826/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umsetzung der Fahrradverordnung

Die aufgrund einiger widersinniger bzw. kaum exekutierbarer Inhalte bereits im
Vorfeld umstrittene Fahrradverordnung („Verordnung der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und
zugehörige Ausrüstungsgegenstände") ist nach einer Übergangsfrist seit 1.5.2003 in
Kraft. Medienberichte legen nahe, dass die Kontrolle der Einhaltung der
Verordnungsinhalte in einigen Bereichen aufgrund der eigenwilligen und teilweise
praxisfremden Gestaltung der Verordnung tatsächlich schwierig bis kaum möglich ist.
Seitens des Ressorts wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass
man auf die längerfristige generelle Erhöhung der Sicherheit durch die neuen
Vorschriften zu Ausrüstungsbestandteilen bzw. ihren Qualitäten setze. Zudem
bestehen nach wie vor sachlich nicht argumentierbare Ungerechtigkeiten,
beispielsweise zwischen Rennfahrrädern und Mountainbikes.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Erfahrungen wurden mit der Einhaltung der Fahrrad-Verordnung bis
jetzt gemacht?

2.  Welcher Prozentsatz der im Straßenverkehr verwendeten Fahrräder
entspricht Ihren Informationen nach bereits den Vorschriften der
Fahrradverordnung?

3.  Wurde bisher Novellierungsbedarf in der Verordnung erkennbar, wenn ja,
welcher?

4.  Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der Einhaltung der diversen
Lichtstärken betreffende Bestimmungen in §1 Abs. 1 gemacht und welche
Ausrüstung steht dem die Einhaltung kontrollierenden Personal zur
zweifelsfreien Abklärung vor Ort zur Verfügung?

5. Welche Erfahrungen wurden im Zusammenhang mit der Fahrradverordnung
bisher in der Praxis mit den u.a. wegen ihres überdurchschnittlichen


Wertschöpfungsbeitrags geschätzten radtouristisch aktiven Gästen aus dem
Ausland gemacht, in deren Herkunftsland andere Bestimmungen bestehen
und deren Fahrräder und Zubehör daher der heimischen Verordnung nicht
entspricht?

6.  Wie wird in der Praxis §8 gehandhabt, hat insbesondere ein umfassender
Vergleich mit den Regelungen anderer Staaten stattgefunden und wenn ja,
welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben?

7.  Welche Änderungen von §4 sind in Aussicht genommen, insbesondere im
Hinblick darauf, dass dem Stand der Technik entsprechende Rennfahrrädern
häufig nicht alle der dort erwähnten Parameter erfüllen?

8.  Welche Schritte a) haben Sie gesetzt, b) werden Sie bis wann setzen, um
eine Gleichbehandlung von Rennfahrrädern und Mountainbikes
sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Ausrüstung mit
Rückstrahlern bei Verwendung im Straßenverkehr?