736/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „EU-Preisvergleich Benzinpreise - Preismanipulationen durch

Mineralölkonzerne"

Frau Dr. Elisabeth Brugger-Brandau (Mitarbeiterin des Autofahrerclubs ÖAMTC) entdeckte
bei der Beobachtung der Treibstoff preise den sogenannten „Montageffekt. Frau Dr.
Brugger-Brandau ist aufgefallen, dass es in den vergangenen Monaten immer am
Donnerstag und am Montag zu Preissprüngen bei Mineralölprodukten gekommen ist. Ihre
Schlussfolgerung: „Die Mineralölkonzerne holen sich am Wochenende, wenn die
Reisetätigkeit zunimmt, ein Körberlgeld". Dies wurde von ihr in zahlreichen Beispielen
nachgewiesen (Profil 25/2003).

Ab Montag gehen die Preise jedoch wieder zurück: Dies ist offenbar die Konsequenz einer
Vereinbarung des Wirtschaftsministers, der diese mit den Sozialpartnern getroffen hat.
Danach dürfen die Treibstoffpreise in Österreich nicht mehr als ATS 0,40 - heute 2,9
Cent - über dem EU Durchschnitt liegen.

Der Montag ist jedoch auch der Stichtag, der von Eurostat durchgeführten europaweiten
Preiserhebungen. Diese Ergebnisse zur Kontrolle erhält das Wirtschaftsministerium von
Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union in Luxemburg (so der Bericht im
Profil 26/2003).

Letztendlich heißt dies, dass die Mineralölpreise genau an dem Tag den niedrigsten
Stand in der Woche erreichen, an dem die Preise durch Eurostat erhoben werden.
Wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den Mineralölkonzernen sind nicht
auszuschließen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit nachstehende

 

Anfrage

1. Ist Ihnen dieser Bericht im Profil bekannt?

2. Wenn ja, was haben sie in Folge unternommen?

3. Wenn nein, was werden sie unternehmen?

4. Decken sich die Ergebnisse von Preiserhebungen ihres Ressort mit den in diesem
Artikel geäußerten Vorwürfen?
Wenn ja, was werden sie unternehmen?


5. Haben sie bzw. werden sie die EU-Kommission davon verständigen? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, warum?

6. Werden sie eine kartellrechtliche Überprüfung veranlassen? Beurteilen sie dies als
abgestimmtes Verhalten? Wenn nein, warum nicht?

7. Durch welche Maßnahmen werden sie sicherstellen, dass bei den Preiserhebungen
durch Eurostat ermittelt werden können?

8.   Ist unter diesen Voraussetzungen eine Kontrolle der Einhaltung der o.z.
Vereinbarung überhaupt noch möglich? Wenn ja, warum?

9. Halten sie die im Artikel nachgewiesenen Preissprünge für ein Ergebnis des
Wettbewerbs? Wenn ja, warum?

10. Ist es für sie vorstellbar, dass die sogen. Preiserhebungen von Eurostat tageweise
abwechselnd durchgeführt werden um derartige „Manipulationen" auszuschließen?

11. Werden sie aufgrund der vorliegenden Ergebnisse z.B. einen Antrag nach § Kart G
einbringen? Wenn nein, warum nicht?

12. Haben sie bzw. werden sie Eurostat von diesen „Preissprüngen" verständigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum?