809/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2003
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Zuteilung der nationalen Reserve der A-Quote an die milchliefernden Betriebe
Milchviehbetriebe bekommen im Jahr 2004
erstmals eine Milchprämie. Damit diese
Milchprämie innerhalb von Österreich zur Gänze ausgeschöpft werden kann, soll
die
bestehende nationale Reserve - das sind 36.000 t A-Quote - bestimmten
Milchviehbetrieben zugeteilt werden. Folgende Einzelbetriebe sollen dabei in den
Genuss
einer Quotenzuteilung kommen: Betriebe, die Quoten in den letzten drei Jahren
zugekauft
oder (durchgehend) geleast haben. Diese können ab einer bestimmten Mindestmenge
mit
einer Quotenerhöhung von etwa 3,5% rechnen. Zwar wird die Mindestmenge der
Zuteilung
(350 I) von der EU
vorgegeben, welche Betriebe dann aber einen Antrag für eine
Quotenzuteilung stellen können, soll national festgesetzt werden. Die
vorliegende Aufteilung
der Quote - es handelt sich immerhin um allgemeines Vermögen - wurde von der
PRÄKO
vorgeschlagen und mittels Erlass von Ihnen abgesegnet.
Diese Zuteilung ist eine willkürliche Bevorzugung jener
Betriebe, die in den letzten drei
Jahren die Preise für den Quotenzukauf in die Höhe getrieben haben. Dies,
obwohl die
Landwirtschaftskammern offiziell in den letzten Jahren vom Quotenzukauf aufgrund zu
hoher Preise abgeraten haben. Durch die o.a. Zuteilung bekommen große
Milchbauern
(Milchbauern mit hoher Quote) unverhältnismäßig mehr, es kommt zur
Konzentration und zu
eklatanten Wettbewerbsverzerrungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum
haben Sie als Landwirtschaftsminister, der alle österreichischen Bäuerinnen
und Bauern zu vertreten hat, dieser ungerechten Zuteilung zugestimmt?
2. Warum erfolgt die Zuteilung nicht an alle milchliefernden Betriebe?
3. Wie
rechtfertigen Sie diese Maßnahme angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der
Milchvieh - Betriebe kontinuierlich sinkt? Wie werden Sie diesem Trend
entgegenwirken?
4. Was
werden Sie unternehmen, damit alle milchliefernden Betriebe von der nationalen
Reserve der A-Quote profitieren können?
5. Was
spricht dagegen, eine Obergrenze pro Betrieb für die Zuteilung festzulegen, um
einen sozialen Ausgleich zu schaffen?
6. Stimmt
es, dass die Zuteilung auch deshalb nur an ausgewählte Betriebe erfolgt, damit
weniger bürokratischer Aufwand bei der AMA entsteht? Wenn ja, wie ist dieses
Argument angesichts der gravierenden Auswirkungen auf die Struktur der
milchführenden Betriebe zu rechtfertigen?