731/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/90/EG - Innerstaatlicher
Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu
entnehmen,
welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des
Bundeskanzleramtes
nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in
Art. 77
B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils
zuständige
Bundesministerium.
Nicht
erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die Nichtumsetzung von EU-
Richtlinien
jene
Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen.
Gleiches gilt
für gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit
nationalen Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen (Ressortprinzip).
Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine unvollständige oder
fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH
Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
folgende
Anfrage:
1. Warum wurde diese
EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht
umgesetzt?
2. Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?
3. Was sind die
wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?
4. Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf
übermittelt? Woran ist dies
bislang gescheitert?
5. Gab es dazu bereits ein
Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?
6. Wenn ja, was war Inhalt der
Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik
geübt?
7. Welche Haltung nehmen die gesetzlichen
Interessenvertretungen zur inhaltlichen
Umsetzung dieser Richtlinie ein?
8. Wann werden Sie einen entsprechenden
Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvortage dem Nationalrat vorlegen?