854/J XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffende Finanzierung von außerhäuslicher Pflege durch die Angehörigen
In den letzten Tagen wurden in den Medien einzelne
Missstände in der geriatrischen Pflege in
Wien aufgezeigt. Diese Missstände werden nun untersucht und abgestellt. Dennoch
ist gerade
der Bereich der Pflege von alten Menschen ein Tabu-Thema in unserer
Gesellschaft. Krank-
und Altwerden sowie Sterben passen nicht in eine Gemeinschaft wo Wellness und
Fitsein den
Ton angeben. Es gibt nur zwei Bundesländer, die von den Verwandten keine
finanziellen
Beiträge zur Betreuung ihrer pflegebedürftigen Verwandten verlangen. Wien ist
eines davon.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1) Wie finanzieren sich die Betreuungseinrichtungen für
pflegebedürftige Menschen in den
Bundesländern?
2) Welchen Beitrag müssen die Angehörigen in den Bundesländern leisten?
3) Welche Angehörigen (Kinder, Eltern,...) müssen Regress leisten?
4) Gibt es eine Obergrenze bei den finanziellen Leistungen der Angehörigen?
5) Ist der Betrag den Angehörige leisten müssen in den letzten Jahren gestiegen?
6) Wie hoch sind die Beiträge in den Jahren 2000, 2001,
2002 und 2003 gewesen (bitte nach
Bundesländern
aufschlüsseln)?