862/J XXII. GP
Eingelangt am 01.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ÖBB-Reform
Der europäische Schienenverkehr befindet sich in einem
intensiven Liberalisierungsprozess.
Zahlreiche Richtlinien der Europäischen Union verlangen dabei auch
Umstrukturierungen im
Bereich der Schienenverkehrsuntemehmen. So ist zur Stärkung des Wettbewerbs
durch das
Mitgliedsland ein diskriminierungsfreier Zugang für Dritte zum Schienenverkehr
umzusetzen.
Das
erfordert bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Reformen.
Zusätzlich zum europäischen Umstrukturierungsauftrag
finden sich die ÖBB aber auch in
einer Finanzsituation, die überwiegend durch den Bund und damit von den
österreichischen
Steuerzahlern getragen wird. Die jährlichen Zuschüsse belaufen sich
mittlerweile auf rund 4,4
Mrd.
Euro. Der kummulierte Verschuldungsstand von ÖBB und
Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft (SCHIG)
wird gegen Ende 2003 rund 10
Mrd. Euro betragen. Daher müssen organisatorische und rechtliche Grundlagen
geschaffen
werden, um eine Senkung des Zuschussbedarfes, eine nachhaltige Kostensenkung
und ein
weiteres Wachstum der Erlöse der Absatzbereiche sicherzustellen.
Der Rechnungshof führt zahlreiche Kritikpunkte zur
ÖBB-Personalpolitik an. Unter anderem
fallen
darunter das ständig sinkende tatsächliche Pensionsantrittsalter, das derzeit
bei 52,2
Jahren
liegt; die überdurchschnittlich hohen Krankenstandstage, die derzeit bei 26,1
Kalendertagen
pro ÖBB-Bedienstetem liegen, sowie entgeltmäßige Vorrückungsautomatiken,
welche
dann im Pensionsfall zu Bruttoersatzraten führen, die von keiner anderen
Beschäftigtengruppe
erzielt werden können.
Eine Reform der ÖBB ist daher sowohl zur
wettbewerbsmäßigen Ausrichtung als auch zur
Konsolidierung
der Staatsfinanzen dringend geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie folgende
Anfrage:
l. In
welcher Form werden die Vorgaben seitens der Europäischen Union aufgrund der
Richtlinien 2001/12 (Novelle
der Richtlinie 91/440: „Entwicklung der Eisenbahnen
in
der Gemeinschaft"), 2001/13 (Novelle Richtlinie 95/18: „Erteilung
von
Genehmigungen
- Betreiberlizenzen, Konzessionen") und 2001/14 („Zuweisung von
Fahrwegkapazitäten
der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von
Eisenbahninfrastruktur
und Sicherheitsbescheinigung") im Rahmen der ÖBB-Reform
verwirklicht?
2. Wie
soll die künftige Struktur der ÖBB aussehen? Was sind die Beweggründe für die
vorgesehene
Gliederung der ÖBB in Holding und Tochtergesellschaften? Entsteht
durch diese Neustrukturierung finanzieller Mehraufwand für die ÖBB?
3. Wie soll künftig
sichergestellt werden, dass die Zuschüsse des Bundes, die derzeit bei
insgesamt
rund 4,4 Mrd. Euro pro Jahr liegen,
abgesenkt werden könnten?
4. Die gesamte
Verschuldung von ÖBB-Infrastruktur und SCHIG betrug per Ende 2002
rund
9 Mrd. Euro und wird gegen Ende 2003 auf 10 Mrd. Euro anwachsen. Wie sieht
das Finanzszenario für den Abbau dieser Finanzschulden aus?
5. Hat
das ÖBB-Reformprogramm Auswirkungen auf den weiteren Infrastrukturausbau?
Ist die Umsetzung der im Generalverkehrsplan vorgesehenen Infrastruktur-
Investitionen sichergestellt?
6.
Neben Veränderungen im Strukturbereich sind auch Anpassungen im Bereich
des
Dienstrechts
vorgesehen. Welche Änderungen treten in diesem Bereich ein?
7. Werden durch das neue
Dienstrecht Kritikpunkte des Rechnungshofes, beispielsweise
wegen
überdurchschnittlich hoher Krankenstände, berücksichtigt?
8. Das
Bahn-Betriebsverfassungsgesetz sieht im Vergleich zum allgemeingültigen
Arbeitsverfassungsgesetz
zahlreiche Sonderrechte für die Personalvertretung vor.
Wird
es hier zu Änderungen kommen? Wenn ja, zu welchen?