849/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verschärfung des Zugangs zur erhöhten Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder wird gewährt, wenn eine erhebliche
Behinderung vorliegt.

Seit dem 1. Jänner 2003 ist das Bundessozialamt zur Begutachtung des Anspruchs auf erhöhte
Familienbeihilfe beauftragt worden. Die Entscheidung über die Gewährung der erhöhten
Familienbeihilfe liegt aber nach wie vor beim Bundesministerium für Finanzen. Dadurch
kommt es zu langen Wartezeiten für Familien mit behinderten Kindern. Viele Familien
warten lang auf die Bescheide, ob sie eine erhöhte Familienbeihilfe bekommen oder nicht.

Darüber hinaus kommt es immer öfter zur Ablehnung der erhöhten Familienbeihilfe, obwohl
sich beim Gesundheitszustand der Kinder nichts verändert hat und die erhöhte
Familienbeihilfe bereits vor Jahren einmal zugesprochen wurde.

Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese finanziellen Mittel angewiesen und
haben keinerlei Möglichkeiten den finanziellen Ausfall zu kompensieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage

1)   Warum ist der Ablauf zum Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe erschwert worden?

2)     Wie viele Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe vor dem l. Jänner 2003?
(1999, 2000, 2001, 2002).

3)   Wie viele Familien beziehen momentan die erhöhte Familienbeihilfe?

4)   Wie viele Familien stellten heuer einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe?

5)     Wie lange dauert heuer 2003 die Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten
Familienbeihilfe?

6)   Wie lange dauerte die Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe in
den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002?


7)     Wie viel Geld wurde in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 für die erhöhte
Familienbeihilfe verwendet?

8)   Wie viel Geld wird für das Jahr 2003 ausgegeben?

9)    Warum wurde das Bundessozialamt beauftragt Untersuchungen durchzuführen?

10) Warum hat das Finanzministerium die fachliche Kompetenz zu entscheiden ob eine
Person die erhöhte Familienbeihilfe benötigt oder nicht?