732/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/29/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu entnehmen,
welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes
nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in Art. 77
B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils zuständige
Bundesministerium.
Nicht erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die Nichtumsetzung von EU-Richtlinien
jene Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen. Gleiches gilt
für gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen (Ressortprinzip).
Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine unvollständige oder fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang
nicht vollständig bzw. überhaupt nicht
umgesetzt?
2. Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?
3. Was sind die wesentlichen
politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?
4. Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf
übermittelt? Woran ist dies
bislang gescheitert?
5. Gab es dazu bereits ein Begutachtungsverfahren?
6. Wie lautet der Begutachtungsentwurf?
7. Wenn ja, was war Inhalt der
Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik
geübt?
8. Welche Haltung nehmen die gesetzlichen
Interessensvertretungen zur inhaltlichen
Umsetzung dieser Richtlinie ein?
9. Wann werden Sie einen entsprechenden
Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?