757/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend die Organisation der frauenpolitischen Arbeit in Ihrem Ressort

Anlässlich der Bildung der Regierung wurde eine Neuorganisation der
Bundesministerien, verankert in einer Novelle des Bundesministeriengesetzes,
vorgenommen. Das Ressort, das Sie als Ministerin nun leiten, wurde dabei mit den
Bereichen Gesundheit und Frauen durch Ausgliederung dieser Bereiche aus dem
bisherigen Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen, neukonstituiert.
Hinsichtlich der Effektivität der Umsetzung frauenpolitischer Maßnahmen als
Ministerin und damit der „wesentlichen Ressortaufgabe Frauenpolitik" (zitiert aus
dem Budgetentwurf des Kapitels „Gesundheit und Frauen") stellen sich
diesbezüglich einige Fragen betreffend die Organisation Ihres Ressort bzw. die
Verankerung von Frauenpolitik in Ihrem Ressort.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Minister Haupt hat vor wenigen Jahren in seinem Ressort ein Referat für
Frauengesundheit gegründet.

Gibt es dieses Referat in Ihrem Ministerium weiter und wenn ja, aus wie vielen
MitarbeiterInnen besteht dieses? Wenn nein: Weshalb gibt es diese Abteilung
nicht mehr und in welchen anderen Abteilungen sind die MitarbeiterInnen jetzt
tätig? Führen Sie bitte die (ehemaligen) MitarbeiterInnen der Abteilung für
Frauengesundheit namentlich an.

2.   Im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit existierte bis zur letzten
Regierungsbildung eine Frauengrundsatzabteilung, die wichtige Arbeit im
Bereich Frauen und Arbeitsmarkt leistete, etwa Studien erstellte bzw. in
Auftrag gab und Förderungen an arbeitsmarktspezifische Frauenprojekte
vergab.

Ist die Frauengrundsatzabteilung im BMWA verblieben oder in Ihr Ministerium
übersiedelt? Wenn Sie in Ihrem Ministerium ist: Wie viele MitarbeiterInnen
umfasst die Abteilung derzeit? Welche Aufgaben erfüllt die Abteilung? Bitte
führen Sie die MitarbeiterInnen namentlich an. Wenn nein: Wo sind die
ehemaligen MitarbeiterInnen der Abteilung jetzt tätig?


3.  Wie viele Abteilungen umfasst derzeit die Frauensektion (Sektion II) Ihres
Ministeriums und wie viele MitarbeiterInnen sind insgesamt in der
Frauensektion beschäftigt? Bitte führen Sie die MitarbeiterInnen dieser
Sektion namentlich an.

4. Auf der Homepage Ihres Ministerium finden sich im Bereich „Frauen" einzelne
Aussendungen bzw. Artikel, die mit „ÖVP-Bundespartei" gekennzeichnet sind.
Wieso finden sich auf Ihrer Ministeriumshomepage Verweise auf eine
Parteizentrale?

5.  Sie koordinieren als Frauenministerin die IMAG Gender Mainstreaming.
Wieviele Mitglieder umfasst die IMAG derzeit? Bitte geben Sie die Mitglieder
namentlich an. Welche Aufgaben hat die IMAG? Gibt es bisher - außer der
Studie betreffend eine Gender-Analyse der österreichischen Steuersystems -
weitere Ergebnisse oder Studien? Wenn ja, bitte legen Sie diese der
Anfragebeantwortung bei.

6.  Es fällt auf, dass nach wie vor so gut wie alle Gesetzesentwürfe der
Regierung, sogar wenn Sie aus Ihrem Ressort kommen, nicht
geschlechtergerecht formuliert sind.

Was tun Sie, um Ihre Regierungskolleginnen dazu zu bringen,
Gesetzesanträge geschlechtergerecht zu formulieren? Wieso kommen
Gesetze aus Ihrem Ressort mit rein männlichen Bezeichnungen in
Begutachtung? Wie ist der interne Sprachgebrauch in Ihrem Ressort in
Hinblick auf geschlechtergerechte Formulierungen? Bezeichnen Sie selbst
sich als „Minister" oder als „Ministerin" bzw. wollen Sie als „Ministerin" oder
„Minister" angesprochen werden?

7.  Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind mit der Abwicklung von
Subventionsansuchen von Frauenorganisationen beschäftigt? Können diese
selbstverantwortlich über Subventionen entscheiden und wenn ja, bis zu
welcher Höhe oder entscheiden Sie persönlich über jede Förderung? Bitte
geben Sie die Namen dieser MitarbeiterInnen an.

8.  Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Ressort, dem ja u.a. „legistische
Angelegenheiten betreffend Frauenfragen" (aus der Homepage des
Frauenministeriums zitiert) obliegen, tatsächlich in legistische Arbeiten der
Regierung, die Frauen besonders betreffen (z.B. Pensionsreform,
Gleichbehandlungsgesetz, Strafrechtsreform, etc) entsprechend eingebunden
werden? Welche MitarbeiterInnen und wie viele werden dafür eingesetzt,
welche Regelungen zum rechtzeitigen Gendern wurden mit anderen Ressorts
vereinbart und welche Konsultationsprozesse finden statt?

9.  In Ihrer Beantwortung meiner Anfrage gemäß § 32a GOG-NR schreiben Sie
am 22. Mai 2003: „Es war mein Wunsch, bereits die Bundesvoranschläge
2003 und 2004 meines Ressorts zu gendern, doch aufgrund der Tatsache,
dass heuer für die technischen Arbeiten im Zuge der Überführung des
Frauenbudgets in mein neues Ministerium und die Eingabe der neuen
Budgetdaten im Zentralcomputer des Finanzministeriums eine sehr knappe
Zeitspanne zur Verfügung gestanden ist, war es nicht mehr möglich, dieses


Vorhaben, welches im Zuge der nächsten Budgeterstellung verwirklich werden
wir, auch schon für 2003 und 2004 umzusetzen":
Es ist bedauerlich genug, dass das Gendern des Bundesvoranschlags für
zwei Jahren offenbar an organisatorischen und EDV-Problemen scheitern
musste und daher umso wichtiger, für die nächsten Budgeterstellungen
Vorsorge zu treffen, damit es dann wenigstens funktioniert.
Wie soll das Gendern der nächsten Budgeterstellung Ihren Plänen nach
konkret ablaufen? Auf welche Daten und Kriterien werden Sie dabei
zurückgreifen? Wie viele MitarbeiterInnen werden damit befasst sein? Welche
Vorsorgen treffen Sie, um ein durchgängiges Gendern des nächsten
Budgetvoranschlags sicherzustellen? Welche Konsequenzen sollen Ihrer
Meinung nach gezogen werden, wenn sich herausstellt, dass etliche Kapitel
des Budgetvoranschlages 2005 Frauen benachteiligen?
Haben Sie im Zusammenhang mit dem Gendern der Bundesvoranschläge
einen diesbezüglichen Brief an Ihren Regierungskollegen Finanzminister
Grasser verfasst? Wenn ja: Bitte lassen Sie uns den Inhalt dieses Briefes
zukommen.

10. Nach den auf der Homepage Ihres Ministeriums ablesbaren Informationen
sind in Ihrem Ressort die beiden Büroleiter (Ihres Büros und des Büros von
Staatssekretär Waneck), der Leiter der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten
sowie sämtliche Sektionsleiter und stellvertretenden Sektionsleiter (7
Personen) Männer - nur die Leitung der Frauensektion obliegt 2 Frauen.
Damit sind die obersten Leitungspositionen in Ihrem Ministerium mit 10
Männern und 2 Frauen besetzt. Die Leitung der Stabsstelle Präsidium ist
derzeit unbesetzt.

Was tun Sie in Ihrem Ministerium, um eine ausgewogenere Besetzung von
Leitungspositionen mit Männern und Frauen zu erreichen und Frauen in
Leitungspositionen zu fördern? Ist über die Leitung der Stabsstelle Präsidium
schon entschieden? Wenn ja, wurde sie mit einem Mann oder einer Frau
besetzt? Schildern Sie bitte den Prozess der Besetzung gemäß Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz.