791/J XXII. GP
Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Wittmann
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kriminalitätsbericht 2002 - Strafrechtliche Nebengesetze etc.
Der Kriminalitätsbericht 2002 inklusive Statistik und
Analyse liegt vor, in welchem die von
den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienstellen des Bundes im Berichtsjahr
gemeldeten
Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen
veröffentlicht sind
(Anzeigenstatistik).
„Ziel des
Kriminalitätsberichtes ist es, unter sinnvoller Beschränkung der zu erfassenden
Daten
und mit ökonomisch vertretbarem Arbeitsaufwand ein möglichst umfassendes und
realitätsgerechtes Bild des bekannt gewordenen kriminellen Geschehens 201
bieten."
Einige dieser Zahlen - so insbesondere die Zahlen über
die bekannt gewordenen gerichtlich
strafbaren Handlungen nach den strafrechtlichen Nebengesetzen - müssen
hinterfragt und
näher konkretisiert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1.) Die Summe aller strafbaren Handlungen nach den
strafrechtlichen Nebengesetzen wird für
das Jahr 2002 mit 25.099 (3.077 Verbrechen sowie 22.022 Vergehen) beziffert.
a) Auf welche strafrechtlichen Nebengesetze können diese aufgezeigten Handlungen
aufgeschlüsselt
werden (ersuche um Aufschlüsselung)?
b) Welche Delikte wurden dabei besonders angezeigt
(Ersuche am Aufschlüsselung auf
die 30 häufigsten Delikte)?
2.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich strafbare
Handlungen nach dem Lebensmittelgesetz
sind ihnen im Jahr 2000, 2001, 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) bekannt
geworden
(ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre)?
3.) Welche Strafbestimmungen des LMG betrafen diese Anzeigen?
4.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich
strafbare Handlungen nach dem Arzneimittelgesetz
sind ihnen im Jahr 2000, 2001 und 2002 bekannt geworden (ersuche um
Aufschlüsselung
auf
Jahre)?
5.) Welche Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes betrafen diese Anzeigen?
6.) Wie viele Anzeigen nach dem Arzneimittelgesetz betrafen im Jahr 2002 §84 a AMG?
7.) Wie viele Anzeigen nach dem §84a AMG wurden
Ihnen im Jahr 2003 bis zum 31.08.2003
bekannt?
8.) Wie viele Anzeigen über gerichtlichen strafbare Handlungen nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz sind ihnen 2002 und 2003
(Stichtag 31.08.2003) bekannt
geworden?
9.) Welche Strafbestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes betrafen diese Anzeigen?
10.) Wie viele Anzeigen
nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz betrafen im Jahr 2002
§
11 Tierarzneimittelkontrollgesetz?
11.) Wie viele Anzeigen
nach § 11 Tierarzneimittelkontrollgesetz wurden ihnen im Jahr
2003
bis zum 31.08.2003 bekannt?
12.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich strafbare Handlungen nach dem
Rezeptpflichtgesetz sind ihnen 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) bekannt geworden?
13.) Welche Strafbestimmungen des Rezeptpflichtgesetzes betrafen diese Anzeigen?
14.) Wie viele Anzeigen betrafen im Jahr 2002 § 6a Rezeptpflichtgesetz?
15.) Wie viele Anzeigen
nach § 6 a Rezeptpflichtgesetz wurden ihnen im Jahr 2003 bis
zum
31.08.2003 bekannt?
16.) Wie viele Anzeigen
betrafen im Jahr 2002 § 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme
und
Abhörgeräten)?
17.) Wie viele Anzeigen
nach § 120 StGB wurden ihnen im Jahr 2003 bis zum 31.08.2003
bekannt?
18.) In wie vielen Fällen
waren 2002 und 2003 dabei das Sicherheitsgewerbe - wie
beispielweise
Berufsdetektive - oder deren Mitarbeiterinnen involviert?
19.) Welche Erlässe regeln in ihrem Ressort die Erstellung des jährlichen
Kriminalitätsberichts (ersuche um Übermittlung aller
Erlässe, die für die Erstellung des
Kriminalitätsberichts
2002 herangezogen werden mussten)?