769/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Fahrtkostenzuschuss für RollstuhlfahrerInnen

Durch die Neuregelung der Bundessozialämter wurde die Auszahlung der

Fahrtkostenzuschüsse für Rollstuhlfahrerlnnen an die Länder übertragen.

Sie Herr Bundesminister Mag. Haupt haben in diesem Zusammenhang ausgeführt,

dass es durch die Neuaufteilung der Kompetenzen zu keinen Schlechterstellungen

für Menschen mit Behinderung kommen wird.

Leider ist die Wirklichkeit eine völlig andere! Bereits anhand des

Fahrtkostenzuschusses ist ersichtlich, dass die Länder sehr wohl „ihre" eigene

Regelung gemacht haben und es in vielen Bundesländern zu massiven

Verschlechterungen gekommen ist.

So ist z.B.: in den Richtlinien für die Soziale Rehabilitation des Landes Tirol

bezüglich Fahrtkostenzuschuss folgender Hinweis:

Fahrtkostenzuschuss: „Wird nur Rollstuhlfahrern gewährt. Jedoch

einkommensabhängig! 1-mal Auszahlung max. Euro 600,--/Jahr.

Für den gesamten Bereich der sozialen Rehabilitation werden Einkommensgrenzen

eingeführt:

Bis 2-fachen ASVG-Richtsatz - bis 100 % der max. Förderhöhe

Bis 3-fachen ASVG-Richtsatz - bis 50% der max. Förderhöhe

Das Einkommen wird nach sozialhilferechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen

Bestimmungen errechnet.

Damit ist bewiesen, dass Leistungen, wie z.B. der Fahrtkostenzuschuss für
Rollstuhlfahrerlnnen, die ehemals durch die Bundessozialämter ausbezahlt wurden,
sehr wohl gekürzt wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie viele Menschen mit Behinderung erhielten vom Bundessozialamt den
Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 558,60 für das Jahr 2002?
(Aufstellung der Bezieherinnen nach Bundesländern)


2. Welche Bundesländer haben durch die Kompetenzverteilung diesen
Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 561,40 für das Jahr 2003 in voller
Höhe an wie viele Bezieherinnen ausbezahlt?

(Aufstellung nach: Bundesland, Anzahl der Bezieherinnen und Höhe des
Fahrtkostenzuschusses)

3. Was werden Sie konkret bis wann tun, damit alle anspruchsberechtigten
Personen den Fahrtkostenzuschuss in voller Höhe (€ 561,40) für das Jahr
2003) durch die Länder auch nachbezahlt bekommen?

4.  Ist Ihnen bekannt, das die Fahrtkostenzuschüsse nicht in voller Höhe an alle
anspruchsberechtigten Bezieherinnen durch die Länder ausbezahlt wurde?

5.  Sind Sie bereit, die Regelung des Fahrtkostenzuschusses wieder an die
Bundessozialämter zurückzugeben?
Wenn ja: Ab wann wird dies konkret sein?
Wenn nein: Warum nicht

6.  Ist Ihnen bekannt, welche anderen Leistungen, die bis zur Neuregelung der
Bundessozialämter durch diese ausbezahlt wurden, noch gekürzt wurden?
Wenn ja: Um welche Leistungen in welcher Höhe handelt es sich konkret?
Wenn nein: Können Sie noch immer ausschließen, dass es zu keiner
Schlechterstellung für die anspruchsberechtigten Personen durch diese
Neuregelung gekommen ist?

7. Sind Sie bereit, das Bundessozialämterreformgesetz noch in dieser Legislatur
dahingehend zu novellieren, damit es zu solche Schlechterstellungen nicht
auch noch im Jahr 2004 kommen kann?

Wenn ja: Bis wann werden Sie die entsprechende Novellierung dem
Parlament vorlegen?
Wenn nein: Warum nicht?