf die Entwicklung eines österreichischen Qualitätssystems, das die
systematische und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im
österreichischen Gesundheitswesen, basierend auf den Prinzipien der
Patientenorientierung, der Transparenz, der Effizienz und der Kostendämmung zum
Ziel hat",
verwendet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Für welche konkreten Beiträge im Hinblick auf die Entwicklung eines
österreichischen Qualitätssystems planen Sie Mittel in welcher Höhe zu
verwenden?
(Bitte für die Jahre 2003 und 2004 getrennt angeben)

2) Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Einbeziehung des
niedergelassenen Bereiches in die Qualitätssicherung erfolgen?

3) Wann wird das in der für die Jahre 2001 bis 2004 abgeschlossenen
Vereinbarung gem. § 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung vorgesehene
gesamtösterreichische Qualitätssystem verwirklicht sein?

4) Durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ein gesamtösterreichisches
Qualitätssystem errichten?

5) Welche Aktivitäten wurden von der Strukturkommission im Sinne der 15a-
Vereinbarung auf den Gebieten:

a)      Information und Qualitätsberichterstattung

b)      Förderungsmaßnahmen und Anreizmechanismen

c)      Leitlinien, Richtlinien und Standards


     d) Qualitätsmessung und Qualtätsevaluierung (laufendes standardisiertes
    Qualitätsmonitoring)

     e) Qualitätsorientiertes Schnittstellenmanagement

      seit 2001 unternommen?

6) Welche konkreten Projekte wurden auf Grund der 15a-Vereinbarung seit 2001
mit welchen Mitteln unterstützt und mit welchen Ergebnissen ökonomisch
evaluiert?

7) Im Artikel 29 der 15a-Vereinbarung sind im Abs. 2 Sanktionen bei
maßgeblichen Verstößen gegen Vorgaben im Zusammenhang mit der
Qualität oder der Dokumentation vorgesehen (Zurückhaltung des
entsprechenden Länderanteils an den Mitteln gem. Art. 12 Abs. 4 Z.4 durch
den Strukturfonds). In welchen Fällen wurde von dieser Sanktion seit 2001
Gebrauch gemacht?