824/J XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2003
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möglich.
ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer
Kulturpflanzen
Die Frage der Koexistenz steht im
Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion um eine
mögliche Aufhebung des Moratoriums für die Zulassungen gentechnisch veränderter
Organismen. Die Europäische Kommission hat im Sommer 03 Richtlinien für die
Koexistenz veröffentlicht, nach denen diese Frage den einzelnen Mitgliedsstaaten
überlassen werden soll (Risikomanagment, Haftungsfragen, zivilrechtliche
Fragen,
notwendige zusätzliche Überwachung, Frage der Kostenübernahme, gesetzliche
Vorschriften zur Kontaminationsvermeidung, Informationsverpflichtungen etc.).
Weiters wurde im Rahmen der EU-VO zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln die EU-
Freisetzungsrichtlinie in einem wesentlichen Punkt abgeändert: Die
Mitgliedstaaten
dürfen nach dem neuen Art. 26a der RL 2001/18/EG in Zukunft Maßnahmen
ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu
verhindern.
Die österreichische Bundesregierung hat es bisher
verabsäumt, ein umfassendes
Konzept zur Errichtung gentechnikfreier Zonen vorzulegen oder den Bundesländern
Anhaltspunkte und Unterstützung für die Verwirklichung solcher Vorhaben zu
geben.
Die österreichische Landwirtschaft ist auf das drohende Problem der Gentech-
Kontaminationen in keiner Weise vorbereitet, da weder Anti-Kontaminations-
maßnahmen noch Haftungsregelungen existieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Das Gentechnikgesetz (GTG)
sieht zwar einige Haftungs- und
Schadenersatzregelungen
vor, bezieht sich aber nicht auf den Bereich der
bäuerlichen Anwendung.
Welche Maßnahmen im Hinblick auf die bäuerliche
Anwendung (Koexistenz) sind
in der zu erwartenden Gentechnikgesetz-
Novelle vorgesehen?
2. Welche Maßnahmen zum Schutz vor
gentechnischen Verunreinigungen
werden Sie aufgrund des Art. 26a
ergreifen?
3. Inwiefern werden Sie die
Vorsorgepflicht im Umgang mit gentechnisch
veränderten Organismen
sicherstellen?
4. Wird ein
Gentechnik-Standortregister eingerichtet werden, anhand dessen
sich möglicherweise Betroffene
über den geplanten Anbau von GVO
informieren können? Wenn nein,
welche sonstigen Maßnahmen sind geplant?
5. Durch welche Maßnahmen sollen konventionelle und
Biobetriebe, die auf den
Einsatz der Gentechnik verzichten
und gentechnikfrei produzieren wollen, vor
GVO-Pollenflug und sonstige
Kontaminationen geschützt werden?
6. Welche Klagemöglichkeiten im
Falle von Verunreinigungen sind für Öko-
Betriebe und Händler, die GVO-frei
produzieren bzw. GVO-freie Produkte
vermarkten,
vorgesehen?
7. Was werden Sie unternehmen,
damit es im Zusammenhang mit GVO zu
klaren Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip kommt?
8. Welche geeigneten Kontroll- und
Inspektionssysteme werden Sie zur
Anwendung von Koexistenz-Maßnahmen
einrichten?