790/J XXII. GP
Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie
betreffend „Verkehrssicherheitsfond"
Zur
Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.
Der
Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines
Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem
Verkehrssicherheitsbeitrag fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in
welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde.
Nun
verlosen die ersten Wunschkennzeichen nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Als
Stichtag gilt
das Datum der Reservierung.
Die Mittel des Fonds sind It. Gesetz für folgende Zwecke zu verwenden:
a)
für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; insbesondere die Förderung der
Verkehrserziehung;
b)
für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über
Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
c)
für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von
Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
d) die
Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne
des § 48a Abs. 6 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung;
e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen.
Bei
der Vergabe von Förderungen wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie von einem Beirat beraten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Verkehr.
Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Gelder befanden sich mit Stichtag 31.12. seit 2002 im Verkehrssicherheitsfond?
2. Wie viele Gelder aus der bei der Reservierung eines
Wunschkennzeichens zu
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag wurden seit 2002 an die Bundesländer
abgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und einzelne Bundesländer)?
3.
Ist Ihnen
bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?
3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?
3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine
widmungsgemäße
Verwendung durch die Länder erfolgt ist? Wie lautete das
Ergebnis?
3.3. Welche Folgen hatte es für
Bundesländer welche diese Gelder nicht
widmungsgemäß verwendeten?
4.
Wie hoch ist
derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die letzte
Erhöhung in welchem Ausmaß?
5. Halten
Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond für ausreichend?
6.
Könnten Sie sich
eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG
1967 vorstellen?
7.
Können Sie sich
andere zusätzliche Einnahmenquellen für den Verkehrssicherheitsfond
vorstellen? Wenn ja, welche?
8. Welche
Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit
in dem für die Vergabe von Förderungen aus dem Verkehrssicherheitsfond
zuständigen Beirat?
9.
Kam es bei
der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten
zwei Jahren zu Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?
10. Wie häufig bzw. wann kam es in den
letzten zwei Jahren zu Sitzungen dieses
Beirates?
11. Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?
12. Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?
13. Kam es in den letzten zwei Jahren zu
einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann
und aus welchem Anlass?
14. Wie hoch waren in den letzten zwei
Jahren die Kosten dieses Beirates
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
15. Welche Projekte wurden in den letzten
zwei Jahren aus dem Verkehrssicherheitsfonds
unterstützt bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und
Jahre)?
16. Wer waren die jeweiligen Antragsteller?
17. Wie viele Mittel aus dem
Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten zwei
Jahre)?
18. Wie viele Mittel aus dem
Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten 2
Jahre)?
19. Wie hoch waren die Beträge an
öffentlichen Zuschüssen, die 2002 und 2003
dem Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind bzw. zukommen?
20. Wie lauten die Forschungsaufträge 2002
und 2003, die vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technik bewilligt worden sind?
21 .Wie hoch waren die finanziellen Mittel im Detail, die für die jeweiligen
Forschungsaufträge
2002 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technik bewilligt wurden?
22. Welche Projekte wurden im Zusammenhang
mit der Förderung zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit für 2003 bewilligt?
23. Welches Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die für 2003 geplant
sind und die, die 2003 begonnen
werden?
24. Nach welchem Auswahl verfahren werden
Prüforgane zur Kontrolle der
Einhaltung des Terminplanes von verkehrssicherheitsfördernden Projekten
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik bestellt?
25. Wie hoch waren die Honorarnoten, Pauschalen oder andere
Geldleistungen,
die für die Prüfungsorgane und Berater im Zusammenhang mit dem
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 2002
ausbezahlt wurden?
26. Werden Aufwendungen
der Berater und Prüforgane aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds
abgegolten? Wenn nicht, wer trägt die Finanzierung
dieser Arbeitsbereiche?
27. Sind in den
Jahren 2002 laufende Projekte bzw. die Förderung dieser eingestellt
worden? Wenn ja,
warum?
28. In welchem finanziellen Ausmaß wurden 2002 Förderungen zurückgefordert?