807/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Einem
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer
betreffend Verkauf von VOEST-Anteilen aus dem Besitz der ÖIAG
Am 19. 9. 2003 wurde bekannt, dass die ÖIAG Anteile an
der VOEST zum Gegenwert von
247
Millionen € bzw. zu einem Preis pro Aktie von 32,50 € verkauft hat. Der
Buchwert pro
Aktie beträgt nach konservativer Bewertung 40,00 €. Aus diesem Grunde stellen
die
gefertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Haben Sie bereits die notwendigen
Veranlassungen getroffen, um die Strafverfolgung
jener Täter in die Wege zu leiten, die sich im Rahmen des jetzt durchgeführten
Verkaufs
der VOEST-Anteile der ÖIAG strafbar gemacht haben?
2. Wenn nein: warum nicht?
3. Ist nach ihrer Auffassung davon
auszugehen, dass es sich bei den von der ÖIAG
verwalteten
Vermögenswerten um Werte handelt, die im Eigentum aller
Österreicherinnen
und Österreicher stehen und die lediglich im Wege der Republik
und
deren in hundertprozentigem Eigentum stehenden Gesellschaft ÖIAG gehalten
und verwaltet werden?
4. Ist nach Ihrer Auffassung davon
auszugehen gewesen, dass der Verkauf der VOEST-
Anteile zum jetzigen Zeitpunkt, für Fachleute in diesem Bereich erkennbar, zu
einem
Preis
führen würde, der deutlich unter dem Buchwert liegt?
5. Ist nach Ihrer Ansicht davon
auszugehen, dass der ohne Not vorgenommene Verkauf
zu
einem Wert deutlich unter dem Buchwert zu einem Vermögensnachteil und damit
einer Schädigung der Eigentümer geführt hat?
6. Wenn nein: warum nicht?
7. Sind auch Sie der Auffassung,
dass der Machthaber dem Machtgeber den
größtmöglichen
Nutzen zu verschaffen hat, weshalb jedes den Interessen des
Vertretenen abträgliche Verhalten des Machthabers unter § 153 StGB fällt?
8. Was unterscheidet den konkreten
Verkaufsvorgang hinsichtlich der VOEST-Anteile
der
ÖIAG vom Tatbild der Untreue?