708/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
eklatanter Missstände im ARA-System und die dadurch entstandene Mehr-
Belastung für die heimischen Konsumentinnen
Die österreichische
Verpackungsverordnung sieht vor, dass Unternehmen, die Verpackung in
Umlauf bringen,
diese wieder einsammeln oder sich einem Sammelsystem anschließen
müssen. In der Regel ist dies die ARA, die
Altstoff Recycling Austria AG, eine
Dachorganisation für die Sammlung und
Verwertung von Abfällen. Diese sammelt zu einem
fixen Preis pro Kilogramm und sorgt
dafür, dass die Abfälle so weit als möglich
wiederverwertet wird.
Laut einem Bericht im Nachrichtenmagazin
„profil" vom 30. Juni 2003 mit dem Titel
„Kurioser Kreislauf gibt es in diesem
Zusammenhang fragwürdige Sonderregelungen für
Großkonzerne, die das österreichische
Recycling-System unterlaufen. Laut
Insiderinformationen dürfte es zu
groben Ungleichbehandlungen kommen, bei denen
Handelsketten und große Getränkehersteller
profitieren. So werde das Gesamtaufkommen an
Kunstoffverpackungen in Österreich
auf 200 000 bis 250 000 Tonnen geschätzt, bestenfalls
für die Hälfte werde tatsächlich
Lizenzgebühr bezahlt. Rund 100 000 Tonnen nicht lizenzierte
Kunststoffverpackung landen in
Österreich jährlich im Müll. Zudem gibt es etliche
Ungereimtheiten, was
Gebühren-Rückerstattung (in Summe 21 Millionen Euro) für einige
privilegierte Unternehmer betrifft. Von Seiten des zuständigen
Umweltministeriums sei zu
wenig kontrolliert worden.
Wenn diese im Artikel geäußerten Vorwürfe
der Wahrheit entsprechen, tragen auch die
heimischen die Konsumentinnen durch die
mutmaßlichen Missstände in der ARA enormen
Schaden. Eine Mehrbelastung durch
das System tragen die Konsumentinnen nach Ansicht der
AK bereits seit langem, sie würden
unsichtbare Aufschläge im Geschäft zu bezahlen haben,
mit rund 60 Euro pro Jahr wird jeder
Haushalt durch das ARA-System belastet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1) Wissen Sie als zuständiger Minister um Missstände in der ARA?
2) Falls ja, um welche handelt es sich konkret?
3) Entspricht es den Tatsachen, dass
bestenfalls die Hälfte der geforderten
Lizenzgebühren bezahlt werden?
4) Entspricht es den Tatsachen, dass die
heimischen Haushalte durch das ARA-System
zusätzlich belastet werden?
5) Wenn ja, in welcher Höhe jährlich?
6) Halten Sie die Kontrolle der ARA durch
Ihr Ministerium angesichts der nun bekannt
gewordenen Vorwürfe für ausreichend?
7) Gelten alle Verträge, Tarife und
Konditionen der ARA für alle Vertragspartner im
gleichen Maße oder gibt es Ihres Wissens nach Sonder-Bedingungen für
einige von
ihnen?
8) Falls es Sonderbedingungen für einige gibt, halten Sie dies für akzeptabel?
9) Sehen Sie im System der ARA ökologische Vorteile?
10) Wenn ja, welche?
11) Halten Sie das
getrennte Sammeln von Kunststoff-Leichtverpackungen wie etwas
Plastiksackerl für ökologisch sinnvoll, wenn Kunststoffe im Abfall
ohnedies verbrannt
werden müssen?
12) Welche Summen an
Gebühren-Rückerstattung wurde seit Gründung der ÄRA an
Unternehmen zurückerstattet?
13) Um welche Firmen handelt es sich dabei?
14) Hat das
Umweltministerium - wie es ARA-Chef Stiglitz im profil behauptet - eine
derartige Refundierung genehmigt?
15) Falls ja, wann und für welche Unternehmen?
16) Stimmt es, dass
die ÄRA Gewinne in Form von Rückstellungen in ihren Büchern
verbucht?
17) Falls ja, in welcher Höhe?
18) Was passiert mit
diesen Geldern, die per Gesetz ja umgehend an die Wirtschaft
zurückzugeben sind?
19) Haben Sie das Entstehen von Gewinnen bei der ÄRA gefördert?
20) Falls ja, in welcher Form?
21) Stimmt es, dass
laut einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien die ÄRA einen
hohen Beamten aus dem Umweltministerium subventioniert hat?
22) Falls ja, in welcher Form und Höhe?
23) Halten Sie
Geschenkannahmen von Beamten in Ihrem Ressort von Seiten der ÄRA für
zulässig?
24) Sind die Tarife,
die die Handelsketten mit der ÄRA vereinbaren, transparent und für
die Öffentlichkeit einsehbar?
25) Falls ja, wo?
26) Falls nein, warum nicht?