782/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten
Dr. Bleckmann. Dr. Partik Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die
strafrechtliche Beurteilung der Wohnungsmiete des ÖGB-Präsidenten
Fritz Verzetnitsch
Wie bereits des öfteren in den Medien berichtet bewohnt der
Präsident des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes Fritz Verzetnitsch eine Penthouse-Wohnung,
für
die er angesichts ihrer Lage,
Größe, Ausstattung etc. eine vergleichsweise geringe und
nicht ortsübliche Miete zu entrichten hat. Die Miete für diese Mietwohnung mit rund
200 m2, zuzüglich einer Dachterrasse mit weiteren 200 m2 beträgt lediglich
1.240 Euro.
Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft ist die BAWAG, deren Hauptaktionär
mit
einem Anteil von mehr als 53 % der Österreichische Gewerkschaftsbund ist.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich aufklärungswürdige
Verdachtsmomente:
1.
Aufgrund des nicht ortsüblichen Mietzinses wird der Vermieterin, der
BAWAG-
Leasing, Ertrag entzogen. Den
entsprechenden Vorteil lukriert in der Person des
ÖGB-Präsidenten eine der Gesellschaft
nahestehende Person, was den Verdacht
einer verdeckten
Gewinnausschüttung massiv erhärtet.
2. Dazu kommt, dass die Begünstigung im
konkreten Fall mit der
Dienstnehmerstellung des
Begünstigten beim ÖGB in Zusammenhang steht.
Somit ergibt sich aus dem Dienstverhältnis ein einkommensteuerrechtlich
relevanter geldwerter Vorteil in der Höhe der Differenz der ortsüblichen und
der
tatsächlich zu entrichtenden Miete, der gemäß Einkommensteuergesetz dem
Lohnsteuerabzug unterliegt. Selbst unter der Annahme, der geldwerte Vorteil
stehe in keinem Zusammenhang mit der Dienstnehmereigenschaft sondern
vielmehr mit der Funktionärseigenschaft des Begünstigten, wäre eine
Veranlagung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit durchzuführen und
damit eine Steuerpflicht
gegeben. In beiden Fällen steht somit der Verdacht der
Abgabenhinterziehung im Raum.
Mittlerweile hat die Finanzbehörde, wie unter anderem in
der Ausgabe 31/03 des
Wochenmagazins News berichtet wurde, bereits sieben Bescheide mit einer
Aufforderung an Fritz
Verzetnitsch über eine Steuernachzahlung in der Höhe von ca.
70.000 Euro erlassen.
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für
Justiz nachstehende
ANFRAGE
1)
Ist Ihnen bekannt, dass bezüglich der Wohnungsmiete des ÖGB-Präsidenten
Fritz
Verzetnitsch eine
Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien
eingelangt ist?
2) Wie beurteilen Sie den vorliegenden Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht?
3)
Bis wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung der Sachverhaltsdarstellung
durch
die Staatsanwaltschaft Wien zu
rechnen?
4) Ab welchem strafbestimmenden Wertbetrag ist
eine Zuständigkeit der
ordentlichen Gerichtsbarkeit
gegeben?