789/J XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier
und Genoss
Innen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz und andere

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen teilte in der Anfragebeantwortung XXII. GP
Nr. 552 AB zur Vollziehung des LMG folgendes mit:

„Daten über die Anzahl der Verurteilungen, die Zahl der zurückgelegten Anzeigen,
Informationen über Einstellungen von Verfahren, die Höhe der Einnahmen etc.
liegen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nicht auf; ich verweise
diesbezüglich auf den Bundesminister für Justiz."

weiters:

„Im Lebensmittelgesetz 1975 sind sowohl gerichtliche Strafen (§§ 56 - 73) als
auch Verwaltungsstrafen (§§ 74 - 75) möglich. Im gerichtlichen Verfahren sind
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen
vorgesehen. Die Höhe der Geldstrafen im Bereich der Verwaltungsstrafen beträgt
zwischen 3.600 und 7.300 Euro. Die Strafandrohungen sind generell als
angemessen anzusehen. Es liegt in der Zuständigkeit der Gerichte und
Verwaltungsbehörden, diesen Rahmen auszuschöpfen.
Im Lebensmittelbereich sind keine Mindeststrafen vorgesehen, diese werden
auch nicht als zielführend erachtet."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:

Anfrage:

1.   Zu wie vielen Strafanzeigen nach dem LMG kam es durch Private, die zuständigen
Behörden oder Bundesanstalten bzw. AGES etc. in den Jahren 2001, 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003) (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.   Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2001, 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003)
zurückgelegt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.   Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen jeweils 2001, 2002 und
2003 (Stichtag 31.08.2003) eingestellt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.   Wie sieht für diese zweieinhalb Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.   Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem LMG kam es 2001, 2002 und
2003 (Stichtag 31.08.2003)? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (ersuche um


Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.   Wie viele Verfahren nach Anzeigen aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 (Stichtag
31.08.2003) sind noch nicht rechtskräftig entschieden (ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre)?

7.   In wie vielen Fällen wurden 2001, 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) nach Anzeigen
aus den Jahren 2001 und 2002 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

8.   Welche Einnahmen aus Strafen bei Verurteilungen nach dem LMG wurden 2001, 2002
und 2003 (Stichtag 31.08.2003) erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

9.    Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen nach Verstößen
gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?

10. Sehen Sie die Strafbestimmungen nach dem LMG als ausreichend an oder halten Sie
Mindeststrafen für sinnvoll und notwendig?

11. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 84a Arzneimittelgesetz (AMG) kam es durch Private,
die zuständigen Behörden oder Bundesanstalten bzw. AGES etc. in den Jahren 2002 und
2003 (Stichtag 31.08.2003) (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

12. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) zurückgelegt
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

13. Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen jeweils 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003) eingestellt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

14. Wie sieht für diese eineinhalb Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

15. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem AMG kam es 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003)? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre)?

16. Wie viele Verfahren nach Anzeigen aus den Jahren 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003)
sind noch nicht rechtskräftig entschieden (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

17. In wie vielen Fällen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) nach Anzeigen aus dem
Jahr 2002 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

18. Welche Einnahmen aus Strafen bei Verurteilungen nach dem AMG wurden 2002 und
2003 (Stichtag 31.08.2003) erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

19. Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen nach Verstößen
gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?

20. Sehen Sie die Strafbestimmungen nach dem AMG als ausreichend an oder halten Sie
Mindeststrafen für sinnvoll und notwendig?


21. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgeseetz kam es durch Private, die
zuständigen Behörden oder Bundesanstalten etc. in den Jahren 2002 und 2003 (Stichtag
31.08.2003) (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

22. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) zurückgelegt
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

23. Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen jeweils 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003) eingestellt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

24. Wie sieht für diese zweieinhalb Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

25. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Rezeptpflichtgesetz kam es 2002
und 2003 (Stichtag 31.08.2003)? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre)?

26. Wie viele Verfahren nach Anzeigen aus den Jahren 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003)
sind noch nicht rechtskräftig entschieden (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

27. In wie vielen Fällen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) nach Anzeigen aus dem
Jahr 2002 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

28. Welche Einnahmen aus Strafen bei Verurteilungen nach dem Rezeptpflichtgesetz wurden
2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

29. Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen nach Verstößen
gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?

30. Sehen Sie die Strafbestimmungen nach dem Rezeptpflichtgesetz als ausreichend an oder
halten Sie Mindeststrafen für sinnvoll und notwendig?

31. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 11 Tierarzneimittelkontrollgesetz kam es durch
Private, die zuständigen Behörden oder Bundesanstalten bzw. AGES etc. in den Jahren
2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

32. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) zurückgelegt
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

33. Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen jeweils 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003) eingestellt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

34. Wie sieht für diese zweieinhalb Jahre die Verurteilungsstatistik insgesamt aus
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

35. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz
kam es 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003)? Welche Strafen wurden konkret
ausgesprochen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

36. Wie viele Verfahren nach Anzeigen aus den Jahren 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003)
sind noch nicht rechtskräftig entschieden (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?


37. In wie vielen Fällen wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) nach Anzeigen aus dem
Jahr 2002 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

38. Welche Einnahmen aus Strafen bei Verurteilungen nach dem Tierarzneimittel -

kontrollgesetz wurden 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

39. Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw. Straferkenntnissen nach Verstößen
gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?

40. Sehen Sie die Strafbestimmungen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz als
ausreichend an oder halten Sie Mindeststrafen für sinnvoll und notwendig?