768/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Testkäufer gesucht!
In den letzten Tagen wird von marketmind Markt- und Markenforschung
A-1090 Wien, Porzellangasse 32
T: +43 1 3694626-21 / F: +43 1 3694626-33
folgender Brief versandt:
Sehr geehrte Frau .............................!
Marketmind ist ein Marktforschungsunternehmen mit Sitz in Wien.
Für
ein interessantes Marktforschungsprojekt im sozialen Bereich suchen wir
in einigen großen Städten Personen mit sozialem Engagement,
die für uns als Mystery Shopper ('Verdeckte Kunden') tätig werden.
Da es sich bei Ihnen um eine soziale Institution handelt, hoffen wir, dass
wir auf ihre Unterstützung zählen können und durch Sie
diese Personen erreichen. Daher bitte ich Sie für uns einen Aushang*) an einer von
Menschen viel frequentierten und gut sichtbaren Stelle anzubringen.
*)Text des Aushanges:
(Um
Missverständnisse vorweg zu nehmen: Die Arbeit basiert auf
Werkvertragsbasis und wird natürlich honoriert!)
Vielleicht
haben auch Ihre Mitarbeiter daran Interesse selbst als Mystery
Shopper tätig zu werden.
Worum es bei dieser wichtigen Aufgabe genau geht (Thema: Serviceleistungen
für Behinderte) finden Sie ebenfalls im mit geschickten Worddokument! (siehe Text
des Worddokumentes oben).
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!
Ich
werde Sie zwar in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren um unser
Anliegen auch noch persönlich zu besprechen, würde
mich jedoch trotzdem über eine kurze Antwortmail freuen!
Ich
hoffe auf Ihre Zusammenarbeit und danke Ihnen schon jetzt,
mit freundlichen Grüssen,
Manuela Hofmann
Mag. (FH) Manuela Hofmann
marketmind Markt- und Markenforschung
A-1090 Wien, Porzellangasse 32
T: +43 1 3694626-21 / F: +43 1 3694626-33
Ich
habe bei marketmind angerufen (24.7.03 ca. 18.15 Uhr) und dort wurde mir von
einem Mitarbeiter mitgeteilt, dass dieser Auftrag vom Ministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz an dieses Institut erteilt wurde
und auch bezahlt wird, mit dem Ziel, als „verdeckte Kunden „ in diesem Fall als
Eltern
eines behinderten Kindes, mystery shoppig" zu betreiben um zu Überprüfen,
ob die
Beratungszentren auch ihre Serviceleistungen erbringen. Darauf erhielt ich die
Antwort, dass es nicht generell um Beratungszentren, sondern um die
Bundessozialämter geht
Meine
Nachfrage beim Mitarbeiter von marketmind, warum dann aber in im Text
steht,......., also ein bestimmtes Beratungszentrum und nicht die
Bundessozialämter,
erhielt ich die Auskunft, dass dies nicht konkret genannt werden
sollte. Und auf meine Frage, warum es eine gute Sache sein soll, wenn
„verdeckte
Kunden", also nichtbehinderte Personen Serviceleistungen für Menschen mit
Behinderung via mystery shopping beurteilen sollen, erhielt ich keine Antwort.
Am Ende des Telefonates stellte ich mich vor und versprach, alles zu tun, um
dieses
mystery shopping abzustellen.
Nach ca. ½ Stunde bekam ich einen Anruf vom Telefondienst, mit der Frage, ob sie
mir ein Gespräch durchstellen dürfen. Als ich dies bejahte, hat sich eine Frau, die
sich als Verantwortliche dieses mystery shopping „Projektes" vorstellte, in der Handy
Leitung!
Sie versuchte sich für dieses „Testkäufer" Angebot, also das mystery shopping zu
rechtfertigen!
Heute
habe ich als „verdeckte Interessentin" wieder angerufen und mich neuerlich
für
diese „gute Sache" interessiert und gefragt, was ich den da verdienen
würde. Mir
wurde gesagt, ich erhielte pro „Beratungsgespräch" € 18,-, aber es ist
jetzt so, dass
sie noch keine Interessenten annehmen könnten, da noch ein paar Dinge zu klären
sind!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie lautet generell Ihre Stellungnahme
zu der „guten Sache" als „verdeckte
Kunden bei den Bundessozialämtern „mystery shopping" zu gehen?
2. Wie lautet die Ausschreibung für diesen Auftrag?
3. Sind Sie bereit, die Kopien der
Ausschreibungsunterlagen dieser
Anfragenbeantwortung beizulegen?
Wenn nein: Warum nicht?
4. Wann und durch wem wurde dieser Auftrag an marketmind erteilt?
5. Wie hoch sind die Kosten, die für das
„mystery shopping" vom Ministerium
dafür veranschlagt wurden?
6. Welcher Betrag wurde wann bereits an marketmind ausbezahlt?
7. Welcher Betrag war bis zum Stichtag 31. Juli 2003 noch offen?
8. Welcher Betrag ist bzw. wird bis zum Stichtag 31.12. 2003 noch fällig?
9. Was ist der Grund dafür, dass
Bundessozialämter in dieser „Form" überprüft
werden sollen?
10. Glauben Sie, dass „verdeckte
Kunden", die weder selbst betroffen oder
betroffene Angehörige sind, die geniale Fähigkeiten haben zu bewerten,
welche Beratung für Menschen mit Behinderung fachlich ist oder nicht?
Wenn ja: Warum?
11 .Glauben Sie,
dass „verdeckte Kunden", die weder selbst betroffen oder
betroffene
Angehörige sind, besser bewerten können, ob die MitarbeiterInnen
der Bundessozialämter zu den „echten behinderten Kundinnen" freundlich
sind oder nicht?
Wenn ja: Warum?
12. Glauben Sie, dass „verdeckte
Kunden", die weder selbst betroffen oder
betroffene Angehörige sind, besser bewerten können, ob die Mitarbeiterinnen
der Bundessozialämter den „echten behinderten Kundinnen" die Auskünfte
verständlich machen können oder nicht?
Wenn ja: Warum?
13. Glauben Sie, dass „verdeckte
Kunden", die weder selbst betroffen oder
betroffene Angehörige sind, besser bewerten können, ob die MitarbeiterInnen
der Bundessozialämter gegenüber „echten behinderten Kundinnen"
Engagement zeigen oder nicht?
Wenn ja: Warum?
14. Glauben Sie, dass „verdeckte
Kunden", die weder selbst betroffen oder
betroffene Angehörige sind, besser bewerten können, ob Bundessozialämter
Barrieren für „echten behinderten KundInnen" aufweisen oder nicht?
Wenn ja: Warum?
15. Was sind die Kriterien, nach denen
„verdeckte Kunden", die weder selbst
betroffen oder betroffene Angehörige sind, bewerten sollen, was tatsächliche
Barrieren für Menschen mit Behinderungen sind?
Wenn ja: Warum?
16. Welche Barrieren sind dabei konkret gemeint?
17. Haben Sie das sgn. „Angebot für eine
gute Sache" für „verdeckte Kunden" vor
der Veröffentlichung durch marketmind überprüft und für gut befunden?
Wenn nein: Warum nicht und was war der konkret Grund dafür, marketmind
als „fachlich geeignetes Institut" unter Vertrag zu nehmen?
18. Ist es nicht auch Ihr Ziel, das
Menschen mit Behinderung und deren
Angehörige als „Experten in eigener Sache" anerkannt werden und das
Fremdbestimmung schon längst der Vergangenheit angehören sollte?
Wenn ja: Warum wurde dann anders gehandelt?
Wenn nein: Warum nicht?
19. Warum wird (auch) in diesem Fall das
Recht auf Selbstbestimmung gröblichst
verletzt?
20. Glauben Sie, das wir Menschen mit
Behinderung und Angehörige von
Menschen mit Behinderung nicht in der Lage sind, selbstbestimmt zu
bewerten, welche Serviceleistung okay ist und welche nicht?
Wenn nein: Warum nicht?
21. Was halten Sie davon, „echte"
Kundinnen beurteilen zu lassen, ob sie mit
ihrem zuständigen Bundessozialamt zufrieden sind oder nicht?
22. Was halten Sie davon, wenn
„echte" Kundinnen" nach Abschluss ihres
Beratungsgespräches gebeten werden würden, einen Fragebogen über die
Qualität des Beratungsgespräches auszufüllen, (der natürlich anonym sein
muss) und in einen dafür vorgesehenen Postkasten zu werfen, um die Qualität
der Serviceleistung „testen" zu können.
23. Glauben Sie nicht auch,
dass die Bundessozialämter bereit wären, diese
Fragebögen dann an jene Stelle zu senden, die dann für die Auswertung
dieser Bögen zuständig ist?
24. Sind Sie meiner Meinung, dass diese
Form der Befragung erstens zeitgemäß
wäre und zweitens nicht den schlechten „Geruch" hinterlassen würde, dass
die Bundessozialämter im Auftrag des Ministeriums „beschnüffelt" werden?
25. Sind Sie bereit, konkret tätig zu
werden, damit diese „Art" der Erhebungen von
Serviceleistungen abgestellt werden?
Wenn ja: Was werden Sie bis wann konkret tun?
Wenn nein: Warum nicht?
26. Sollte diese Form der Erhebung von Serviceerhebung nicht durch Sie,
sondern durch Ihre Vorgängerin veranlasst worden sein, sind Sie dann bereit,
diese Sache trotzdem einer Aufklärung zuzuführen?
Wenn ja: Bis wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?
Werden Sie dieses Ergebnis den Angeordneten des Nationalrates in
schriftlicher Form mitteilen?
Wenn nein: Warum nicht?
27. Sollte für diese Art der
Serviceerhebung durch die Neugestaltung der
Aufgabenverteilung nicht Ihr Ressort zuständig sein, wer ist dann jetzt
zuständig?
(Name des zuständigen Regierungsmitgliedes)
28. Sind Sie bereit, im Falle Ihrer
Nichtzuständigkeit, die Beantwortung dieser
Anfrage durch das jetzt zuständige Ministerium einzufordern?
Wenn nein: Warum nicht?