763/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Maßnahmen zum Abbau der Einkommensschere zwischen Frauen
und Männern

Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ist in Österreich so groß wie
in fast keinem anderen EU-Mitgliedsstaat. In den letzten Jahren haben sich die
Einkommen sogar weiter auseinander entwickelt, die Schere hat sich also weiter
geöffnet - eine Umkehr dieses Trends ist derzeit nicht absehbar.

Daher ist es in Österreich besonders wichtig, Maßnahmen zum Abbau der
Einkommensschere zu ergreifen, um auf eine tatsächliche Gleichstellung zwischen
Frauen und Männern hinzuwirken. Dabei kann auf unterschiedlichen Ebenen
angesetzt werden. Sie als Frauenministerin haben hier eine maßgebliche
Zuständigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.        Welche Maßnahmen zum Abbau der Einkommensschere zwischen Frauen
und Männern werden Sie als Frauenministerin ergreifen? Nennen Sie die
Maßnahmen bitte im einzelnen und konkret und geben Sie einen
ungefähren Zeitplan für ihre Umsetzung an.

2.      Im Regierungsprogramm ist von der Einführung eines Mindestlohnes die
Rede, dies soll aber laut Regierungsprogramm von den Sozialpartnern
umgesetzt werden. Ein verbindlicher Mindestlohn würde für Frauen sehr viel
bringen, da etwa 17% aller unselbstständig erwerbstätigen Frauen unter
1000 Euro brutto verdienen. Insoferne wäre ein Mindestlohn eine sehr
wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere und auch
zur        besseren Existenzsicherung von Frauen.
Wie stehen Sie zur gesetzlichen Einführung eines Mindestlohnes? Werden
Sie ein solches Gesetz initiieren?


3.         Welche Maßnahmen könnten Ihrer Meinung nach sonst von politischer
Seite ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren
weiblichen Arbeitnehmerinnen Einkommen zahlen, die über dem
Existenzminimum liegen?

4.       In etlichen Kollektivverträgen sind indirekte Diskriminierungen von Frauen
enthalten, indem Fähigkeiten und Anforderungen für frauendominierte
Tätigkeiten und Berufe teilweise gar nicht genannt und größtenteils niedriger
bewertet werden als solche für männerdominierte Berufe. Auch dies ist ein
Faktor, der zu Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen
beiträgt. Was tun Sie als Frauenministerin, um solche
geschlechtsspezifischen Diskriminierungen in Kollektivverträgen zu
bekämpfen?

5.         Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenministerin ergreifen, um in der
Privatwirtschaft den Aufstieg von Frauen in Leitungspositionen zu
erleichtern und um Anreize für Unternehmen zu setzen, Frauen aktiv zu
fördern?

6.       In Ihrer Anfragebeantwortung auf die Anfrage gemäß 32a GOG-NR vom 22.
Mai 2003 verweisen Sie darauf, dass Frauen aus der kommenden
Steuerreform überdurchschnittlichen finanziellen Nutzen ziehen. Dies trifft
nur insoferne zu, als Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von niedrigen
Einkommen die in diesem Bereich besonders zahlreichen Frauen
besonders erreichen. Generell sind aber durch die
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sämtliche an die
Lohnsteuern gekoppelten Maßnahmen geschlechtsspezifisch verzerrt, so
dass prozentuelle Absenkungen ohne zusätzliche Kriterien Männern
wiederum überdurchschnittlich mehr nützen.

Wie wollen Sie sich als Frauenministerin einbringen, um dem
entgegenzusteuern und welche eigenen Vorschläge haben Sie für
geschlechtsspezifisch neutrale Maßnahmen einer Steuerreform? Falls Sie
keine Vorschläge haben, werden Sie solche erarbeiten lassen?

7.       Wie stehen Sie zu einer Verpflichtung von Unternehmen, jährlich einen
Gleichbehandlungsbericht zu erstellen bzw. einen Fragebogen zu diesem
Thema auszufüllen, um die Bewusstseinsbildung von Unternehmen zum
Thema Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, wie dies in der
neuen Gleichbehandlungsrichtlinie der EU angeregt wird?

8.       Wie stehen Sie zu einer Bindung von Wirtschaftsförderungsmitteln an die
Erfüllung bestimmter Frauenquoten (insbesondere in leitenden Funktionen)
bzw. an das Vorhandensein und die Umsetzung von Frauenförderplänen in
den Unternehmen?

9.       Wie stehen Sie zu einer Bindung eines Teils der Mittel zur
Parteienförderung an die Erreichung bestimmter Frauenquoten auf
Parteilisten bzw. in Parteifunktionen?


10.     Wie stehen Sie zu verbindlichen Frauenquoten bei der Besetzung von
politikberatenden bzw. gesetzlich verankerten Beiräten, Kommissionen und
sonstigen Gremien?