787/J XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Niederwieser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „ Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs 2

ÜG 1920 (z.B. Bundesforste)

Die Vermögensregelung zwischen Bund und Ländern, die im Zusammenhang mit der
Bundesverfassung 1920 ausgeklammert geblieben ist, wurde einer späteren Regelung
vorbehalten. Diese Regelung ist bislang nicht erfolgt.

Am 29. Juni 2002 hat der Verfassungsgerichtshof auf Grund einer vom Land Salzburg
eingebrachten Klage eine Entscheidung gefällt, die für alle österreichischen Bundesländer
von geradezu historischer Bedeutung ist. Es geht um das Vermögen aus der Zeit der
Monarchie, das im Jahr 1920 vorläufig dem Bund zur treuhändischen Verwaltung
zugeschlagen wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass es dies
Vermögensregelung zwischen Bund und Länder bisher - entgegen der Behauptung des
Bundes - nicht gegeben hat.

In dem Erkenntnis heißt es auch, dass der Bund den Ländern hinsichtlich dieser

Vermögensteile verantwortlich ist und diese beispielweise nicht ohne weiteres einfach

verkaufen darf.

Eben ein nun drohender Verkauf hat die Bundesländer auf den Plan gerufen. Es geht um

Veräußerungen von Liegenschaften der Bundesforste ebenso wie um den möglichen

Verkauf von historischen Gebäuden (z.B. BIG-Verkäufe).

Gefordert wird nicht nur die Herausgabe der Bundesforste, sondern auch zahlreicher

historischer Gebäude, Kunstschätze und Urkunden.

Auch die Landeshauptleutekonferenz hat den Bund aufgefordert Verhandlungen mit den
Ländern aufzunehmen.

Das Land Salzburg hat nach Presseberichten bereits eine Liste vorgelegt, die allein in der
Stadt Salzburg 23 Objekte - von der Festung Hohensalzburg bis zur Universitätsdirektion
- umfasst, in der u.a. auch ein Anteil an jenen 22 Prozent der Bundesforste gefordert wird,
die auf Salzburger Territorium liegen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Wie beurteilt das Bundesministerium für Finanzen diese zit. VfGH-Entscheidung?

2. Wird es aufgrund der zit. VfGH-Entscheidung zu einer endgültigen
Vermögensaufteilung zwischen Bund und Ländern kommen?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, wann? Welche Schritte wurden seitens des BMF bereits eingeleitet?


5.       Haben bereits Verhandlungen mit den Bundesländern bzw. einzelnen
Bundesländern stattgefunden?

6.   Wenn ja, wie sieht das jeweilige Zwischenergebnis aus?

7.   Wenn nein, warum nicht? Woran sind diese Gespräche gescheitert?

8. Welche Bundesländer haben bereits eine konkrete Auflistung der Liegenschaften,
Objekte, Kunstschätze, Urkunden etc. dem BMF vorgelegt, über die im Zuge dieser
notwendigen Vermögensaufteilung mit dem Bund verhandelt werden soll?

9. Wie sehen konkret die Forderungen der einzelnen Bundesländer aus (Ersuche um
Übermittlung dieser Listen)?