790/J XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen 
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Verkehrssicherheitsfond"

Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.

Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines
Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem
Verkehrssicherheitsbeitrag fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in
welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde.

Nun verlosen die ersten Wunschkennzeichen nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Als Stichtag gilt
das Datum der Reservierung.

Die Mittel des Fonds sind It. Gesetz für folgende Zwecke zu verwenden:

a) für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; insbesondere die Förderung der
Verkehrserziehung;

b) für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über
Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;

c) für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von
Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.

d) die Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne
des § 48a Abs. 6 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung;

e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen.

Bei der Vergabe von Förderungen wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie von einem Beirat beraten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:

1.  Wie viele Gelder befanden sich mit Stichtag 31.12. seit 2002 im Verkehrssicherheitsfond?

2. Wie viele Gelder aus der bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag wurden seit 2002 an die Bundesländer
abgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und einzelne Bundesländer)?

3.       Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?

3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?


3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine

widmungsgemäße Verwendung durch die Länder erfolgt ist? Wie lautete das
Ergebnis?

3.3. Welche Folgen hatte es für Bundesländer welche diese Gelder nicht
widmungsgemäß verwendeten?

4.      Wie hoch ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die letzte
Erhöhung in welchem Ausmaß?

5. Halten Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond für ausreichend?

6.      Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG
1967 vorstellen?

7.      Können Sie sich andere zusätzliche Einnahmenquellen für den Verkehrssicherheitsfond
vorstellen? Wenn ja, welche?

8. Welche Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit
in dem für die Vergabe von Förderungen aus dem Verkehrssicherheitsfond
zuständigen Beirat?

9.       Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten
zwei Jahren zu Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?

10. Wie häufig bzw. wann kam es in den letzten zwei Jahren zu Sitzungen dieses
Beirates?

11. Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?

12. Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?

13. Kam es in den letzten zwei Jahren zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann
und aus welchem Anlass?

14. Wie hoch waren in den letzten zwei Jahren die Kosten dieses Beirates
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?

15. Welche Projekte wurden in den letzten zwei Jahren aus dem Verkehrssicherheitsfonds
unterstützt bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und Jahre)?

16. Wer waren die jeweiligen Antragsteller?

17. Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten zwei Jahre)?

18. Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten 2 Jahre)?

19. Wie hoch waren die Beträge an öffentlichen Zuschüssen, die 2002 und 2003
dem Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind bzw. zukommen?


20. Wie lauten die Forschungsaufträge 2002 und 2003, die vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technik bewilligt worden sind?

21 .Wie hoch waren die finanziellen Mittel im Detail, die für die jeweiligen

Forschungsaufträge 2002 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technik bewilligt wurden?

22. Welche Projekte wurden im Zusammenhang mit der Förderung zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit für 2003 bewilligt?

23. Welches Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit, die für 2003 geplant sind und die, die 2003 begonnen
werden?

24. Nach welchem Auswahl verfahren werden Prüforgane zur Kontrolle der
Einhaltung des Terminplanes von verkehrssicherheitsfördernden Projekten
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik bestellt?

25. Wie hoch waren die Honorarnoten, Pauschalen oder andere Geldleistungen,
die für die Prüfungsorgane und Berater im Zusammenhang mit dem
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 2002 ausbezahlt wurden?

26. Werden Aufwendungen der Berater und Prüforgane aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds abgegolten? Wenn nicht, wer trägt die Finanzierung
dieser Arbeitsbereiche?

27. Sind in den Jahren 2002 laufende Projekte bzw. die Förderung dieser eingestellt
worden? Wenn ja, warum?

28. In welchem finanziellen Ausmaß wurden 2002 Förderungen zurückgefordert?