702/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Scheitern des Projektes ADONIS

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 384/J XXII. GP durch den
Bundesminister für Inneres betreffend Fortschritte beim Projekt „ADONIS"
(Austrian Digital Operating Network for Integrated Services) hat eine Reihe
von neuerlichen Fragekomplexen aufgeworfen. Zwischenzeitlich ist es
bekanntlicherweise zur Auflösung des Vertrages zwischen BMI und der
Firma master-talk gekommen, was für ein großes mediales Aufsehen gesorgt
hat. So ist etwa in der Kurier-Ausgabe vom 5. Juli 2003 unter der
Überschrift „Das Ministerium wollte Adonis zerstören" zu lesen, dass die
Eigentümer von master-talk schwere Vorwürfe gegen den Bundesminister
für Inneres erheben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

l.     Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium für Inneres vor der
Ausschreibung - konkret und im Detail - gesetzt, um die Länder von
der Wichtigkeit und Notwendigkeit des Projektes ADONIS zu
überzeugen? Welche Gespräche fanden statt? Hat man seitens des
Bundesministerium für Inneres eine vertragliche Einbeziehung der
Länder im Vorfeld der Ausschreibung angedacht? Wenn ja, warum
hat man dann davon Abstand genommen? Wenn nein, warum nicht?


2.     Warum haben Sie mit den Ländern keine l5a-Übereinkommen über
eine Kostenteilung beim Projekt ADONIS abgeschlossen?

3.     Wie erfolgte in den einzelnen Projektphasen (Ausschreibung,
Zuschlag, Vertragsbeendigung) die Abstimmung mit dem
Finanzministerium und dem BMLV?

4.     Wie sieht der Antrag zur Vertragsgenehmigung an das

Finanzministerium aus? Gab es im Rahmen der Genehmigung
Auflagen oder Einschränkungen vom Bundesministerium für
Finanzen? Wenn ja, welche waren dies und in welcher Form wurden
sie Ihnen zur Kenntnis gebracht?

5.     Der Ministerratsantrag wurde mit Kosten je Teilnehmer von ca. 1.000
Euro gestellt. Im vom Bundesministerium für Inneres
unterzeichneten Vertrag sind die Kosten abhängig von der Teilnahme
der übrigen BÖ S-Teilnehmer angegeben. Gibt es hier Widersprüche
bzw. Unterschiede in der zeitlichen Gewinnung der BOS-Teilnehmer
und den damit verbundenen Tarifen zum Budget des
Bundesministeriums für Inneres bzw. zum Ministerratsantrag? Wenn
ja, worin bestehen diese Widersprüche bzw. Unterschiede?

6.     Welche technischen Applikationen waren für das Projekt ADONIS in
der Ausschreibung vorgesehen? Wurden auch die Paramenter
„Zeitwahrscheinlichkeit" und „Ortswahrscheinlichkeit"
berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

7.     Wie wurden die Bedürfnisse der Blaulichtorganisationen im Rahmen
der Ausschreibung bzw. der nachfolgenden Verhandlungen
berücksichtigt?

8.     Warum wurde die österreichische Volksbankengruppe vom

Bundesministerium für Inneres als Gesellschafter von master-talk
abgelehnt?

9.     Ist es richtig, dass Tirol als Bundesland das Interesse hat, Teile des
Netzes von master-talk zu erwerben? Ist die so gegebene „Insellösung*
schädlich für ein zukünftig Österreich weit einheitliches Netz?


10.   Wie hoch sind die durchschnittlichen Standortkosten für angemietete
 
bzw. angekaufte Standorte? Wie viele Verträge wurden zur Anmietung
 bzw. zum Ankauf von Standorten geschlossen? Gibt es diesbezügliche
 Verträge, die weiterhin Gültigkeit haben? Wenn ja, um wie viele
 
Verträge handelt es sich dabei, wie lange laufen diese noch und
 welche Kosten erwachsen dem Bundesministerium für Inneres
 
daraus?

11.   Wurde bei Vertragsabschluss die Frage der Verantwortlichkeit für den
Ankauf- und Ausbau der Leitungen bzw. Leitungsverbindungen
zwischen den Funkstellen und den Vermittlungscomputern geklärt?
Wenn nein, warum nicht?

12.   Hat es mehrere Varianten für den Ausbauplan des Netzes gegeben?
Wenn ja, wie sahen diese aus und wie unterscheiden sie sich
hinsichtlich der Kosten und Ausbaupläne?

13.   Ist es richtig, dass seitens des Bundesministerium für Inneres auch
in Betracht gezogen wurde, das eigene Datennetz für die
Anforderungen des Projektes ADONIS zu adaptieren? Wenn ja,
wurden in dieser Hinsicht bereits Umbauten vorgenommen und
Investitionen getätigt? Wenn ja, welche Um- und Ausbauarbeiten
wurden durchgeführt, wo und wann fanden diese statt und wie viel
wurde dafür investiert?

14.   Hat das Bundesministerium für Inneres die Absicht, ein bundesweites
behördenübergreifendes TETRA-Bündelfunksystem unter Einbeziehung
aller Blaulichtorganisationen zu verwirklichen?

15.   Falls ein solches bundesweites behördenübergreifendes TETRA-
Bündelfunksystem verwirklicht werden soll, liegen dafür bereits
Konzepte vor? Wenn ja, wie sehen diese Konzepte aus und welcher
Zeitplan liegt diesen zugrunde? Wenn nein, wann werden diese
vorliegen?


16.   Welche Kosten für das Bundesministerium für Inneres sind mit einem
bundesweiten behördenübergreifenden TETRA-Bündelfunksystem
verbunden?

17.   Wie wird das Bundesministerium für Inneres die Einbeziehung der den
Ländern zuzurechnenden Blaulichtorganisationen in Zukunft regeln?
Wird diesbezüglich eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Ländern in Erwägung gezogen?

18.   Hat das Bundesministerium für Inneres mit Schadenersatzansprüchen
von master-talk zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe?

19.   Hat master-talk mit Schadenersatzansprüchen vom Bundesministerium
für Inneres zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe?

20.   Wie hoch waren die internen Kosten, die mit der Abwicklung des

Projektes verbunden waren für das Bundesministerium für Inneres?
Wie groß war das interne Projektteam für ADONIS? Wie viele Mitarbeiter
des Bundesministeriums für Inneres waren im Rahmen des Projektes
ADONIS beschäftigt und wie lange? Gab es ein Projektcontrolling?
Wann und wie oft wurden Ihnen Berichte über die Entwicklung der
internen Kosten vorgelegt?

21.   Wurden für die Ausschreibung und Durchführung des Projektes
ADONIS externe Berater durch das Bundesministerium für Inneres
beschäftigt und wenn ja, mit welchen natürlichen oder juristischen
Personen wurden entsprechende Beraterverträge abgeschlossen?

22.   Wie hoch waren die Kosten der unter 21. angefragten Berateraufträge,
geordnet nach beauftragtem Unternehmen bzw. beauftragter
Einzelperson?

23.   Worin lagen die Gründe für die Beauftragung der unter 21. angefragten
Berater und aufgrund welchen Vergabeverfahrens wurden die
entsprechenden Aufträge vergeben, jeweils geordnet nach einzelnem
Auftrag?