770/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
geplante Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten an den
Österreichischen Aero Club (ÖAeC)
Mit
der geplanten, seit Juli im Entwurf vorliegenden Verordnung des
Verkehrsministers sollen weitere Bereiche des in Sachen Sicherheit,
Umweltschutz
und Anrainer besonders sensiblen staatlichen Aufgabenbereichs Luftfahrt an
einen
Verein ausgelagert werden, der unter anderem durch die Präsenz hochrangiger
Vertreter der Partei des derzeitigen Verkehrsministers als Funktionäre in
seinen
Gremien (z.B. BM Böhmdorfer) gekennzeichnet ist.
Es
ist außerordentlich interessant, dass der Verordnungsentwurf bereits vor der
Beschlussfassung des Gesetzgebers über dessen rechtliche Grundlage
(Luftfahrtgesetz-Novelle) fertiggestellt und ausgesandt wurde. Offenbar scheint
in
diesem Zusammenhang ein sachlich nicht nachvollziehbarer, hoher Zeitdruck zu
herrschen. Dies ist insofern überraschend, als die Bundesregierung es bei der
Lösung wesentlich drängenderer Fragen insbesondere auch im Bereich der
Luftfahrt
-
als Beispiel sei nur die Untätigkeit bei den zahlreichen ungerechtfertigten
Steuerprivilegien der Luftfahrt bis hin zur fehlenden Treibstoffbesteuerung
angeführt
- ganz
und gar nicht eilig hat. Es ist insgesamt beunruhigend mitzuverfolgen, wie
wichtig und offenbar höchst dringend der Verkehrsminister im wie erwähnt
hochsensiblen Bereich der Luftfahrtsicherheit Interessen einzelner Lobbies
nimmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum ist die Übertragung von
Vollziehungsaufgaben an den ÖAeC so
dringlich, dass Sie mit der Formulierung entsprechender Verordnungstexte
nicht einmal die Beschlussfassung des Gesetzgebers dieser Republik über
die entsprechenden Rechtsgrundlagen abwarten?
2.
Inwiefern ist die Übertragung weiterer Vollziehungsaufgaben an den ÖAeC
ein
Problem, wie von Ihnen im Vorblatt zum Verordnungsentwurf angeführt?
3. Wann und in welcher Weise wurde die im
Allgemeinen Teil der Erläuterungen
zum Verordnungsentwurf erwähnte Überprüfung des ÖAeC durchgeführt?
4.
Ist es zutreffend, daß bei dieser zur Wahrung der Luftfahrtsicherheit
nicht
unwesentlichen Überprüfung keine Expertise von unbefangener dritter Seite
eingeholt wurde, und wenn ja, warum?
5.
Inwiefern ist die Durchführung der nun zur zusätzlichen Übertragung an
den
ÖAeC vorgesehenen staatlichen Aufgaben durch den Staat nicht
„wirtschaftlich"?
6.
Inwiefern ist die Durchführung der nun zur zusätzlichen Übertragung an
den
ÖAeC vorgesehenen staatlichen Aufgaben durch den Staat nicht
„zweckmäßig"?
7. Welcher monetär bezifferbare
Einsparungseffekt a) im BMVIT, b) an anderer
Stelle (bitte anführen) war mit der bisherigen Übertragung von
Vollziehungsaufgaben an den ÖAeC im einzelnen pro Kalenderjahr
verbunden?
8. Welcher monetär bezifferbare
Mehraufwand für Aufsicht a) im BMVIT, b) an
anderer Stelle (bitte anführen) war mit der bisherigen Übertragung von
Vollziehungsaufgaben an den ÖAeC im einzelnen pro Kalenderjahr
verbunden?
9. Welcher monetäre Einsparungseffekt a)
im BMVIT, b) an anderer Stelle (bitte
anführen) ist mit der Übertragung weiterer Vollziehungsaufgaben an den
ÖAeC im einzelnen pro Kalenderjahr verbunden?
10. Welcher monetäre Mehraufwand für
Aufsicht a) im BMVIT, b) an anderer
Stelle (bitte anführen) ist mit der Übertragung weiterer Vollziehungsaufgaben
an den ÖAeC im einzelnen pro Kalenderjahr verbunden?
11. Welche Alternativen zur beabsichtigten
„Problemlösung" wurden geprüft, und
in welcher Weise ist diese Alternativenprüfung erfolgt?
12. Welche der in §1 Abs. 1 genannten
Aufgaben sind a) derzeit, b) ab welchem
zukünftigen Zeitpunkt vom Anwendungsbereich der VO (EG) 1592/2002
umfasst?
13. Welche „Durchführungsbestimmung zur
Verordnung (EG) Nr. 1592/2002"
sind derzeit im Zusammenhang mit dem geplanten neuen §2 Abs 2
„maßgeblich"?
14. Wie und durch wen wird die ab
28.9.2003 erforderliche Anwendung der
Durchführungsbestimmungen der EG-VO 1592/2002 im einzelnen erfolgen?
15. Warum ist es nötig, schon mit dieser
Verordnung für die zukünftige
Anwendung von Rechtsvorschriften der EU den ÖAeC als Anwender zu
normieren, wo doch an anderer Stelle explizit festgehalten wird, dass „derzeit
noch keine" Übertragung von derartigen Aufgaben erfolgen soll?
16. Welche weiteren Übertragungen an den
ÖAeC, für die die jüngste Novelle
des Luftfahrtgesetzes den Weg freigemacht hat, die aber (siehe
Erläuterungen) „derzeit noch" nicht erfolgen sollen, sind im einzelnen
wann
geplant?
17. Besteht ein Zusammenhang zwischen der
Funktion von BM Böhmdorfer im
österreichischen Aero Club und der überraschend zügigen Übertragung
sensibler staatlicher Aufgaben an diesen Verein?