824/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer
Kulturpflanzen

Die Frage der Koexistenz steht im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion um eine
mögliche Aufhebung des Moratoriums für die Zulassungen gentechnisch veränderter
Organismen. Die Europäische Kommission hat im Sommer 03 Richtlinien für die
Koexistenz veröffentlicht, nach denen diese Frage den einzelnen Mitgliedsstaaten
überlassen werden soll (Risikomanagment, Haftungsfragen, zivilrechtliche Fragen,
notwendige zusätzliche Überwachung, Frage der Kostenübernahme, gesetzliche
Vorschriften zur Kontaminationsvermeidung, Informationsverpflichtungen etc.).
Weiters wurde im Rahmen der EU-VO zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln die EU-
Freisetzungsrichtlinie in einem wesentlichen Punkt abgeändert: Die Mitgliedstaaten
dürfen nach dem neuen Art. 26a der RL 2001/18/EG in Zukunft Maßnahmen
ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu
verhindern.

Die österreichische Bundesregierung hat es bisher verabsäumt, ein umfassendes
Konzept zur Errichtung gentechnikfreier Zonen vorzulegen oder den Bundesländern
Anhaltspunkte und Unterstützung für die Verwirklichung solcher Vorhaben zu geben.
Die österreichische Landwirtschaft ist auf das drohende Problem der Gentech-
Kontaminationen in keiner Weise vorbereitet, da weder Anti-Kontaminations-
maßnahmen noch Haftungsregelungen existieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Das Gentechnikgesetz (GTG) sieht zwar einige Haftungs- und
   Schadenersatzregelungen vor, bezieht sich aber nicht auf den Bereich der
   bäuerlichen Anwendung. Welche Maßnahmen im Hinblick auf die bäuerliche
   Anwendung (Koexistenz) sind in der zu erwartenden Gentechnikgesetz-
   Novelle vorgesehen?

2. Welche Maßnahmen zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen
 werden Sie aufgrund des Art. 26a ergreifen?

3. Inwiefern werden Sie die Vorsorgepflicht im Umgang mit gentechnisch
 veränderten Organismen sicherstellen?


4. Wird ein Gentechnik-Standortregister eingerichtet werden, anhand dessen
 sich möglicherweise Betroffene über den geplanten Anbau von GVO
 informieren können? Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen sind geplant?

5.  Durch welche Maßnahmen sollen konventionelle und Biobetriebe, die auf den
 Einsatz der Gentechnik verzichten und gentechnikfrei produzieren wollen, vor
 GVO-Pollenflug und sonstige Kontaminationen geschützt werden?

6. Welche Klagemöglichkeiten im Falle von Verunreinigungen sind für Öko-
 Betriebe und Händler, die GVO-frei produzieren bzw. GVO-freie Produkte
 vermarkten, vorgesehen?

7. Was werden Sie unternehmen, damit es im Zusammenhang mit GVO zu
klaren Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip kommt?

8. Welche geeigneten Kontroll- und Inspektionssysteme werden Sie zur
 Anwendung von Koexistenz-Maßnahmen einrichten?