740/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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möglich.
Anfrage
der Abg. Mag. Maier, Mag. Hoscher und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Naturalwohnungen/Dienstwohnungen: Einweisungsrechte des BMLV für BIG-Wohnungen
Im Eigentum der BIG befinden sich zahlreiche Wohnungen,
die vom Bundesministerium für
Landesverteidigung als Naturalwohnungen/Dienstwohnungen verwendet werden. Bei
einem Verkauf von
BIG Liegenschaften ist allerdings die Frage der Zukunft dieser
Naturalwohnungen ungeklärt. Unklar ist auch,
ob Nutzungsberechtigte Naturalwohnungen kaufen konnten oder weiterhin
kaufen können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1.) Wie hoch ist die
Anzahl der Wohnungen für die das BMLV ein Einweisungsrecht besitzt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2.) Wie viele dieser Wohnungen stehen im Eigentum der BIG (Aufschlüsselung nach Bundesländer)?
3.) Wie viele dieser
Wohnungen stehen im Eigentum anderer Gesellschaften oder Genossenschaften
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.) Welche Gesellschaften oder Genossenschaften sind dies?
5.) Wie viele dieser Wohnungen für die das BMLV ein Einweisungsrecht besitzt sind als
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen zu bezeichnen und so
vergeben (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bundesländer)?
6.) Wie viele dieser
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen stehen im Eigentum der BIG (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
7.) Wie viele
Bewohner sind in diesen Naturalwohnungen/Dienstwohnungen gemeldet (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
8.) Wie viele
Wohnungen mit Einweisungsrecht des BMLV bzw. Naturalwohnungen/Dienstwohnungen
stehen derzeit leer (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
9.) Wie viele davon stehen im Eigentum der BIG (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
10.) Wie beurteilen Sie als der
für die Vergabe bestimmter BIG-Wohnungen (z.B. Naturalwohnungen)
zuständiger Bundesminister den Verkauf von BIG-Wohnungen bzw.
Wohnanlagen an einen Großinvestor
bzw. mehrere Investoren (z. B. Immobilienfonds)?
11.) Haben Sie
hinsichtlich des Einweisungsrechts bzw. der Naturalwohnung/Dienstwohnungen
konkrete
Vereinbarungen mit der BIG bzw. dem BMF oder BMfWA getroffen?
12.) Wird bei einem
Verkauf von BIG-Liegenschaften in die Rechte der Nutzungsberechtigten von
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen eingegriffen? Wenn ja, in welche?
13.) Wird sich der Rechtsstatus des BMLV hinsichtlich der vorliegenden Einweisungsrechte bei einem
Verkauf an Investoren ändern? Wenn ja, inwiefern?
14.) Haben Sie bereits pro futuro auf ihr Einweisungsrecht und
damit defacto auf die Vergabe von
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen verzichtet? Wenn ja, wie begründen sie dies?
15.) Wenn ja, welche Wohnanlagen bzw. wie viele Wohnungen betrifft dies?
16.) Wie viele Wohnungen
für die ihr Ressort das Einweisungsrecht besitzte, wurde bisher (seit 2000) an
Nutzungsberechtigte oder Investoren verkauft (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)? Welche
Liegenschaften in Salzburg waren davon betroffen?
17.) Wie viele davon waren BIG-Wohnungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
18.) Stimmen Sie zu, dass BIG-Wohnungen für die sie das Einweisungsrecht haben und als
Naturalwohnungen genutzt werden bei Interesse an die
derzeitigen Nutzungsberechtigte verkauft werden
sollen?
19.) Stimmen Sie in jedem Einzelfall zu oder haben sie bereits generell gegenüber der BIG zugestimmt?
20.) Wie erfolgt die Zustimmung? Schriftlich oder mündlich?
21.) Haben Sie sich in der
Vergangenheit gegen einen Verkauf von Naturalwohnungen/Dienstwohnungen
an Nutzungsberechtigte ausgesprochen?
22.) Wenn ja, wie oft? Welche Liegenschaften in Salzburg generell waren betroffen?
23.) Wie viele
Nutzungsberechtigte von Naturalwohnungen/Dienstwohnungen für die sie das
Einweisungsrecht haben, haben seit 2000 erklärt ihre genutzten Wohnungen
erwerben zu wollen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele haben einem Kauf ausdrücklich zugestimmt?
26.) Wie viele davon
wurden verkauft? Wie wurde der Kaufpreis jeweils konkret berechnet? Welcher
Erlös wurde erzielt?