791/J XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Wittmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kriminalitätsbericht 2002 - Strafrechtliche Nebengesetze etc.

Der Kriminalitätsbericht 2002 inklusive Statistik und Analyse liegt vor, in welchem die von
den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienstellen des Bundes im Berichtsjahr gemeldeten
Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen veröffentlicht sind
(Anzeigenstatistik).

„Ziel des Kriminalitätsberichtes ist es, unter sinnvoller Beschränkung der zu erfassenden
Daten und mit ökonomisch vertretbarem Arbeitsaufwand ein möglichst umfassendes und
realitätsgerechtes Bild des bekannt gewordenen kriminellen Geschehens 201 bieten."

Einige dieser Zahlen - so insbesondere die Zahlen über die bekannt gewordenen gerichtlich
strafbaren Handlungen nach den strafrechtlichen Nebengesetzen - müssen hinterfragt und
näher konkretisiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.) Die Summe aller strafbaren Handlungen nach den strafrechtlichen Nebengesetzen wird für
das Jahr 2002 mit 25.099 (3.077 Verbrechen sowie 22.022 Vergehen) beziffert.

a) Auf welche strafrechtlichen Nebengesetze können diese aufgezeigten Handlungen
aufgeschlüsselt werden (ersuche um Aufschlüsselung)?

b) Welche Delikte wurden dabei besonders angezeigt (Ersuche am Aufschlüsselung auf
die 30 häufigsten Delikte)?

2.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Lebensmittelgesetz
sind ihnen im Jahr 2000, 2001, 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) bekannt geworden
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.)   Welche Strafbestimmungen des LMG betrafen diese Anzeigen?

4.)   Wie viele Anzeigen über gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Arzneimittelgesetz
sind ihnen im Jahr 2000, 2001 und 2002 bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung
auf Jahre)?

5.)   Welche Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes betrafen diese Anzeigen?

6.)    Wie viele Anzeigen nach dem Arzneimittelgesetz betrafen im Jahr 2002 §84 a AMG?


7.) Wie viele Anzeigen nach dem §84a AMG wurden Ihnen im Jahr 2003 bis zum 31.08.2003
bekannt?

8.)   Wie viele Anzeigen über gerichtlichen strafbare Handlungen nach dem

Tierarzneimittelkontrollgesetz sind ihnen 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) bekannt
geworden?

9.)   Welche Strafbestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes betrafen diese Anzeigen?

10.)     Wie viele Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz betrafen im Jahr 2002
§ 11 Tierarzneimittelkontrollgesetz?

11.)     Wie viele Anzeigen nach § 11 Tierarzneimittelkontrollgesetz wurden ihnen im Jahr
2003 bis zum 31.08.2003 bekannt?

12.)     Wie viele Anzeigen über gerichtlich strafbare Handlungen nach dem

Rezeptpflichtgesetz sind ihnen 2002 und 2003 (Stichtag 31.08.2003) bekannt geworden?

13.)     Welche Strafbestimmungen des Rezeptpflichtgesetzes betrafen diese Anzeigen?

14.)     Wie viele Anzeigen betrafen im Jahr 2002 § 6a Rezeptpflichtgesetz?

15.)     Wie viele Anzeigen nach § 6 a Rezeptpflichtgesetz wurden ihnen im Jahr 2003 bis
zum 31.08.2003 bekannt?

16.)     Wie viele Anzeigen betrafen im Jahr 2002 § 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme
und Abhörgeräten)?

17.)     Wie viele Anzeigen nach § 120 StGB wurden ihnen im Jahr 2003 bis zum 31.08.2003
bekannt?

18.)     In wie vielen Fällen waren 2002 und 2003 dabei das Sicherheitsgewerbe - wie
beispielweise Berufsdetektive - oder deren Mitarbeiterinnen involviert?

19.)     Welche Erlässe regeln in ihrem Ressort die Erstellung des jährlichen

Kriminalitätsberichts (ersuche um Übermittlung aller Erlässe, die für die Erstellung des
Kriminalitätsberichts 2002 herangezogen werden mussten)?