830/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend chaotische Zustände rund um die Ausgliederung der Medizin-Uni
Innsbruck

Die gegen den deklarierten Willen eines Großteils der Betroffenen von oben diktierte
Ausgliederung der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck von der Stamm-
Uni erweist sich als äußerst problematisch.

Einerseits gibt es eklatante Ungereimtheiten rund um die Wahl des zukünftigen
Rektors. So besteht der dringende Verdacht, dass die Wahl des Rektors aufgrund
eines nicht rechtsgültig zusammengesetzten Universitätsrats rechtswidrig ist. Unklar
ist des weiteren, ob der designierte Rektor mit 1. Oktober sein Amt antreten wird. Bis
heute hat er jedenfalls keinen Vertrag und ist sein Amt auch noch nicht offiziell
angetreten. Was das bedeutet, wenn mit 1.1.2004 die Medizin-Uni als eigenständige
Körperschaft öffentlichen Rechts fungieren soll, ist evident. Erschwerend kommt
hinzu, dass laut Informationen aus der Fakultät der designierte Rektor über eine
Jahresgage von 350.000 € und einer fixen Professur für sich selbst und seine Gattin
verhandelt. In Zeiten extremer Budgetknappheit und eines allgemeinen
Aufnahmestopps ist das blanker Zynismus.

Andererseits ist die Budgetlage für das Jahr 2003 einem reibungslosen Ablauf der
Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 alles andere als förderlich. Bis dato
gibt es keine genauen Informationen über die Kosten des Aufbaus der neuen
Verwaltungsstruktur, des Change Management, etc. Es steht allerdings offiziell fest,
dass der Uni 2003 4 Mio. € fehlen; zusätzliche 1,5 Mio. € sind für den Aufbau der
Medizin-Uni nötig - samt der damit verbundenen Doppelstruktur mit Rektorat, Unirat
und Verwaltung. Die dringend erforderliche Generalsanierung der chemischen
Institute etwa, muss daher bis auf weiteres ausgesetzt werden. Wie der Aufbau der
Medizin-Uni überhaupt finanziert werden soll, ist bis jetzt völlig unklar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde der neue Rektor der zukünftigen Medizinischen Universität Innsbruck
(MUI) nun rechtsgültig bestellt?

2. Wann hat sich der Universitätsrat der MUI konstituiert?


3.  Welche Personen waren zum Konstituierungszeitpunkt Mitglieder des
Gremiums?

4.  Wer wurde zum/zur Vorsitzenden, wer zum/zur Stellvertreter/in des
Universitätsrats gewählt?

5.  Warum erfolgte bis heute keine Veröffentlichung der Mitglieder des Organs
und des Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt?

6.  Welche Personen waren zum Zeitpunkt der Wahl des Rektors (10.7.2003)
Mitglieder des Universitätsrates der Medizinischen Universität Innsbruck?

7.  Stimmt es, dass Frau Mag. Them mit 4.7.2003 als Universitätsrätin der MUI
zurückgetreten ist?

8.  War der Universitätsrat der MUI nach dem Rücktritt von Mag. Them noch
ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei zusammengesetzt?

9.   Wenn nein, ist die Rektorsbestellung nicht ungültig?

10. Wie können Sie eine rechtswidrige Rektorenbestellung verantworten und
 welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

11. Können Sie gewährleisten, dass die MUI ab 1.10.2003 eine/n ordentlich
 gewählte/n Rektor/in haben wird?

12. Der Vorsitzende des Gründungskonventes, Prof. Margreiter, hat namens des
 Gründungskonventes der MUI am 15. Juli 2003 den Antrag auf Zustellung des
 das Aufsichtsbehördliche Verfahren beendenden Bescheides gestellt. Wann
 gedenkt die Frau Bundesminister diesem Antrag zu entsprechen bzw. warum
 verweigert sie dem zuständigen Gremium der MUI die Bescheidausstellung?

13. Der Vizedekan der Medizinischen Fakultät Innsbruck, Herr Prof. Hinterhuber,
 hat mit Schreiben vom 26.08.2003 den Antrag gestellt: „Die Frau
 Bundesminister möge ihren fehlerhaften und absolut nichtigen Erlass vom
 7.7.2003, GZ 52.240/8-VII6a/2003, samt der darauf beruhenden Rektorswahl
 
formal aufheben und eine neue Ersatzvornahme dergestalt vornehmen, dass
 sie dem Wahlvorschlag des Gründungskonventes Rechnung trägt!" Wann
 gedenkt die Frau Bundesminister diesem Antrag zu entsprechen bzw. warum
 verweigert sie der Medizinischen Fakultät die Bescheidausstellung

14. Welche Konsequenzen hat das Fehlen eines eingeforderten

 aufsichtsbehördlichen Bescheides auf allfällige Fristenläufe (objektive
 Bescheidbeschwerde)?

15. Wer wird bis zu einer rechtlich einwandfreien Rektorsbestellung die
 Geschicke der MUI lenken?

16. Welches sind die Konsequenzen der verzögerten Bestellung eines
 Rektors/einer Rektorin und seiner/ihrer Vizerektorinnen?


17. Wie verantworten Sie die durch das Chaos um die Rektorsbestellung
  verursachten Verzögerungen bei der Erarbeitung der Struktur und des
 Organisationsplans der neuen MUI?

18. Wie kann die MUI wie gesetzlich vorgesehen ab 1.1.2004 aufgrund der
  bisherigen Verzögerungen und der ohnehin knappen Zeitabläufe ihre
  Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung weltklassegemäß erfüllen?

19. Stimmt es, dass der designierte Rektor, Prof. Nitsch, eine Jahresgage von
  350.000.- € samt einer Professur für sich und seine Frau (inkl. 3
  Assistentinnen-Stellen, Labor, etc.) verlangt hat?

20. Verfügt die MUI über die nötigen Mittel, diese Forderungen ohne

 Vernachlässigung bestehender Aufgaben und finanzieller Verpflichtungen zu
 erfüllen?

21. Haben Sie, um Ihren Rektorskandidaten zu unterstützen, die Absicht, unter
 Umgehung universitärer Prioritäten gegebenenfalls Vorziehprofessuren zu
 genehmigen und zu finanzieren?

22. Was sagen Sie zu den Berechnungen des Rektorats, dass der Universität
 Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck zusammengerechnet
 an die 5,5 Mio. € fehlen?

23. Sind die Implementierungkosten des UG02 für die MUI gesichert?

24. Wenn ja, gibt es dafür irgendwelche Belege oder existieren dafür lediglich
 Ihre mündlichen Zusagen?

25. Mit wem sollen in dieser rechtlich fragwürdigen Situation die dringendsten
 Probleme von Ärztinnen und Ärzten besprochen werden bzw. wer wird die
 Erfüllung der Arbeitszeitvereinbarung - EDV, Zeitausgleichkonsumation etc -,
 und die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte kontrollieren?

26. Wer ist verantwortlich für die Klärung der Frage der Bezahlung der
 Rufbereitschaft?

27. Ist die Entlohnung mit 6,35.- € für eine gesamte Rufbereitschaft Ihrer
 Meinung nach angemessen und dient sie der Motivation und
 Nachwuchsförderung?