730/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/70/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu entnehmen,
welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes
nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in Art 77 B-
VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils zuständige
Bundesministerium.
Nicht erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die
Nichtumsetzung von EU-Richtlinien jene
Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen.
Gleiches gilt für
gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen
Rechtsvorschriften in Widerspruch
stehen (Ressortprinzip).
Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine
unvollständige oder fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH
Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
folgende
Anfrage:
1. Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang nicht
vollständig bzw. überhaupt nicht
umgesetzt?
2. Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?
3. Was sind die wesentlichen politischen
Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu
ändern sein?
4. Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf
übermittelt? Woran ist dies
bislang gescheitert?
5. Gab es dazu bereits ein
Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?
6.
Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben
welche Kritik geübt?
7. Welche Haftung nehmen die gesetzlichen
Interessensvertretungen zur inhaltlichen
Umsetzung dieser Richtlinie ein?
8. Wann werden Sie
einen entsprechenden Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?