725/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend der Präsentation des „Österreichischen Gesundheitsplans"
Im Rahmen der 3.
Österreichischen Gesundheitskonferenz sprach Ihr
Gesundheitsstaatssekretär Univ.-Prof. Dr. Reinhart Waneck am 23. Mai
2002 von dem
Vorhaben, einen nationalen Gesundheitsplan für Österreich bis zur
nächstjährigen
Gesundheitskonferenz
auszuarbeiten. Am 22. November 2002, d.h. zwei Tage vor der
Nationalratswahl, brüstet sich Ihr
Staatssekretär in einer sich in der „Kronen Zeitung" wieder
findenden Broschüre „Der Österreichische Gesundheitsplan" mit den Worten:
„Erstmals hat
nun das Staatssekretariat für
Gesundheit einen "Österreichischen Gesundheitsplan" erarbeitet."
In einer Aussendung Ihres Gesundheitsstaatssekretärs
vom 7. März dieses Jahres behauptet
Waneck erneut, einen
„Österreichischen Gesundheitsplan" erarbeitet zu haben. Ihrer
diesbezüglichen schriftlichen Anfragebeantwortung 222/AB ist hingegen zu
entnehmen, dass
derselbe noch gar nicht existiere. Im
Rechnungshofausschuss am l. Juli 2003 hat Vizekanzler
Haupt den „Österreichischen Gesundheitsplan" für "die nächsten
Tage" und ein Inkrafttreten
am 1. Oktober 2003 angekündigt (vgl.
Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom 1. Juli
2003, OTS0260).
Die unterzeichnenden
Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Wann werden Sie den für das
heurige Frühjahr angekündigten
„Österreichischen
Gesundheitsplan" der Öffentlichkeit vorstellen?
2. Wann wird der „Österreichische Gesundheitsplan" in Kraft treten?
3. Wird der Österreichische
Gesundheitsplan ein Plan gemäß den Bestimmungen in
Artikel 3 Abs. l der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Neustrukturierung
des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 2001
bis
2004 sein?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn ja, wann wird dieser mit den Bundesländern verhandelt?
6. Wird der Österreichische
Gesundheitsplan den Zielen der Planung gem. Artikel 3 Abs.
l des " 15a-Vertrages über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung" - vor allem dem Ziel eine
"regional abgestimmte
Planung, die an einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien
festzulegende
verbindliche Standards zur Strukturqualität, zur Prozessqualität und zur
Ergebnisqualität der Leistungserbringung zu binden ist" - folgen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie
hoch ist das für die Erstellung des „Österreichischen Gesundheitsplans"
veranschlagte Budget?
9. Welche
Personen bzw. welche Institutionen erhielten den Auftrag, Teile des
„Österreichischen Gesundheitsplan" zu erstellen?
10. Wurden bzw. werden Honorare
an die an der Erstellung des „Österreichischen
Gesundheitsplans"
Beteiligten ausbezahlt?
11. Wenn
ja, wer erhielt bzw. erhält Honorare in welcher Höhe (bitte um Nennung der
Honorare pro Person
bzw. Institution)?
12.Welche
ministeriumsfremden Personen, Institutionen oder Firmen waren am
Entstehungsprozess der Broschüre
„Der Österreichische Gesundheitsplan", die in der
„Kronen Zeitung" vom 22. November 2002 - am Wochenende der
Nationalratswahl -
vom
Gesundheitsstaatssekretär Univ.-Prof. Dr. Reinhart Waneck veröffentlicht wurde,
beteiligt (Redaktion, Layout, Druck, etc.)?
13. Welche
Beträge wurden vom Ministerium an welche Personen, Institutionen oder
Firmen für die Erstellung der
unter 12. genannten Broschüre „Der Österreichische
Gesundheitsplan"
bezahlt?
14. Wurde die Erstellung der genannten Broschüre ausgeschrieben?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Wurde
die genannte Broschüre außer der „Kronen Zeitung" am 22. November 2002
auch noch anderen Zeitungen oder Zeitschriften beigelegt und wenn ja
wann und
welchen?
17. Was
hat die Distribution der Broschüre über die "Kronen Zeitung" am 22.
November
2003 dem Steuerzahler gekostet und welche Distributionskosten sind
darüber hinaus
noch angefallen?