707/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni, Hagenhofer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend verpflichtende Sprachkurse für Ausländer
Wie Medienberichten, unter anderem einem
„Kurier"-Artikel vom 9. Juli 2003, zu entnehmen
ist, sind die verpflichtenden Sprachkurse für Ausländer sehr schlecht
besucht. Ein halbes Jahr
nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen rund um die
Integrationsvereinbarung ist der
Andrang bei den Anbietern dieser Sprachkurse äußerst gering. So hatte
etwa laut „Kurier"
das Rote Kreuz mit Ende Juni österreichweit ganze sieben Kurse mit
insgesamt 64
Teilnehmern laufen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Kurse
im Sinne der Bestimmungen der „Integrationsvereinbarung" hat es
im Jahr 2003 bislang gegeben, von welchen Kursanbietern wurden diese
Kurse
abgehalten, wo fanden diese statt und wie groß war die Zahl der jeweiligen
Teilnehmer?
2. Wie viele Kurse
im Sinne der Bestimmungen der „Integrationsvereinbarung" sind
derzeit im Laufen, von welchen Kursanbietern werden diese Kurse
abgehalten, wo
finden diese statt und wie groß ist die Zahl der jeweiligen Teilnehmer?
3. Wie viele
Sprachkurse mussten bislang mangels Interessenten abgesagt werden, wo
und wann hätten diese Kurse stattfinden sollen und wer wäre jeweils der
Kursanbieter gewesen?
4. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass sich - wie vom „Kurier"
berichtet - eine derartig geringe Anzahl von Teilnehmern
für diese verpflichtenden
Deutschkurse gefunden hat?
5. Wie viele
Analphabeten haben bislang an einem der verpflichtenden Deutschkursen
teilgenommen? Halten Sie es nach wie vor für nicht notwendig, für
Analphabeten
eigene spezielle Sprachkursangebote zu erstellen? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie erklären Sie
sich, dass sich andere Deutschkurse, die sich nicht nach den
gesetzlichen Vorgaben der Integrationsvereinbarung zu richten haben,
großer
Beliebtheit und großen Andrangs erfreuen?
7. Haben Sie vor angesichts dieses
offensichtlichen Flops die gesetzlichen
Bestimmungen rund um die Integrationsvereinbarung, insbesondere was die
gesetzlich verpflichtenden Sprachkurse betrifft, zu überdenken? Wenn ja, welche
Schritte werden Sie setzen? Wenn nein, warum nicht?