696/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend budgetrelevante Aspekte bei der Veräußerung der
Bundeswohnbaugesellschaften

In den Erläuterungen zum Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der
Bundeswohnbaugesellschaften lassen Sie auf die Defizitwirksamkeit verweisen und
stellen sie als besonderes Kriterium dar. Auf Basis fachlicher Einschätzungen ist
nicht zu erkennen, warum Eurostat im Zusammenhang damit zu einer anderen
Einschätzung als beim Verkauf der Bundesimmobilien an die BIG kommen sollte. Die
Erlöse aus dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften an die BIG oder die
ÖIAG mit anschließendem Weiterverkauf mindern daher meines Erachtens das
Defizit nicht, wohl aber wie bei der BIG die Schulden. Auch eine Verbriefungslösung
mindert im Lichte der Eurostat-Entscheidung vom 3. Juli 2002 (Wohnbaudarlehen
Niederösterreich) das Maastricht-Defizit nicht.

Weiters ist nicht erklärbar, warum potenzielle Käufer keine Grunderwerbsteuer
entrichten sollen, während bei jeder sonstigen Immobilientransaktion diese Steuer
fällig wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Welche konkreten maastrichtrelevanten Aspekte erwarten Sie sich von einer
Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften durch die ÖIAG oder BIG?

2.     Ob und mit welchem Ergebnis äußerte sich Eurostat zu den verschiedenen
Modellen der Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften?

3.     Wenn nicht, warum holten Sie nicht rechtzeitig Erkundigungen ein?

4.     Warum sind die Käufer der Gesellschaften von den bundesgesetzlich
geregelten Abgaben befreit?

5.     Wie können Sie den dadurch verursachten Entfall der Grunderwerbssteuer für
Gemeinden angesichts der finanziellen Situation der Kommunen verantworten?