781/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Bleckmann
und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend     den    Verdacht    steuerrechtlicher    Malversationen     im     Bereich    des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Wie bereits des öfteren in den Medien berichtet bewohnt der Präsident des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes Fritz Verzetnitsch eine Penthouse-Wohnung, für
die er angesichts ihrer Lage, Größe, Ausstattung etc. eine vergleichsweise geringe und
nicht ortsübliche Miete zu entrichten hat. Die Miete für diese Mietwohnung mit rund
200 m2, zuzüglich einer Dachterrasse mit weiteren 200 m2 beträgt lediglich 1.240 Euro.
Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft ist die BAWAG, deren Hauptaktionär mit
einem Anteil von mehr als 53 % der Österreichische Gewerkschaftsbund ist.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich aufklärungswürdige Verdachtsmomente:

1.   Aufgrund des nicht ortsüblichen Mietzinses wird der Vermieterin, der BAWAG-
   Leasing, Ertrag entzogen. Den entsprechenden Vorteil lukriert in der Person des
   ÖGB-Präsidenten eine der Gesellschaft nahestehende Person, was den Verdacht
   einer verdeckten Gewinnausschüttung massiv erhärtet.

2. Dazu kommt, dass die Begünstigung im konkreten Fall mit der
        Dienstnehmerstellung des Begünstigten beim ÖGB in Zusammenhang steht.
Somit ergibt sich aus dem Dienstverhältnis ein einkommensteuerrechtlich
relevanter geldwerter Vorteil in der Höhe der Differenz der ortsüblichen und der
tatsächlich zu entrichtenden Miete, der gemäß Einkommensteuergesetz dem
Lohnsteuerabzug unterliegt. Selbst unter der Annahme, der geldwerte Vorteil
stehe in keinem Zusammenhang mit der Dienstnehmereigenschaft sondern
vielmehr mit der Funktionärseigenschaft des Begünstigten, wäre eine


Veranlagung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit durchzuführen und
damit eine Steuerpflicht gegeben. In beiden Fällen steht somit der Verdacht der
Abgabenhinterziehung im Raum.

Mittlerweile hat die Finanzbehörde, wie unter anderem in der Ausgabe 31/03 des
Wochenmagazins News berichtet wurde, bereits sieben Bescheide mit einer
Aufforderung an Fritz Verzetnitsch über eine Steuernachzahlung in der Höhe von ca.
70.000 Euro erlassen.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1)  Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
1a) Wenn ja, seit wann?

2)  Sind seitens des ÖGB-Präsidenten Steuer(nach)zahlungen in Zusammenhang mit

den oben dargestellten Sachverhalten erfolgt?

2a) Wenn ja,  aufgrund  der Verwirklichung welcher einkommensteuerrechtlicher
Sachverhalte?

2b) Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
2c) Wenn nein, warum nicht?

3)  Können  Sie in  diesem Zusammenhang einen  Entgang an  Steuereinnahmen
ausschließen?

4)  Wie   beurteilen   Sie   den   in   der   Begründung   dargelegten   Sachverhalt   in
steuerrechtlicher Hinsicht?

5) Trifft es zu,  dass  in  diesem  Fall  ein  einkommens- (lohnsteuer-)  Pflichtiger
Sachbezug vorliegt?

6)  Wie   beurteilen   Sie   den   in   der   Begründung   dargelegten   Sachverhalt   in
finanzstrafrechtlicher Hinsicht?

7)   Wurde gegen den Präsidenten des ÖGB ein Finanzstrafverfahren eingeleitet?
7a) Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Verfahren?


7b) Wenn nein, warum nicht?

8)  Trifft es zu, dass Präsident Verzetnitsch aufgrund seines hohen Einkommens mit
 einer Steuernachzahlung von 50 % (das ist der höchstmögliche Steuersatz) des
 Sachbezuges zu rechnen hat?

9)  Trifft es zu, dass der höchste Steuersatz in Österreich ab einem Einkommen von
 ca. 50.000 Euro jährlich anzuwenden ist?