849/J XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verschärfung des Zugangs zur erhöhten Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder wird
gewährt, wenn eine erhebliche
Behinderung
vorliegt.
Seit dem 1. Jänner 2003 ist das Bundessozialamt zur
Begutachtung des Anspruchs auf erhöhte
Familienbeihilfe beauftragt worden. Die Entscheidung über die Gewährung der
erhöhten
Familienbeihilfe liegt aber nach wie vor beim Bundesministerium für Finanzen.
Dadurch
kommt es zu langen Wartezeiten für Familien mit behinderten Kindern. Viele
Familien
warten lang auf die Bescheide, ob sie eine erhöhte Familienbeihilfe bekommen
oder nicht.
Darüber hinaus kommt es immer öfter zur Ablehnung der
erhöhten Familienbeihilfe, obwohl
sich
beim Gesundheitszustand der Kinder nichts verändert hat und die erhöhte
Familienbeihilfe
bereits vor Jahren einmal zugesprochen wurde.
Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese
finanziellen Mittel angewiesen und
haben keinerlei Möglichkeiten den finanziellen Ausfall zu kompensieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage
1) Warum ist der Ablauf zum Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe erschwert worden?
2) Wie viele
Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe vor dem l. Jänner 2003?
(1999,
2000, 2001, 2002).
3) Wie viele Familien beziehen momentan die erhöhte Familienbeihilfe?
4) Wie viele Familien stellten heuer einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe?
5) Wie
lange dauert heuer 2003 die Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten
Familienbeihilfe?
6) Wie lange dauerte die Bearbeitung
zur Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe in
den
Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002?
7) Wie
viel Geld wurde in den Jahren 1999, 2000, 2001
und 2002 für die erhöhte
Familienbeihilfe
verwendet?
8) Wie viel Geld wird für das Jahr 2003 ausgegeben?
9) Warum wurde das Bundessozialamt beauftragt Untersuchungen durchzuführen?
10) Warum hat das Finanzministerium die fachliche Kompetenz zu
entscheiden ob eine
Person die erhöhte Familienbeihilfe benötigt oder nicht?