714/J XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2003
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Rest-Hinterseer, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Neubau GW-Fakultät Salzburg
Seit
dem Jahr 1985 wurde in turnusmäßigen Besprechungen zwischen
Landesbaudirektion, Bundesdenkmalamt,
Sachverständigenkommission, Planer und
Universität Salzburg über die Projekte Altstadtuniversität und
Akademiestraße
beraten. Bereits im Jahr 1988 wurde
festgestellt, dass der Stand der Objekte so ist,
dass in 6 - 7 Jahren (also 1995!) eine Generalsanierung so viel wie
Neubauten
kosten würde.
Am
25.4.2000 genehmigte das Bundesministerium ein neuerlich überarbeitetes
Raum- und Funktionsprogramm. Am 29.8.2000 kam Frau BM Gehrer gemeinsam mit
BM Bartenstein in einer Besprechung mit Vertretern von Stadt und Land Salzburg
überein, dass der Neubau der Geisteswissenschaftlichen Fakultät sowohl
städtebaulich als auch ökonomisch die beste Lösung darstelle und das Projekt
daher
positiv und prioritär zu beurteilen sei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was war der Grund dafür, dass nach Vorlage des strategischen
Entwicklungskonzepts
im Jahr 2000 der geisteswissenschaftlichen Fakultät
eine neue Aufgabe, nämlich die der Profilbildung aufgetragen wurde?
2. Warum war die im Jahr 2001 vorgelegte Profilbildung nicht ausreichend?
3. Warum war die nach der Profilbildung
aufgetragene Evaluierung, die im Jahr
2003 fertiggestellt worden war, für das BM nicht ausreichend, um den ohnehin
schon nahezu um ein Jahrzehnt verschleppten Baubeginn zu ermöglichen?
4. Die Gebäude entsprechen nicht dem
heutigen Stand (technische Infrastruktur,
Sicherheit,
sanitäre Anlagen, behindertengerechte Einrichtungen, Isolierung)
bzw. sind so
baufällig, dass die Mitarbeiterinnen und Studierenden in ihrer
Sicherheit bzw.
Gesundheit gefährdet sind. Wird das BM für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur die Haftung für allfällige Schäden bzw. Verletzungen,
die durch die
unverständlichen Verzögerungen entstehen, übernehmen?
5. Hat das UG 2002 Auswirkungen auf den Neubau der GW
Fakultät in
Salzburg? Wenn ja, in welcher Form?
6.
Hat die Vorlage des Clusterkonzepts nach der Evaluierung im Jahr 2003 zu
einer Veränderung in der Einschätzung des Raumprogramms geführt?