782/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Bleckmann. Dr. Partik Pablé
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die strafrechtliche Beurteilung der Wohnungsmiete des ÖGB-Präsidenten
Fritz Verzetnitsch

Wie bereits des öfteren in den Medien berichtet bewohnt der Präsident des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes Fritz Verzetnitsch eine Penthouse-Wohnung, für
die er angesichts ihrer Lage, Größe, Ausstattung etc. eine vergleichsweise geringe und
nicht ortsübliche Miete zu entrichten hat. Die Miete für diese Mietwohnung mit rund
200 m2, zuzüglich einer Dachterrasse mit weiteren 200 m2 beträgt lediglich 1.240 Euro.
Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft ist die BAWAG, deren Hauptaktionär mit
einem Anteil von mehr als 53 % der Österreichische Gewerkschaftsbund ist.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich aufklärungswürdige Verdachtsmomente:

1.  Aufgrund des nicht ortsüblichen Mietzinses wird der Vermieterin, der BAWAG-
  Leasing, Ertrag entzogen. Den entsprechenden Vorteil lukriert in der Person des
  ÖGB-Präsidenten eine der Gesellschaft nahestehende Person, was den Verdacht
  einer verdeckten Gewinnausschüttung massiv erhärtet.

2. Dazu kommt, dass die Begünstigung im konkreten Fall mit der
  Dienstnehmerstellung des Begünstigten beim ÖGB in Zusammenhang steht.
Somit ergibt sich aus dem Dienstverhältnis ein einkommensteuerrechtlich
relevanter geldwerter Vorteil in der Höhe der Differenz der ortsüblichen und der
tatsächlich zu entrichtenden Miete, der gemäß Einkommensteuergesetz dem
Lohnsteuerabzug unterliegt. Selbst unter der Annahme, der geldwerte Vorteil
stehe in keinem Zusammenhang mit der Dienstnehmereigenschaft sondern
vielmehr mit der Funktionärseigenschaft des Begünstigten, wäre eine
Veranlagung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit durchzuführen und


damit eine Steuerpflicht gegeben. In beiden Fällen steht somit der Verdacht der
Abgabenhinterziehung im Raum.

Mittlerweile hat die Finanzbehörde, wie unter anderem in der Ausgabe 31/03 des
Wochenmagazins News berichtet wurde, bereits sieben Bescheide mit einer
Aufforderung an Fritz Verzetnitsch über eine Steuernachzahlung in der Höhe von ca.
70.000 Euro erlassen.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz nachstehende

ANFRAGE

1)  Ist Ihnen bekannt, dass bezüglich der Wohnungsmiete des ÖGB-Präsidenten Fritz
 Verzetnitsch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien
 eingelangt ist?

2)    Wie beurteilen Sie den vorliegenden Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht?

3)  Bis wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung der Sachverhaltsdarstellung durch
  die Staatsanwaltschaft Wien zu rechnen?

4) Ab welchem strafbestimmenden Wertbetrag ist eine Zuständigkeit der
 ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben?