769/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Fahrtkostenzuschuss für RollstuhlfahrerInnen
Durch die Neuregelung der Bundessozialämter wurde die Auszahlung der
Fahrtkostenzuschüsse für Rollstuhlfahrerlnnen an die Länder übertragen.
Sie Herr Bundesminister Mag. Haupt haben in diesem Zusammenhang ausgeführt,
dass es durch die Neuaufteilung der Kompetenzen zu keinen Schlechterstellungen
für Menschen mit Behinderung kommen wird.
Leider ist die Wirklichkeit eine völlig andere! Bereits anhand des
Fahrtkostenzuschusses ist ersichtlich, dass die Länder sehr wohl „ihre" eigene
Regelung gemacht haben und es in vielen Bundesländern zu massiven
Verschlechterungen gekommen ist.
So ist z.B.: in den Richtlinien für die Soziale Rehabilitation des Landes Tirol
bezüglich Fahrtkostenzuschuss folgender Hinweis:
Fahrtkostenzuschuss: „Wird nur Rollstuhlfahrern gewährt. Jedoch
einkommensabhängig! 1-mal Auszahlung max. Euro 600,--/Jahr.
Für den gesamten Bereich der sozialen Rehabilitation werden Einkommensgrenzen
eingeführt:
Bis 2-fachen ASVG-Richtsatz - bis 100 % der max. Förderhöhe
Bis 3-fachen ASVG-Richtsatz - bis 50% der max. Förderhöhe
Das Einkommen wird nach sozialhilferechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen
Bestimmungen errechnet.
Damit
ist bewiesen, dass Leistungen, wie z.B. der Fahrtkostenzuschuss für
Rollstuhlfahrerlnnen, die ehemals durch die Bundessozialämter ausbezahlt
wurden,
sehr wohl gekürzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Menschen mit Behinderung
erhielten vom Bundessozialamt den
Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 558,60 für das Jahr 2002?
(Aufstellung der Bezieherinnen nach Bundesländern)
2. Welche Bundesländer haben durch die
Kompetenzverteilung diesen
Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 561,40 für das Jahr 2003 in voller
Höhe an wie viele Bezieherinnen ausbezahlt?
(Aufstellung
nach: Bundesland, Anzahl der Bezieherinnen und Höhe des
Fahrtkostenzuschusses)
3. Was werden Sie konkret bis wann tun,
damit alle anspruchsberechtigten
Personen den Fahrtkostenzuschuss in voller Höhe (€ 561,40) für das Jahr
2003) durch die Länder auch nachbezahlt bekommen?
4.
Ist Ihnen bekannt, das die Fahrtkostenzuschüsse nicht in voller Höhe an
alle
anspruchsberechtigten Bezieherinnen durch die Länder ausbezahlt wurde?
5.
Sind Sie bereit, die Regelung des Fahrtkostenzuschusses wieder an die
Bundessozialämter zurückzugeben?
Wenn ja: Ab wann wird dies konkret sein?
Wenn nein: Warum nicht
6.
Ist Ihnen bekannt, welche anderen Leistungen, die bis zur Neuregelung
der
Bundessozialämter durch diese ausbezahlt wurden, noch gekürzt wurden?
Wenn ja: Um welche Leistungen in welcher Höhe handelt es sich konkret?
Wenn nein: Können Sie noch immer ausschließen, dass es zu keiner
Schlechterstellung für die anspruchsberechtigten Personen durch diese
Neuregelung gekommen ist?
7. Sind Sie bereit, das
Bundessozialämterreformgesetz noch in dieser Legislatur
dahingehend zu novellieren, damit es zu solche Schlechterstellungen nicht
auch noch im Jahr 2004 kommen kann?
Wenn
ja: Bis wann werden Sie die entsprechende Novellierung dem
Parlament vorlegen?
Wenn nein: Warum nicht?