743/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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möglich.
Anfrage
der Abg. Mag. Maier, Mag. Hoscher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Natural Wohnungen/Dienstwohnungen: Einweisungsrechte des BMLV für BIG-Wohnungen
Im Eigentum der BIG befinden sich zahlreiche Wohnungen,
die vom Bundesministerium für
Landesverteidigung als Naturalwohnungen/Dienstwohnungen verwendet werden. Bei
einem Verkauf von
BIG Liegenschaften ist allerdings die Frage der Zukunft dieser
Naturalwohnungen ungeklärt. Unklar ist auch,
ob Nutzungsberechtigte Naturalwohnungen kaufen konnten oder weiterhin
kaufen können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende
Anfrage
1.) Wie hoch ist die Anzahl der
BIG Wohnungen für die das BMLV ein Einweisungsrecht besitzt (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2.) Wie viele dieser Wohnungen für die das BMLV ein Einweisungsrecht besitzt sind als
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen zu bezeichnen und so
vergeben (Ersuche um Aufschlüsselung
nach Bundesländer)?
3.) Wie viele Bewohner sind in
diesen Natural Wohnungen/Dienstwohnungen gemeldet (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.) Wie viele Wohnungen mit
Einweisungsrecht des BMLV bzw. Naturalwohnungen/Dienstwohnungen
stehen derzeit leer (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
5.) Haben Sie hinsichtlich des
Einweisungsrechts bzw. der Naturalwohnung/Dienstwohnungen konkrete
Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung getroffen?
6.) Wird bei einem Verkauf von
BIG-Liegenschaften in die Rechte der Nutzungsberechtigten von
Natural Wohnungen/Dienstwohnungen eingegriffen? Wenn ja, in welche?
7.) Wird sich der Rechtsstatus
des BMLV hinsichtlich der vorliegenden Einweisungsrechte bei einem
Verkauf an Investoren ändern? Wenn ja, inwiefern?
8.) Hat das BMLV pro futuro auf
ihr Einweisungsrecht und damit defacto auf die Vergabe von
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen verzichtet?
9.) Wenn ja, welche Wohnanlagen bzw. wie viele Wohnungen betrifft dies?
10.) Wie viele Wohnungen für die das
BMLV das Einweisungsrecht besaß, wurde bisher (seit 2000) an
Nutzungsberechtigte oder Investoren verkauft (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)? Welche
Liegenschaften in Salzburg waren davon betroffen?
11.) Hat sich das BMLV in der
Vergangenheit gegen einen Verkauf von
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen
an Nutzungsberechtigte ausgesprochen?
12.) Wenn ja, wie oft? Welche Liegenschaften
in Salzburg generell waren betroffen?
13.) Wie viele Nutzungsberechtigte von
Naturalwohnungen/Dienstwohnungen für die das BMLV das
Einweisungsrecht besitzt, haben seit 2000 erklärt, ihre genutzten Wohnungen
erwerben zu wollen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele haben einem Kauf ausdrücklich zugestimmt?
26.) Wie viele davon wurden verkauft?
Wie wurde der Kaufpreis jeweils konkret berechnet? Welcher Erlös wurde
erzielt?