823/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz

betreffend Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer
Kulturpflanzen

Die Frage der Koexistenz steht im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion um eine
mögliche Aufhebung des Moratoriums für die Zulassungen gentechnisch veränderter
Organismen. Die Europäische Kommission hat im Sommer 03 Richtlinien für die
Koexistenz veröffentlicht, nach denen diese Frage den einzelnen Mitgliedsstaaten
überlassen werden soll (Risikomanagment, Haftungsfragen, zivilrechtliche Fragen,
notwendige zusätzliche Überwachung, Frage der Kostenübernahme, gesetzliche
Vorschriften zur Kontaminationsvermeidung, Informationsverpflichtungen etc.).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Durch welche gesetzlichen Maßnahmen sollen die etwaigen wirtschaftlichen
Schäden (Pollenübertragung zwischen benachbarten Feldern, Vermischen
von Kulturen, sortenfremden Aufwuchs, Verunreinigungen im Saatgut etc.) für
konventionelle und Biobetriebe, die auf den Einsatz der Gentechnik verzichten
und gentechnikfrei produzieren müssen bzw. wollen, kompensiert werden?

2. Welche Klagemöglichkeiten sind für Öko-Betriebe und Händler, die GVO-frei
produzieren bzw. GVO-freie Produkte vermarkten, vorgesehen?

3. Was werden Sie unternehmen, damit es im Zusammenhang mit GVO zu
klaren Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip kommt?