736/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „EU-Preisvergleich Benzinpreise - Preismanipulationen durch
Mineralölkonzerne"
Frau
Dr. Elisabeth Brugger-Brandau (Mitarbeiterin des Autofahrerclubs ÖAMTC) entdeckte
bei der Beobachtung der Treibstoff preise den sogenannten „Montageffekt. Frau
Dr.
Brugger-Brandau ist aufgefallen, dass es in den vergangenen Monaten immer am
Donnerstag und am Montag zu Preissprüngen bei Mineralölprodukten gekommen ist.
Ihre
Schlussfolgerung: „Die Mineralölkonzerne holen sich am Wochenende, wenn die
Reisetätigkeit zunimmt, ein Körberlgeld". Dies wurde von ihr in
zahlreichen Beispielen
nachgewiesen (Profil 25/2003).
Ab
Montag gehen die Preise jedoch wieder zurück: Dies ist offenbar die Konsequenz
einer
Vereinbarung des Wirtschaftsministers, der diese mit den Sozialpartnern
getroffen hat.
Danach dürfen die Treibstoffpreise in
Österreich nicht mehr als ATS 0,40 - heute 2,9
Cent - über dem EU Durchschnitt
liegen.
Der
Montag ist jedoch auch der Stichtag, der von Eurostat durchgeführten
europaweiten
Preiserhebungen. Diese Ergebnisse zur Kontrolle erhält das
Wirtschaftsministerium von
Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union in Luxemburg (so der
Bericht im
Profil 26/2003).
Letztendlich heißt dies, dass die
Mineralölpreise genau an dem Tag den niedrigsten
Stand in der Woche erreichen, an dem die Preise durch Eurostat erhoben
werden.
Wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den Mineralölkonzernen sind nicht
auszuschließen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen dieser Bericht im Profil bekannt?
2. Wenn ja, was haben sie in Folge unternommen?
3. Wenn nein, was werden sie unternehmen?
4. Decken sich die Ergebnisse von
Preiserhebungen ihres Ressort mit den in diesem
Artikel geäußerten Vorwürfen?
Wenn ja, was werden sie unternehmen?
5. Haben sie bzw. werden sie die
EU-Kommission davon verständigen? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, warum?
6. Werden sie eine kartellrechtliche
Überprüfung veranlassen? Beurteilen sie dies als
abgestimmtes Verhalten? Wenn nein, warum nicht?
7. Durch welche Maßnahmen werden sie sicherstellen,
dass bei den Preiserhebungen
durch Eurostat ermittelt werden können?
8. Ist unter diesen Voraussetzungen eine Kontrolle der
Einhaltung der o.z.
Vereinbarung überhaupt noch möglich? Wenn ja, warum?
9. Halten sie die im Artikel
nachgewiesenen Preissprünge für ein Ergebnis des
Wettbewerbs? Wenn ja, warum?
10. Ist es für sie
vorstellbar, dass die sogen. Preiserhebungen von Eurostat tageweise
abwechselnd
durchgeführt werden um derartige „Manipulationen" auszuschließen?
11. Werden sie
aufgrund der vorliegenden Ergebnisse z.B. einen Antrag nach § Kart G
einbringen? Wenn
nein, warum nicht?
12. Haben sie bzw. werden sie Eurostat von
diesen „Preissprüngen" verständigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum?