691/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Bewertung des Pflanzenschutzmittels Aldicarb
Der EU-Agrarministerrat hat beschlossen,
dass Aldicarb, ein Pflanzenschutzmittel,
das besonders im Zuckerrübenanbau und in Baumschulen gegen Wurzelnematoden
eingesetzt wird, in einigen EU-Mitgliedstaaten für bestimmte Kulturen bis 2007
weiter
verwendet werden darf. Die Kommission hatte sich zunächst gegen eine Zulassung
ausgesprochen, da Wissenschaftlerinnen vor möglichen Schäden für Vögel und für
das Grundwasser durch Aldicarb warnen.
Auf
unsere diesbezügliche Anfrage (299/J) ergeben sich im Zusammenhang mit der
Anfragebeantwortung 314/AB des BMLFUW eine Reihe von weiteren Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Österreich vertrat am 18.
Oktober 2002 im „Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit" den Standpunkt, dass
Pflanzenschutzmittel, die Aldicarb enthalten, die Anforderungen der Richtlinie
91/414/EWG nicht erfüllen. Gleichzeitig war aber in Österreich ein solches
Pflanzenschutzmittel zugelassen. Welches sind die konkreten Anforderungen
der Richtlinie 91/414/EWG, die gemäß der Bewertung Österreichs nicht erfüllt
werden von Pflanzenschutzmitteln, die Aldicarb enthalten?
2. Warum war die Nichterfüllung
eben dieser Anforderungen (siehe Frage 1) kein
Hindernis für die Zulassung von Aldicarb nach dem österreichischen
Pflanzenschutzmittelgesetz?
3. Weshalb wird ein
Pflanzenschutzmittel, welches laut Bewertung Österreichs
die Anforderungen der Richtlinie 91/414/EWG nicht erfüllt, in Österreich
zugelassen?
4. Obwohl Österreich sich im Oktober 2002
für die Nichtaufnahme von Aldicarb
in den
Anhang l der Richtlinie 91/414/EWG einsetzte, und damit für ein
Anwendungsverbot in der gesamten Europäischen Union eintrat, ist der
Wirkstoff
in Österreich immer noch zugelassen. Wann wird in Österreich die
Zulassung
für Aldicarb zurückgezogen?
5. Weshalb wurde im selben
Jahr, in dem sich Österreich für ein EU-weites
Verbot von Aldicarb stark machte, im Zuge der Novellierung der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung der Höchstwert für
Aldicarb in Kartoffeln von 0,05 mg/kg auf 0,5 mg/kg angehoben?
6. Die „akute Referenzdosis" (ARfD) von Aldicarb ist 0,003
mg/kg Körpergewicht.
Für ein 13,5 kg schweres Kind
würde daher bereits bei einem Konsum von
mehr als 81 Gramm Kartoffeln
dieser Richtwert für die akute Giftigkeit
überschritten. Kann vor diesem
Hintergrund für Kinder und Kleinkinder ein
gesundheitliches Risiko durch den
Verzehr von bis zum Höchstwert mit
Aldicarb belasteten Kartoffeln
ausgeschlossen werden?
7. Wenn ja, aufgrund welcher Daten und aufgrund welcher Berechnungen?
8. Gab es während der letzten
Jahre Untersuchungen auf Aldicarb und kommt
es im Untersuchungsspetrum der AGES vor? Wenn ja, wie viele
diesbezüglichen Untersuchungen gab es, was ist das Ergebnis bisheriger
Untersuchungen und wie viele weitere Untersuchungen sind geplant?