854/J XXII. GP

Eingelangt am 24.09.2003
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffende Finanzierung von außerhäuslicher Pflege durch die Angehörigen

In den letzten Tagen wurden in den Medien einzelne Missstände in der geriatrischen Pflege in
Wien aufgezeigt. Diese Missstände werden nun untersucht und abgestellt. Dennoch ist gerade
der Bereich der Pflege von alten Menschen ein Tabu-Thema in unserer Gesellschaft. Krank-
und Altwerden sowie Sterben passen nicht in eine Gemeinschaft wo Wellness und Fitsein den
Ton angeben. Es gibt nur zwei Bundesländer, die von den Verwandten keine finanziellen
Beiträge zur Betreuung ihrer pflegebedürftigen Verwandten verlangen. Wien ist eines davon.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1) Wie finanzieren sich die Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Menschen in den
Bundesländern?

2) Welchen Beitrag müssen die Angehörigen in den Bundesländern leisten?

3) Welche Angehörigen (Kinder, Eltern,...) müssen Regress leisten?

4) Gibt es eine Obergrenze bei den finanziellen Leistungen der Angehörigen?

5) Ist der Betrag den Angehörige leisten müssen in den letzten Jahren gestiegen?

6) Wie hoch sind die Beiträge in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 gewesen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?