830/J XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
chaotische Zustände rund um die Ausgliederung der Medizin-Uni
Innsbruck
Die gegen den deklarierten Willen eines
Großteils der Betroffenen von oben diktierte
Ausgliederung der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck von der
Stamm-
Uni erweist sich als äußerst problematisch.
Einerseits
gibt es eklatante Ungereimtheiten rund um die Wahl des zukünftigen
Rektors. So besteht der dringende Verdacht, dass die Wahl des Rektors aufgrund
eines nicht rechtsgültig zusammengesetzten Universitätsrats rechtswidrig ist.
Unklar
ist des weiteren, ob der designierte Rektor mit 1. Oktober sein Amt antreten
wird. Bis
heute hat er jedenfalls keinen Vertrag und ist sein Amt auch noch nicht
offiziell
angetreten. Was das bedeutet, wenn mit 1.1.2004 die Medizin-Uni als
eigenständige
Körperschaft öffentlichen Rechts fungieren soll, ist evident. Erschwerend kommt
hinzu, dass laut Informationen aus der Fakultät der designierte Rektor über
eine
Jahresgage von 350.000 € und einer fixen Professur für sich selbst und seine
Gattin
verhandelt. In Zeiten extremer Budgetknappheit und eines allgemeinen
Aufnahmestopps ist das blanker Zynismus.
Andererseits
ist die Budgetlage für das Jahr 2003 einem reibungslosen Ablauf der
Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 alles andere als förderlich. Bis
dato
gibt es keine genauen Informationen über die Kosten des Aufbaus der neuen
Verwaltungsstruktur, des Change Management, etc. Es steht allerdings offiziell
fest,
dass der Uni 2003 4 Mio. € fehlen; zusätzliche 1,5 Mio. € sind für den Aufbau
der
Medizin-Uni nötig - samt der damit verbundenen Doppelstruktur mit Rektorat,
Unirat
und Verwaltung. Die dringend erforderliche Generalsanierung der chemischen
Institute etwa, muss daher bis auf weiteres ausgesetzt werden. Wie der Aufbau
der
Medizin-Uni überhaupt finanziert werden
soll, ist bis jetzt völlig unklar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde der neue Rektor der zukünftigen
Medizinischen Universität Innsbruck
(MUI) nun rechtsgültig bestellt?
2. Wann hat sich der Universitätsrat der MUI konstituiert?
3.
Welche Personen waren zum Konstituierungszeitpunkt Mitglieder des
Gremiums?
4.
Wer wurde zum/zur Vorsitzenden, wer zum/zur Stellvertreter/in des
Universitätsrats gewählt?
5.
Warum erfolgte bis heute keine Veröffentlichung der Mitglieder des
Organs
und des Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt?
6.
Welche Personen waren zum Zeitpunkt der Wahl des Rektors (10.7.2003)
Mitglieder des Universitätsrates der Medizinischen Universität Innsbruck?
7.
Stimmt es, dass Frau Mag. Them mit 4.7.2003 als Universitätsrätin der
MUI
zurückgetreten ist?
8.
War der Universitätsrat der MUI nach dem Rücktritt von Mag. Them noch
ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei zusammengesetzt?
9. Wenn nein, ist die Rektorsbestellung nicht ungültig?
10. Wie können Sie eine rechtswidrige
Rektorenbestellung verantworten und
welche Konsequenzen ziehen Sie
daraus?
11. Können Sie gewährleisten, dass die MUI
ab 1.10.2003 eine/n ordentlich
gewählte/n Rektor/in haben wird?
12. Der Vorsitzende des
Gründungskonventes, Prof. Margreiter, hat namens des
Gründungskonventes der MUI am 15.
Juli 2003 den Antrag auf Zustellung des
das Aufsichtsbehördliche Verfahren
beendenden Bescheides gestellt. Wann
gedenkt die Frau Bundesminister
diesem Antrag zu entsprechen bzw. warum
verweigert sie dem zuständigen
Gremium der MUI die Bescheidausstellung?
13. Der Vizedekan der Medizinischen
Fakultät Innsbruck, Herr Prof. Hinterhuber,
hat mit Schreiben vom 26.08.2003
den Antrag gestellt: „Die Frau
Bundesminister möge ihren
fehlerhaften und absolut nichtigen Erlass vom
7.7.2003,
GZ 52.240/8-VII6a/2003, samt der darauf beruhenden Rektorswahl
formal aufheben und eine
neue Ersatzvornahme dergestalt vornehmen, dass
sie dem Wahlvorschlag des
Gründungskonventes Rechnung trägt!" Wann
gedenkt die Frau Bundesminister
diesem Antrag zu entsprechen bzw. warum
verweigert sie der Medizinischen
Fakultät die Bescheidausstellung
14. Welche Konsequenzen hat das Fehlen eines eingeforderten
aufsichtsbehördlichen Bescheides auf
allfällige Fristenläufe (objektive
Bescheidbeschwerde)?
15. Wer wird bis zu einer rechtlich
einwandfreien Rektorsbestellung die
Geschicke der MUI lenken?
16. Welches sind die Konsequenzen der
verzögerten Bestellung eines
Rektors/einer Rektorin und
seiner/ihrer Vizerektorinnen?
17. Wie verantworten Sie die durch
das Chaos um die Rektorsbestellung
verursachten Verzögerungen bei
der Erarbeitung der Struktur und des
Organisationsplans der neuen MUI?
18. Wie kann die MUI wie gesetzlich
vorgesehen ab 1.1.2004 aufgrund der
bisherigen Verzögerungen und der
ohnehin knappen Zeitabläufe ihre
Aufgaben in Forschung, Lehre und
Verwaltung weltklassegemäß erfüllen?
19. Stimmt es, dass der designierte
Rektor, Prof. Nitsch, eine Jahresgage von
350.000.- € samt einer Professur
für sich und seine Frau (inkl. 3
Assistentinnen-Stellen,
Labor, etc.) verlangt hat?
20. Verfügt die MUI über die nötigen Mittel, diese Forderungen ohne
Vernachlässigung bestehender Aufgaben
und finanzieller Verpflichtungen zu
erfüllen?
21. Haben Sie, um Ihren Rektorskandidaten
zu unterstützen, die Absicht, unter
Umgehung universitärer Prioritäten
gegebenenfalls Vorziehprofessuren zu
genehmigen und zu finanzieren?
22. Was sagen Sie zu den Berechnungen des
Rektorats, dass der Universität
Innsbruck und der Medizinischen
Universität Innsbruck zusammengerechnet
an die 5,5 Mio. € fehlen?
23. Sind die Implementierungkosten des UG02 für die MUI gesichert?
24. Wenn ja, gibt es dafür irgendwelche
Belege oder existieren dafür lediglich
Ihre mündlichen Zusagen?
25. Mit wem sollen in dieser rechtlich
fragwürdigen Situation die dringendsten
Probleme von Ärztinnen und Ärzten
besprochen werden bzw. wer wird die
Erfüllung der
Arbeitszeitvereinbarung - EDV, Zeitausgleichkonsumation etc -,
und die Arbeitsbedingungen der
Ärztinnen und Ärzte kontrollieren?
26. Wer ist verantwortlich für die Klärung
der Frage der Bezahlung der
Rufbereitschaft?
27. Ist die Entlohnung mit 6,35.- € für
eine gesamte Rufbereitschaft Ihrer
Meinung nach angemessen und dient
sie der Motivation und
Nachwuchsförderung?