864/J XXII. GP

Eingelangt am 02.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk, Dr. Hannes Jarolim und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz

betreffend Missbrauch des Weisungsrechts zur Verfahrenseinstellung im Fall der
falschen Zeugenaussage von Franz Koloini

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und in weiterer Folge auch die ihr übergeordnete Ober-
staatsanwaltschaft Graz haben als offiziell zuständiges Organ der Republik Österreich eine
Anklage gegen Franz Koloini, Protokollchef des Kärntner Landeshauptmanns, wegen falscher
Zeugenaussage vorbereitet. Grund dafür sind seine offensichtlich falschen Zeugenaussagen
vor dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags betreffend „Überprüfung und
Feststellung, wie hoch der finanzielle Aufwand der von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
seit seinem Amtsantritt durchgeführten Flugreisen in europäische und außereuropäische
Länder gewesen ist, wer für diesen Aufwand aufgekommen ist, insbesondere, inwieweit Mittel
des Landes Kärnten dafür verwendet wurden und, ob bei diesen Flugreisen alle
Rechtsvorschriften eingehalten wurden."

Konkret hat Franz Koloini in der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses am 6.
Juni 2002 mehrmals und nachdrücklich falsche Angaben zur Bezahlung eines Essens für 15
Personen im „Hotel im Palais Schwarzenberg" am 7. Februar 2002 gemacht, wobei dieses
Essen nach Ansicht des Untersuchungsausschusses auch zur Vorbereitung einer Flugreise in
arabische Staaten diente und die Teilnahme von Mitgliedern der irakischen Botschaft
vermutet wurde. Zeuge Koloini hat behauptet, die Rechnung für dieses Abendessen in Höhe
von 2.306,25 EUR (31.735 ATS) exklusive Trinkgelder als Privatperson beglichen zu haben,
obwohl sich auch im Rechnungseingang des Amtes der Kärntner Landesregierung eine
Rechnung des Hotels im Palais Schwarzenberg über dieses Abendessen befand (siehe Beilage
1). Gleichzeitig hatte Zeuge Koloini in der Sitzung am 6. Juni 2002 einzelne Fragen in dieser
Angelegenheit zurückgewiesen, mit dem Hinweis, in dieser Sache laufe ein vom ihm
angestrengtes Gerichtsverfahren gegen die Zeitschrift NEWS. In der Sitzung des Ausschusses
am 2. Juli 2002 mussten der Zeuge und sein Rechtsbeistand zugeben, dass es ein solches
Verfahren zu diesem Zeitpunkt gar nicht gegeben hat.

Daher wurde der Endbericht des Untersuchungsausschusses auch der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt übermittelt, wobei insbesondere die Seiten 26 bis 29 des Endberichts relevant
erscheinen (siehe Beilage 2). Sowohl die Staatsanwaltschaft Klagenfurt als auch die
Oberstaatsanwaltschaft Graz sahen offensichtlich genügend Gründe zur Einleitung eines
Strafverfahrens gegen Franz Koloini wegen falscher Zeugenaussage. Die Strafbestimmung
des § 35 Abs. l der Geschäftsordnung des Kärntner Landtags (K-LTGO) sieht für falsche
Zeugenaussagen vor Untersuchungsausschüssen des Kärntner Landtags eine Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren vor.

Die Einleitung eines solchen Strafverfahrens wurde nun durch das Bundesministeriums für
Justiz vereitelt, und zwar laut Medienberichten durch eine Weisung des Bundesministeriums
zur Verfahrenseinstellung. Dieser Missbrauch des Weisungsrechts für die Einstellung von
Strafverfahren gegen Mitarbeiter von politischen Freunden des Justizministers ist eine
rechtsstaatliche Zumutung!


Erst auf Nachfrage der Medien wurden die Hintergründe bekannt: Der politisch
verantwortliche Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer nahm nicht persönlich Stellung und
übernahm auch nicht die politische Verantwortung. Vielmehr wurde Dr. Werner Pürstl.
Sektionschef der Sektion IV (Straf- und Gnadensachen) vorgeschickt, der am 28. September
2003 der APA ein Interview gab, in dem er folgende Angaben machte:

,,... So sei Koloini vor dem U-Ausschuss des Kärntner Landtags nicht ausreichend
über seine Entschlagungsrechte als Zeuge informiert worden und noch dazu zu
Themen befragt worden, die mit dem Untersuchungsgegenstand gar nichts zu tun
gehabt hätten. ... Dass die Staatsanwaltschaft für eine Verfolgung Koloinis eingetreten
ist, sieht der Sektionschef darin begründet, dass diese sich ausschließlich mit der
Frage beschäftigt habe, ob die Aussagen des Protokollchefs richtig sind oder nicht.
Das Ministerium müsse aber überprüfen, wie weit der Täter entschuldigt sein könne.
... Ein Zusammenhang mit einem Essen im Palais Schwarzenberg - gerade bei dieser
Frage wurde aber Koloini Falschaussage vorgeworfen - sei hier allerdings "auch bei
noch so weiter Auslegung" des Untersuchungsgegenstands nicht herzustellen, meint
Pürstl. ... Daher hätte diese Frage an Koloini gar nicht gestellt werden dürfen - denn
über die Zulässigkeit hätte nicht der Ausschussvorsitzende (Ferdinand Sablatnig/V)
entscheiden dürfen sondern nur der gesamte Ausschuss. Dazu kommt laut Pürstl noch,
dass der Protokollchef zwar nach den allgemeinen Bestimmungen der
Strafprozessordnung über seine Rechte als Zeuge belehrt worden sei, nicht jedoch
nach jenen des U-Ausschusses. " (APA 131 vom 29. 9. 03 / 11:29 Uhr)

Diese Aussagen von Sektionschef Dr. Pürstl sind bei Durchsicht der Protokolle der
Untersuchungsausschuss-Sitzungen nicht haltbar und stellen eine subjektive Wertung der
vorliegenden Fakten dar (siehe Beilage 3 und 4). Der Ausschuss hat klar festgestellt, dass die
Vorbereitung einer Flugreise im Rahmen eines Abendessens, an dem möglicherweise
Vertreterinnen der irakischen Botschaft teilnahmen, sehr wohl in den Aufgabenbereich des
Untersuchungsausschusses fällt. Ebenso wurde der Zeuge Koloini klar und umfassend über
seine Rechte und Pflichten belehrt, insbesondere auf die §§ 151, 152, 153
Strafprozessordnung hingewiesen, denen die nahezu gleichlautenden Bestimmungen des § 33
Absatz 4 Geschäftsordnung des Kärntner Landtags nachgebildet sind (siehe Beilage 5).

Des weiteren vermag die Auskunft von Dr. Pürstl auch nicht zu überzeugen, da ein Zeuge,
wenn er sich schon auf die Beantwortung einer Frage einlässt, diese auch wahrheitsgemäß zu
beantworten hat. Auch in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wird die
Geschäftsordnung hier ganz klar gehandhabt: Unabhängig von der Zulässigkeit einer Frage ist
ein Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, muss also im Falle der Beantwortung
einer Frage jedenfalls die Wahrheit sagen. Grundsätzlich hat ein Zeuge im Ausschuss die
Möglichkeit, die Beantwortung einer Frage zu verweigern oder auf sie wahrheitsgemäß zu
antworten. Stellt er die Zulässigkeit einer Frage in Zweifel, kann er dies kundtun und der
Ausschuss muss darüber befinden, auch dann kann der Zeuge die Aussage verweigern. In
keiner für diesen Fall maßgeblichen Rechtsvorschriften (XIII. Hauptstück der
Strafprozessordnung und §§ 32-35 Geschäftsordnung des Kärntner Landtags) ist jedoch ein
Recht des Zeugen auf falsche Zeugenaussage vorgesehen, im Gegenteil enthält § 35 der
Geschäftsordnung des Kärntner Landtags sogar eine klare Strafbestimmung bei falscher
Zeugenaussage.


Somit liegt der Verdacht nahe, dass hier politischer Druck durch den Bundesminister für
Justiz ausgeübt wurde, um für die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Mitarbeiter
seines politischen Freundes Jörg Haider ein Juristisches Schlupfloch" zu finden, also eine
juristische Begründung, die halbwegs plausibel klingt und die den Anschein rechtsstaatlicher
Ordnung wahrt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Welche Gründe waren für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und die
Oberstaatsanwaltschaft Graz maßgeblich, um ein Strafverfahren gegen Franz Koloini,
Protokollchef des Kärntner Landeshauptmanns, wegen Verdachts der falschen
Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags einzuleiten?
(Bitte um detaillierte Angabe der für den Fall maßgeblichen Strafbestimmungen und
der laut Staatsanwaltschaft für das Strafverfahren maßgeblichen Fakten und
Verdachtsmomente betreffend falscher Zeugenaussage).

2.    Welche weiteren Fakten enthielt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das
Bundesministerium für Justiz?

3.     Wann hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ihre Ergebnisse in dieser Angelegenheit an
die Oberstaatsanwaltschaft Graz übermittelt?

4.     Wann hat der leitende Oberstaatsanwalt der Grazer Oberstaatsanwaltschaft, Dr. Heimo
Lambauer, den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Bundesministerium für
Justiz übermittelt?

5.   An welchen Beamten des Justizministeriums wurde der Vorhabensbericht von
Oberstaatsanwalt Lambauer konkret übermittelt? Wann ist er bei diesem genau
eingelangt?

6.  Welchen Beamten des Justizministeriums hat dieser Beamter sodann den
Vorhabensbericht übermittelt bzw. mit welchen Beamten des Justizministeriums hat
dieser Beamter Rücksprache bezüglich dieses Vorhabensberichts gehalten? Welche
Beamten des Bundesministeriums für Justiz waren alle mit diesem Vorhabensbericht
befasst? (Bitte um detaillierte Auflistung aller mit dem Vorhabensbericht befassten
Beamten und den Zeitpunkt ihrer Befassung)

7.  Welchen Mitarbeitern des Büros von Bundesminister Böhmdorfer wurde der
Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft übermittelt bzw. mit welchen Mitarbeitern des
Büros von Bundesminister Böhmdorfer wurde bezüglich dieses Vorhabensberichtes
Rücksprache gehalten? (Bitte um detaillierte Angabe aller mit dem Vorhabensbericht
befassten Mitarbeiter des Ministerbüros und den Zeitpunkt ihrer Befassung)


8.    Haben Beamte des Bundesministeriums für Justiz bezüglich dieses Vorhabensberichts
mit dem Bundesminister für Justiz persönlich Rücksprache gehalten? Wenn ja, welche
Beamte haben mit dem Bundesminister für Justiz in dieser Angelegenheit persönlich
Rücksprache gehalten und wie oft ist dies passiert? (Bitte um detaillierte Angabe von
Beamten und Zeitpunkt dieser Rücksprachen)

9.    Hat insbesondere Sektionschef Dr. Pürstl mit dem Bundesminister für Justiz oder
Mitarbeitern des Ministerbüros bezüglich dieses Vorhabensberichts Rücksprache
gehalten? Wenn ja, wie oft und wann? (Bitte um detaillierte Angabe von Teilnehmern
und Zeitpunkt aller betreffenden Gespräche)

10.   Haben Mitarbeiter des Büros des Bundesministers bezüglich dieses Vorhabensberichtes
mit dem Bundesminister für Justiz Rücksprache gehalten? Wenn ja, welche
Büromitarbeiter des Justizministers haben wann mit dem Bundesminister in dieser
Angelegenheit Rücksprache gehalten? (Bitte um detaillierte Angabe von Teilnehmern
und Zeitpunkt dieser Rücksprachen)

11. Haben Beamte des Justizministeriums oder der Bundesminister persönlich die
Entscheidung getroffen, dass das Verfahren gegen Franz Koloini einzustellen ist? Wer
konkret hat diese Entscheidung getroffen, und welche Beamten des Justizministeriums
waren dabei involviert? (Bitte um detaillierte Angabe aller an dieser Entscheidung
beteiligten Mitglieder des Bundesministeriums für Justiz, also Bundesminister,
Ministerbüromitarbeiter und Beamte).

12.   Wann wurde der Staatsanwaltschaft die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens
gegen Franz Koloini mitgeteilt und wie lautete die genau Weisung des
Bundesministeriums an die Staatsanwaltschaft? (Bitte um detaillierte Angabe bzw. um
Beilage eines Faksimile der Weisung des BMJ)

13.   Warum war die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren konkret „berichtspflichtig"?
Hat die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Berichtspflicht erkannt oder wurde diese
vom Bundesministerium für Justiz per Weisung angeordnet? Falls die Berichtspflicht
angeordnet wurde: Wann und von wem wurde diese Weisung erteilt, wie lautete ihr
genauer Inhalt und welche Beamten des BMJ waren an dieser Weisung beteiligt?

14. Welche Untersuchungen haben die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und die
Oberstaatsanwaltschaft Graz in dieser Angelegenheit bisher durchgeführt, welche
Akten, Protokolle usw. wurden bestellt, welche Zeugenvernehmungen wurden
veranlasst? (Bitte um detaillierte Angabe aller Untersuchungsschritte, Akten und
Zeugen sowie Datum und Ergebnis deren Vernehmungen)

15.     Wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Einvernahme von Franz Koloini veranlasst?
Wenn ja, wann hat diese stattgefunden und welches Ergebnis hat sie erbracht?

16. Wurden auch Mitglieder des damaligen Untersuchungsausschusses betreffend
Überprüfung und Feststellung, wie hoch der finanzielle Aufwand der von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider seit seinem Amtsantritt durchgeführten Flugreisen
in europäische und außereuropäische Länder gewesen ist, wer für diesen Aufwand
aufgekommen ist, insbesondere, inwieweit Mittel des Landes Kärnten dafür verwendet
wurden und, ob bei diesen Flugreisen alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden."
geladen und/oder einvernommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?


17.   Hat das Bundesministerium für Justiz zu irgendeinem Zeitpunkt in die Vorgangsweise
der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit eingegriffen, sei es nun bezüglich
Beweismittelanforderungen, Zeugenvernehmungen usw.? (Bitte um detaillierte Angabe
aller Anweisungen des BMJ an die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit) Hat es
ansonsten Kontakte zwischen der Staatsanwaltschaft und dem BMJ betreffend dieses
Verfahrens gegeben?

18.   Hat es betreffend dieses Verfahrens Kontakte zwischen dem Bundesminister für Justiz
bzw. seinen Mitarbeitern und dem Landeshauptmann von Kärnten bzw. dessen
Mitarbeitern gegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

19.   Hat es betreffend dieses Verfahrens Kontakte zwischen dem Bundesminister für Justiz
bzw. seinen Mitarbeitern und Herrn Franz Koloini bzw. seinem Rechtsbeistand
gegeben?

Der Zeuge Franz Koloini wurde am 6. Juni 2002 vor seiner Vernehmung durch den
Untersuchungsausschuss folgendermassen belehrt: „Sehr geehrter Herr Koloini! Wir h
aben
Sie heute im Untersuchungsausschuß als Zeuge geladen. Sei werden als Zeuge vor dem
Untersuchungsausschuß des Kärntner Landtags vernommen. Ich belehre Sie, daß Sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, dem Untersuchungsausschuß über ihre
Wahrnehmungen und Kenntnisse die Wahrheit zu sahen! Sie können auch beeidet werden.
Eine falsche Zeugenaussage wäre gerichtlich strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu
drei Jahren geahndet werden. Sie können die Beantwortung einzelner Fragen verweigern,
wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige der Schande oder der Gefahr strafgerichtlicher
Verfolgung aussetzen würden. Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen sind: Der § 151, 152
und der § 153 der Strafprozessordnung. Ich frage Sie: Haben Sie die Belehrung verstanden?
... Nun zur weiteren Vernehmung. Haben Sie sich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden
lassen?"
(siehe Beilage 3)

20.  Welcher Inhalt der Rechtsbelehrung des Zeugen Koloini hinsichtlich seiner
 
Zeugnisentschlagungsrechte wurde von der Staatsanwaltschaft festgestellt?

21.  Inwieweit weicht diese Rechtsbelehrung von einer nach Ansicht des
  
Bundesministeriums für Justiz rechtsrichtigen Belehrungsformel ab?

22.      Ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz vor jeder Zeugenvernehmung im
 
Untersuchungsausschuss auch die volle Verlesung der §§ 151, 152, 153 StPO sowie
 
des § 33 Abs. 4 Geschäftsordnung des Kärntner Landtags notwendig? Wie lautet die
 
für Strafprozesse übliche Belehrungsformel bei Zeugeneinvernahmen?

23.      Sektionschef Dr. Pürstl meinte in einer APA-Meldung vom 29. 9. 2003: „Dazu kommt
  
laut Pürstl noch, dass der Protokollchef zwar nach den allgemeinen Bestimmungen der
  Strafprozessordnung über seine Rechte als Zeuge belehrt worden sei, nicht jedoch nach
  
jenen des U-Ausschusses." Worin bestehen aus ihrer Sicht die konkreten materiellen
 
Unterschiede zwischen den §§ 151, 152, 153 StPO und dem §§ 33 Abs. 4
 
Geschäftsordnung des Kärntner Landtags? (Bitte um detaillierte Angabe, da die
  Bestimmungen der Geschäftsordnung der StPO nachgebildet sind)


24.     Wäre es - unabhängig von der Frage der konkreten Belehrungsformel - aus Ihrer Sicht
 
ein übermäßige zeitliche oder fachliche Überforderung für einen Protokollchef eines
 
Landeshauptmanns, sich vor einer wichtigen Befragung durch einen
 Untersuchungsausschuss des Landtags die für diese Befragung maßgeblichen
 
Bestimmungen im Landesrecht (konkret §§ 32-35 Geschäftsordnung des Kärntner
 
Landtags) über die öffentlich zugängliche Homepage des Rechtsinformationssystems
 
des Bundes (www.ris.bka.gv.at) unter der Rubrik „Landesrecht Kärnten" auszuheben?

25.    Wurden vom Bundesministerium für Justiz juristische Fachgutachten zur Beurteilung
der ANGEBLICHEN (!) Mängel in der Belehrungsformel des Zeugen Koloini
eingeholt? (Bitte um detaillierte Angabe aller eingeholten Gutachten und ihres Inhalts)

26.   Warum war aus Sicht des Justizministeriums die Befragung des Zeugen Koloini zur
Finanzierung eines Abendessens im „Hotel im Palais Schwarzenberg" unzulässig, wo
es nach Ansicht der Mehrheit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses um die
Klärung ging, ob dieses Abendessen der Vorbereitung einer Irak-Reise des
Landeshauptmannes von Kärnten diente sowie um die mögliche Teilnahme von
Mitgliedern der irakischen Botschaft an diesem Abendessen? Warum konkret
entscheidet das Justizministerium nachträglich über die Zulässigkeit von Fragen in
einem politisch höchst sensiblen Untersuchungsausschuss und überlasst diese Klärung
nicht den ordentlichen Gerichten im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Franz
Koloini?

27.   Wie beurteilt das Bundesministerium für Justiz den konkreten Prüfungsgegenstand des
Untersuchungsausschusses? Wie wurde die juristische Beurteilung getroffen, ob Franz
Koloini über Gegenstände außerhalb des Ausschuss-Gegenstandes befragt wurde?

28.   Wurden vom Bundesministerium für Justiz juristische Fachgutachten zur Beurteilung
der ANGEBLICHEN (!) Befragung von Franz Koloini außerhalb des Gegenstandes des
Untersuchungsausschusses eingeholt? (Bitte um detaillierte Abgabe aller eingeholten
Gutachten und ihres Inhalts)

29.   Warum ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz eine Falschaussage eines
Zeugen nicht strafbar, wenn er ANGEBLICH (!) ungenügend belehrt und
ANGEBLICH (!) zu Sachverhalten außerhalb des Untersuchungsgegenstandes befragt
wurde? Steht dieses Recht auf falsche Zeugenaussage in Zukunft jedem Zeugen in
ordentlichen Gerichtsverfahren oder vor Untersuchungsausschüssen zu?

30.     War dem Bundesministerium für Justiz bei Erteilung der Weisung zur

Verfahrenseinstellung die Bestimmung des § 35 Absatz l Geschäftsordnung des
Kärntner Landtags bekannt? Diese sieht vor:

,, § 35 Strafbestimmungen

(1) Wer vor dem Untersuchungsausschuß als Zeuge bei seiner Vernehmung zur
Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein
falsches Gutachten erstattet, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren zu
bestrafen."


31.     War dem Bundesministerium für Justiz bei Erteilung der Weisung zur

Verfahrenseinstellung die Bestimmung des § 35 Absatz 3 Geschäftsordnung des
Kärntner Landtags (K-LTGO) bekannt? Diese sieht vor:

(3) Wer eine falsche Beweisaussage (Abs 1 und 2) ablegt, um von sich oder einem
Angehörigen (§ 33 Abs 4 Z 1) Schande oder die Gefahr strafgerichtlicher
Verfolgung oder eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen
Nachteils abzuwenden, ist nicht zu bestrafen, wenn er von der Verbindlichkeit zur
Ablegung eines Zeugnisses befreit war, und wenn er

1. über sein Recht, die Aussage zu verweigern, nicht ausreichend belehrt worden ist,

2. den Befreiungsgrund nicht geoffenbart hat, um die schon aus der Offenbarung
drohenden Folgen der bezeichneten Art abzuwenden, oder

3. zur Ablegung der Aussage zu Unrecht verhalten worden ist. "

32.     Da im § 35 Absatz 3 K-LTGO die drei Ausschließungsgründe L, 2. und 3. durch das
Wort „ und" mit dem ersten Teil des Absatzes verbunden sind, muss zur Anwendung
dieser Ausschließungsgründe auch die Wortfolge „um von sich oder einem
Angehörigen (§ 33 Abs 4 Z 1) Schande oder die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung
oder eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils
abzuwenden " zutreffen. Welche Schande oder Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder
Gefahr vermögensrechtlicher Nachteile sieht das Bundesministerium für Justiz im Fall
der Falschaussage des Herrn Franz Koloini? Welcher der drei Ausschließungsgründe
des § 35 Absatz 3 K-LTGO trifft im Fall der falschen Zeugenaussage des Herrn Franz
Koloini zu?

33.     War dem Bundesministerium für Justiz bei Erteilung der Weisung zur

Verfahrenseinstellung die Bestimmung des § 35 Absatz 5 Geschäftsordnung des
Kärntner Landtags (K-LTGO) bekannt? Diese sieht vor:

,, (5) Der Täter ist jedoch auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs 3 zu
bestrafen, wenn es ihm insbesondere im Hinblick auf den aus der falschen Aussage
einem anderen drohenden Nachteil dennoch zuzumuten gewesen wäre,
wahrheitsgemäß auszusagen."

34.  Warum wurde selbst bei dem laut Sektionschef Dr. Pürstl ANGEBLICHEM (!)
Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach § 35 Abs. 3 K-LTGO nicht auch die
obenstehende Bestimmung des § 35 Abs. 5 K-LTGO angewandt? Warum wurde diese
Bestimmung konkret nicht auf die falsche Zeugenaussage des Herrn Franz Koloini
angewandt, wenn schon ANGEBLICH (!) Ausschließungsgründe nach § 35 Abs. 3
vorliegen?

35.     Welche juristischen Fachgutachten wurden zur Bewertung dieser Umstände eingeholt?
(Bitte um detaillierte Angabe aller zu diesem Verfahren eingeholten Gutachten)

36.     Wie oft und in welchen Fällen hat der Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer seit
seinem Amtsantritt das Weisungsrecht zur Verfahrenseinstellung angewandt? (Bitte um
detaillierte Angabe und Aufschlüsselung nach Kalenderjahren und Begründung der
Verfahrenseinstellung)


37.    Wie oft und in welchen Fällen hat der Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer seit
seinem Amtsantritt das Weisungsrecht zur Verfahrenseinstellung angewandt in jenen
Fällen, in denen der/die Verdächtige von der Kanzlei Rechtsanwälte Böhmdorfer -
Gheneff KEG vertreten wurde? (Bitte um detaillierte Angabe und Aufschlüsselung
nach Kalenderjahren und Begründung der Verfahrenseinstellung)

38.     Wie oft und in welchen Fällen hat der Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer seit
seinem Amtsantritt das Weisungsrecht zur Verfahrenseinstellung angewandt in jenen
Fällen, in denen der/die Verdächtige Beamter oder Bediensteter der Kärntner
Landesregierung bzw. des Amts der Kärntner Landesregierung war? (Bitte um
detaillierte Angabe und Aufschlüsselung nach Kalenderjahren und Begründung der
Verfahrenseinstellung)

39.    Wie oft und in welchen Fällen hat der Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer seit
seinem Amtsantritt das Weisungsrecht zur Verfahrenseinstellung angewandt in jenen
Fällen, in denen der/die Verdächtige Mitarbeiter des Kärntner Landeshauptmanns war?
(Bitte um detaillierte Angabe und Aufschlüsselung nach Kalenderjahren und
Begründung der Verfahrenseinstellung)

40.    Wie oft und hl welchen Fällen hat der Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer seit
seinem Amtsantritt das Weisungsrecht zur Verfahrenseinstellung angewandt in jenen
Fällen, in denen der/die Verdächtige Funktionär oder Mandatar der Freiheitlichen
Partei Österreichs oder freiheitlicher Personalvertreter (insbesondere der AUF) war?
(Bitte um detaillierte Angabe und Aufschlüsselung nach Kalenderjahren und
Begründung der Verfahrenseinstellung)

Beilagen

l:  Rechnung des Hotels im Palais Schwarzenberg über das Abendessen von 15 Personen am
7. 2. 2002 ausgestellt auf Kärntner Landesregierung

2: Endbericht des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtags betreffend Flugreisen
Dr. Jörg Haider; Deckblatt und Seite 26 bis 29

3: Untersuchungsausschuss-Protokoll; Sitzung vom 6. Juni 2002; Vernehmung Franz Koloini
4: Untersuchungsausschuss-Protokoll; Sitzung vom 2. Juli 2002; Vernehmung Franz Koloini
5:  XIII. Hauptstück Strafprozessordnung; §§ 151, 152, 153 StPO




Seite 26 von 48

Hinsichtlich dieses Sondertarifes hat der Zeuge Helmigk bei seiner Befragung am
06.06.2002 unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis sowie zu anderen
gleichgelagerten Fragen keine Auskünfte geben wollen, mit Ausnahme jener, dass
Nachlässe bei Flugreisen manchmal üblich seien (Protokoll 06.06.2002, Seite 2 J5F-
5).

Im Format-Artikel der Ausgabe 10/02 wird der Goldeckflug GesmbH Geschäftsführer
Joachim Helmigk hinsichtlich der Rechtfertigung des Sondertarifes wie folgt zitiert:
„Andere Anbieter würden wahrscheinlich auch auf diesen Preis heruntergehen.
Außerdem ist Herr Dr. Haider ein guter Kunde."

Auch wenn von Landeshauptmann Dr. Haider im Rahmen seiner Aussagen
mehrfach behauptet wurde, dass es zu einem Kostenersatz der Kosten des Shuttle-
Fluges von Damaskus nach Bagdad durch Karl-Heinz Petritz an die irakische
Botschaft gekommen sei, konnte eine entsprechende Feststellung in
Ermangelungen eines entsprechenden Beleges nicht getroffen werden. Ursprünglich
sagte Landeshauptmann Dr. Haider aus, dass dieser Flug ein paar tausend Schilling
für die gesamte Crew gekostet habe und diese Kosten hätte, glaublich Herr Petritz
berappt (Seite 25 des Protokolls vom 18.07.2002).

Auf Vorhalt, dass dieser Betrag höher gewesen ist, sagt er dann aus: „Ja, dann
werden es halt 10.000 gewesen sein"(Aktenseite 29 des Protokolls vom 18.07.2002).

Minister Fauk Hassan hätte vorerst den Flug bezahlt, weil er von diesem organisiert
und reserviert wurde (Aktenseite 25 des Protokolls vom 18.07.2002). Herr Petritz sei
ein „wohlbestallter" Mitarbeiter, der es sich leisten könnte, ein-, zweitausend Schilling
aus eigener Tasche zu bezahlen, weil es ihm auch ein Anliegen gewesen ist, „dass
wir eine Aktion zustande bringen, wo wir auch eine humanitäre Hilfe
leisten"(Aktenseite 27 des Protokolls vom 18.07.2002).

Feststellungen darüber, woher das Saddam Hussein überreichte Gastgeschenk
(Bild) stammte, konnten nicht getroffen werden, ebenso wenig, wie hoch der Wert
dieses Bildes gewesen ist.

Ad 1. Essen im Hotel im „Palais Schwarzenberg":

Vorweg wird diesbezüglich festgehalten, dass dieses Essen nach der Auffassung
des Untersuchungsausschusses sehr wohl vom Prüfungsauftrag des
Landtagsbeschlusses vom 04.04.2002 umfasst ist, zumal für den
Untersuchungsausschuss aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse feststeht,
dass bei diesem Essen „letzte" Vorbereitungsgespräche für die kurz danach
stattgefundenen Reise von Landeshauptmann Dr. Haider in den Irak getroffen
wurden. Aus diesem Grunde erfolgen die Feststellungen über dieses Abendessen im
Anschluss an die Feststellungen über die Irak-Reise.

Am 7.2.2002 fand im Hotel im Palais Schwarzenberg, 1030 Wien,
Schwarzenbergplatz 9, ein Abendessen statt, an welchem unter anderem auch der
Landeshauptmann und Franz Koloini, als Protokollchef des Landeshauptmannes im
Dienste des Landes Kärnten stehend, teilnahmen. Insgesamt wurden 15 Personen
bewirtet.


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Die Bestellung für dieses Abendessen erfolgte durch das Amt der Kärntner
Landesregierung und wurde die Rechnung, wie vereinbart, an das Amt der Kärntner
Landesregierung, zu Händen Frau Tanja Samonig, gesandt.

Die dem Land Kärnten, zu Händen Frau Tanja Samonig, übermittelte Rechnung über
die Konsumation wurde laut Vermerk am 12.2.2002 in sachlicher und rechnerischer
Hinsicht geprüft und für richtig befunden, weshalb am 15.2.2002 die Überweisung
des Rechnungsbetrages in Höhe von Euro 2.536,25 vom Land Kärnten an das Hotel
im „Palais Schwarzenberg" erfolgte.

Von welchem Bediensteten der Kärntner Landesregierung der Vermerk „sachlich
und rechnerisch richtig" auf der Rechnung angebracht wurde, konnte nicht
festgestellt werden.

Der Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig" wird immer dann auf einer Rechnung
angebracht, nachdem der Beleg von der zuständigen Abteilung, welche die der
Rechnung zugrunde liegenden Leistungen in Anspruch genommen hat, kontrolliert
wurde. Dann erfolgt die Überweisung durch die zentrale Buchhaltung.

Nachdem die Diskussion in der Öffentlichkeit über dieses Abendessen begonnen
hatte, nachdem der Rechnungsbetrag vom Land Kärnten bereits überwiesen worden
war und nachdem am 21.02.2002 vom Kärntner Landtag ein
Untersuchungsausschuss über die außereuorpäischen Reisen von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider eingesetzt wurde, ersuchte Herr Koloini die
Buchhaltung des Hotel im Palais Schwarzenberg um Rücküberweisung des
Geldbetrages an das Land Kärnten und um Neuausstellung einer Rechnung lautend
auf seinen Namen.

Auf dieser neuen Rechnung scheint nun Franz Koloini als Zahlungspflichtiger auf
und wurde diese, gegenüber der dem Land Kärnten übermittelten Rechnung, um
einen Tag vordartiert, sodass nunmehr der 7.2.2002 als Rechnungsdatum
aufscheint. Der bereits bezahlte Betrag wurde vom Hotel im Palais Schwarzenberg
an das Land Kärnten rücküberwiesen.

Herr Koloini begründete diese Vorgangsweise zunächst damit, dass es sich um
einen Irrtum seitens des Hotels handelte. An dem Abendessen hätten nur sechs
Personen teilgenommen und wäre die „viel geringere" Rechnung privat und prompt
bezahlt worden. Da „der Ober so gestresst war", hätte er sich den Beleg, die
bezahlte Rechnung, in das Amt der Kärntner Landesregierung schicken lassen.
Bei seiner Einvernahme in der ersten öffentlichen Sitzung am 06.06.2002
rechtfertigte der Zeuge Franz Koloini die Rechnungslegung des Hotels „Palais
Schwarzenberg" an das Amt der Kärntner Landesregierung vom 08.02.2002 damit,
dass es sich hierbei um einen bürokratischen Fehler seitens der Buchhaltung des
Büros im Hotel „Palais Schwarzenberg" gehandelt hätte. (Protokoll der ersten
öffentlichen Sitzung vom 06.06.2002 Seite 7. P5F-7).

Obige Feststellungen werden aufgrund der dem Ausschuss zur Verfügung gestellten
Unterlagen, insbesondere des Rechnungskonvoluts „Palais Schwarzenberg" (lfd. Nr.
47 der Beilagen),
des Kassabons des „Palais Schwarzenberg", des in der Kleinen
Zeitung, Ausgabe Kärnten vom 02.03.2002, Seite 10 abgedruckten Leserbriefes des
geschäftsführenden Direktors des Hotels „Palais Schwarzenberg", Manfred
Stallmajer, der in der Kleinen Zeitung, Ausgabe Kärnten am 23.02.2002 in der


Seite 28 von 48

Kolumne „Polit intern", wiedergegebenen Erstreaktion von Zeugen Franz Koloini (die
vorgeannten Unterlagen befinden sich in dem vom Vorsitzenden dem
Ausschuss zur
Verfügung gestellten Konvolut von Unterlagen lfd. Nr. 54 der Beilagen), dem vom
Alfred Worm in der Wochenzeitschrift „News", Ausgabe 10/02, Seite 26 -28,
veröffentlichten Artikel zu eben diesem Thema, der Aussagen der Zeugen Koloini,
Gerhard Gruber bei seiner Einvernahme in der dritten öffentlichen Sitzung am
18.07.2002, Aktenseite 87 und letztendlich des Zeugen Landeshauptmann Dr. Jörg
Haiders getroffen.

Zunächst wird festgehalten, dass der Darstellung des Zeugen Koloini im
Zusammenhang mit dem Abendessen im Hotel „Palais Schwarzenberg" und der
Rechnungsbezahlung kein Glauben geschenkt wird. Wieso wurde - folgt man der
Version von Koloini - die Rechnung an die damalige Mitarbeiterin des Protokolls,
Tanja Samonig, geschickt, die nach eigenen Angaben von Franz Koloini (Protokoll
vom 06.06.2002, Seite 8.J5F-1)
bei diesem Abendessen gar nicht zugegen gewesen
war und es sich auch der Kenntnis von Herrn Koloini entzog, woher das Büro des
Hotels im „Palais Schwarzenberg" Kenntnis hatte, dass Frau Tanja Samonig
Mitarbeiterin im Protokoll der Kärntner Landesregierung gewesen ist. Welchen Grund
hätte auch der Geschäftsführer des Hotels im „Palais Schwarzenberg" gehabt,
eigens in einem Leserbrief darauf hinzuweisen, dass das Abendessen vom Amt der
Kärntner Landesregierung bestellt wurde und auch die Rechnung wie gewünscht an
Frau Samonig geschickt wurde.

Aufgrund der vorgelegten Urkunden und auch der Aussage des geschäftsführenden
Direktors des Hotels im „Palais Schwarzenberg" besteht für den
Ausschuss auch
kein Zweifel daran, dass tatsächlich 15 Personen bewirtet wurden. Dies wurde auch
vom Zeugen Koloini bei seiner Ersteinvernahme am 06.06.2002 auch nicht mehr in
Abrede gestellt. Auf Vorhalt des Abgeordneten Arbeiter: „Fast 35.000 Schilling für ein
Essen, für 15 Leute; wenn man das im Jahr hochrechnet, dann müssen Sie
verdammt gut sparen können"
antwortete der Zeuge damit: „Ja, ich sage, so ein
Dinner leistet man sich ja wahrscheinlich eh nur einmal im Jahr - wenn
überhaupt;..." (Protokoll vom 06.06.2002, Seite 9.P5F-2).
Damit steht die Aussage
des Zeugen Koloini aber auch im Widerspruch zu seiner Erstreaktion, wonach es
sich nur um sechs Personen und um eine „viel geringere" Rechnung gehandelt hätte.

Es ist für den Untersuchungsausschuss auch nicht nachvollziehbar, weshalb der
Zeuge Franz Koloini einen derartig großen Personenkreis zu einem „nicht gerade
billigen" Abendessen einladen hätte sollen. Die diesbezüglichen Aussagen des
Zeugen Franz Koloini hinsichtlich der Einladung zu diesem Essen und der Bezahlung
der Rechnung derselben stehen nicht nur im Widerspruch zu der im Rahmen eines
Leserbriefes erfolgten Aussage des Geschäftsführenden Direktors des Hotels im
„Palais Schwarzenberg" sondern auch zur diesbezüglichen Aussage von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider.

Der Zeuge Koloini hat bei seiner Erstvernehmung am 06.06.2002 Nachstehendes
ausgesagt: „Eingeladen hat ...... das hat meine Person gemacht. Also ich habe

eingeladen zu diesem Abendessen." (Seite 8.J5F-5)

Auf Vorhalt des Abgeordneten Kaiser: „Sie haben eine gewisse Anzahl an Personen
persönlich eingeladen, an diesem Essen teilzunehmen?" antwortete der Zeuge
Koloini: „Genau!" (Seite 8.J5F-5 und Seite 8.J5F-6).


Seite 29 von 48

Auch bei seiner zweiten Einvernahme am 02.07.2002 bestätigte der Zeuge Koloini,
dass er zu diesem Abendessen am 07. Feber 2002 eingeladen hat. (Seite 4 k8F.doc-
2).

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider bei seiner Einvernahme am 18.07.2002 als

Zeuge befragt, hat diesbezüglich jedoch Nachstehendes angegeben:

„Eingeladen habe ich sie, aber der Koloini hat's bezahlt, weil der Koloini ...... ja,

selbstverständlich, weil der Koloini die Verpflichtung hat, bei so einer Verantstaltung
selbstverständlich das zu begleichen,  was zu begleichen ist. Denn im Grunde
genommen, meine Damen und Herren, wissen Sie, wie des ist, da geht nit der
Landeshauptmann selber mit dem Brieftaschl zum Ober und sagt bitt schön die
Rechnung jetzt, sondern das wird also dort erledigt, weil ich habe was anderes zu
tun......"

„Mit Verlaub, der Herr Koloini hat nit gesagt, dass er die Gäste eingeladen hat,
sondern finanziell hat er gezahlt. Damit hat er die Einladung angenommen. Das ist
doch logisch." (Aktenseite 54 des Protokolls vom 18.07.2002)

Die obige Darstellung von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider erscheint aufgrund der
bekannten Usancen in diesem Zusammenhang jedenfalls weitaus glaubwürdiger als
die Version des Zeugen Koloini. Aufgrund all dieser Aussagen und auch der
entsprechenden Belege besteht für den Ausschuss kein Zweifel, dass sich der
Sachverhalt so abgespielt hat, wie er von ihm festgehalten wurde. Dafür spricht
auch, dass weder der Zeitungsverlag „News" wegen seines Artikels in der Ausgabe
10/02, Seite 26 - 28, noch dessen Verfasser, Ing. Alfred Worm, noch der Styria-
Verlag geklagt wurden.

Letztendlich auch der Umstand, dass trotz der erfolgten Aufforderung zur
Übermittlung des entsprechenden Bankbeleges an den Untersuchungsausschuss
der Zeuge Koloini dieser Aufforderung bis dato nicht nachgekommen ist.

Die Feststellung, von welchen Bediensteten der Kärntner Landesregierung der
Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig" angebracht wurde, konnte hauptsächlich
deshalb nicht getroffen werden, weil alle hiezu befragten Personen, insbesondere
der Zeuge Koloini, auf diesbezügliches Befragen entweder die Antwort verweigerten,
oder vorgaben, hiezu keine Auskunft geben zu können. Von der inneren
Wahrscheinlichkeit her ist davon auszugehen, dass der Vermerk entweder von Frau
Tanja Samonig oder von Herrn Franz Koloini stammen dürfte. Befremdend ist auch
die Tatsache, das nicht einmal der Leiter des Sekretariats des Landeshauptmannes,
Dr. Dieter Platzer, eine Aussage, von wem der Bestätigungsvermerk stamme, bei
seiner Einvernahme durch den Untersuchungsausschuss getätigt hat. In diesem
Falle ist - auf Grund seiner Leitungsfunktion im Rahmen des Sekretariates des
Landeshauptmannes - wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, das diesem die Unterschrift bekannt ist.



1.P5F-2

Zeugen:

Joachim Helmigk
Mag. Vladimir Smrtnik
Franz Koloini

Vorsitzender Abg. Sablatnig: Geschätzte Damen und Herren! Ich eröffne die
heutige Untersuchungsausschußsitzung. Es ist die erste öffentliche
Untersuchungsausschußsitzung, zu welcher der Kärntner Landtag die Abgeordneten
beauftragt hat, einen Untersuchungsgegenstand zu untersuchen. Der Beschluß
lautet: „Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuß zur Überprüfung
und Feststellung ein, wie hoch der finanzielle Aufwand der vom Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider seit seinem Amtsantritt durchgeführten Flugreisen in europäische und
außereuropäische Länder gewesen ist, wer für diesen Aufwand aufgekommen ist,
insbesondere inwieweit Mittel des Landes Kärnten dafür verwendet wurden und ob
bei diesen Flugreisen alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden."
Der Untersuchungsausschuß hat in vier Sitzungen bisher interne Beratungen
durchgeführt, hat eine Zeugenliste beschlossen und hat heute die ersten
Zeugenladungen vorgenommen. Ich möchte aufmerksam machen, wenn sich ein
Zeuge im Saal befindet: daß er bei diesen Beratungen zunächst nicht anwesend sein
kann und daß er zum gegebenen Zeitpunkt aufgerufen wird und in den Zeugenstand
gebeten wird.

Dieser Untersuchungssusschuß handelt nach der Strafprozeßordnung. Es sind die
Zeugen verpflichtet, zu erscheinen. Es sind die Zeugen verpflichtet, die Wahrheit zu
sagen. Sie sind verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken.


7.P5F - 3

Vorsitzender: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Tatsache ist, daß er einen
Fragenkatalog, den der Untersuchungsausschuß beschlossen hat. mit einem
Vierzeiler beantwortet hat. Und er hätte die Möglichkeit gehabt, wenn er Licht in diese
Causa bringen will, hätte er die Möglichkeit gehabt, diese Fragen zu beantworten.

Wir kommen nun zur Zeugeneinvernahme des für heute letzten Zeugen. Es ist der
Herr Franz Koloini aus dem Landeshauptmann-Büro bzw. jetzt im Protokoll der
Kärntner Landesregierung tätig. Darf ich bitten, den Zeugen hereinzubitten
! (Der
Zeuge tritt in den Zeugenstand.)

Bitte, nehmen Sie Platz! Sehr geehrter Herr Koloini! Wir haben Sie heute im
Untersuchungsausschuß als Zeuge geladen. Sie werden als Zeuge vor dem
Untersuchungsausschuß des Kärntner Landtages vernommen. Ich belehre Sie, daß
Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, dem
Untersuchungsausschuß über Ihre Wahrnehmungen und Kenntnisse die Wahrheit zu
sagen! Sie können auch beeidet werden. Eine falsche Zeugenaussage wäre
gerichtlich
strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden.
Sie können die Beantwortung einzelner Fragen verweigern, wenn Sie sich selbst oder
nahe Angehörige der Schande oder der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung
aussetzen würden. Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen sind: Der § 151, 152 und
der § 153 der Strafprozeßordnung. Ich frage Sie: Haben Sie die Belehrung
verstanden?
Zeuge: Ja, habe ich.

Vorsitzender:    Nun    zur   weiteren   Vernehmung.    Haben    Sie    sich    von    der
Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen?
Zeuge: Ich habe mich entbinden lassen.


7.P5F-4

Vorsitzender: Danke! - Wir beginnen jetzt mit der Aufnahme der Daten. Sind die in

der Ladung, Zeugenladung, festgehaltenen Angaben richtig? Vor- und Zuname?

Stimmen die Angaben?

Zeuge: Ich schätze schon, ja.

Vorsitzender: Geburtsdatum?

Zeuge: 3. 10. 78.

Vorsitzender Ihren Beruf?

Zeuge: Ich bin persönlicher Referent und Protokollchef des Landeshauptmannes von

rnten.

Vorsitzender: Die Anschrift?

Zeuge: Vom Büro?

Vorsitzender: Ihre persönliche Anschrift.

Zeuge: Persönliche Anschrift?

Vorsitzender: Ja!

Zeuge: Das ist die Pogöriacher Straße 31, 9500 Villach.

Vorsitzender: Danke! - Herr Koloini, ich beginne mit der Fragestellung. Wo sind Sie

beschäftigt?

Zeuge: Beim Amt der Kärntner Landesregierung.

Vorsitzenden Welche Funktion üben Sie dort aus?

Zeuge:   Wie   gesagt,    ich   bin   persönlicher   Referent    und   Protokollchef   des

Landeshauptmannes von Kärnten, Dr. Jörg Haider.

Vorsitzender: Wo haben Sie Ihr Büro bzw. Ihre Dienststelle.

Zeuge: Im Protokoll.

Vorsitzender: Welcher konkrete Aufgabenbereich ist mit Ihrer Funktion verbunden?

Zeuge: Mit welcher Funktion? - Protokollchef oder persönlicher Referent?


7.P5F - 5

Vorsitzender: Zunächst einmal Protokollchef.

Zeuge: Vorwiegend einmal Ankauf bzw. Organisation von Gastgeschenken, weiters

Besuche, Staatsbesuche Organisation, Koordination zwischen den verschiedenen

diplomatischen Stellen im österreichischen Staat, weiters Auszeichnungen und ... Ja.

Vorsitzender:   Und  welche   Funktion   üben  Sie  als  persönlicher   Referent  des

Landeshauptmannes aus? Welchen Tätigkeitsbereich?

Zeuge: Vorwiegend die Begleitung des Herrn Landeshauptmannes.

Vorsitzender:   Was   waren   die  Anstellungserfordernisse   für   die   Funktion   als

Protokollchef? (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Ich sage noch einmal. Herr Vorsitzender. Das ist

eine unzulässige Frage!)

Zeuge: Diese Frage möchte ich nicht beantworten.

Vorsitzender: Welche ausländischen Delegationsbesuche, insbesondere aus dem

arabischen Raum, wurden von Ihnen vonbereitet? Wenn ja, welche?

Zeuge: Von mir persönlich wurde nur eine vorbereitet, das war die anläßlich des

Staatsbesuches des iranischen Präsidenten in Wien, der ja mit einer hochwertigen

und  hochkarätigen Wirtschaftsdelegation und politischen  Delegation in unserem

Lande weilte. Dort war der Wirtschaftskammerpräsident der Wirtschaftskammer vom

lran bei uns in Kärnten auf Besuch; mit weiteren Persönlichkeiten auf Besuch.

Vorsitzender: Wenn von Ihnen selbst keine Vorbereitungen getroffen wurden: Sind

Ihnen persönlich Vorbereitungen anderer Personen, aufgrund Ihrer Funktion, bekannt

geworden?

Zeuge: Nein.

Vorsitzender:     Nicht.     -     Haben     Sie    persönlich     an     europäischen     bzw.

außereuropäischen Flugreisen mit dem Landeshauptmann teilgenommen.

Zeuge: Bei dienstlichen: ja.


7.P5F - 6
Vorsitzender. Bei welchen?

                  

Zeuge: Also wenn ich mich genau erinnere, war das einmal Tschernowitz und einmal

Basel - Basel, Tschernowitz - und ... Werter weiß ich nichts mehr.

Vorsitzender:   Schließen   Sie   aus,   daß   Sie   an   außereuropäischen   Reisen

teilgenommen haben?

Zeuge: Schließe ich aus. Dienstlich: ja.

Vorsitzender: Wer hat diese Reisen bezahlt?

Zeuge: Die dienstlichen Reisen?

Vorsitzender: Die Flugreisen, an denen Sie teilgenommen haben.

Zeuge: Bei der ZIFEM - das war dieser Besuch in Tschernowitz - hat, glaube ich ...

Das wurde von unserer Dienststelle bezahlt.

Vorsitzender: Haben Sie außereuropäische Flugreisen für den Landeshauptmann

Dr. Haider vorbereitet?

Zeuge: Nein, habe ich nicht.

Vorsitzender: In keiner Weise?

Zeuge: In keiner Weise.  

Vorsitzender: Wenn nein, ist Ihnen bekannt, wer diese Vorbereitungshandlungen

gesetzt hat?

Zeuge: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Vorsitzender: Wer bezahlt üblicherweise Rechnungen des Landeshauptmannes für

Geschäftsessen und dergleichen.

Zeuge: Geschäftsessen? - Für Geschäftsessen üblicherweise? Kann ich eigentlich

nicht sagen, aber normalerweise, wenn es dem Land Kärnten dient, übernimmt das

das Land Kärnten.





Vorsitzender:  Okay! Wurde das Geld das Sie privat ausgelegt haben für das
Abendessen im Palais Schwarzenberg, durch irgendjemand refundiert?
Zeuge: Darüber möchte ich nichts sagen, keine Aussage machen.
Vorsitzender: Nicht?!

Zeuge: Ich habe nicht gesagt nicht. Ich möchte darüber keine Auskunft geben.
Vorsitzender: Welche Funktion hatte damals Dr. Tanja Samonig als die Rechnung
an sie ausgestellt wurde?
Zeuge: Sie war eine Mitarbeiterin im Protokoll.

Vorsitzender: Woher hatte das Palais Schwarzenberg die Kenntnis, daß die Frau
Tanja Samonig Mitarbeiterin im Büro ist? War sie bei diesem Abendessen zugegen?
Zeuge: Nein, sie war sicher nicht dagegen ... äh, zugegen und das entzieht sich
meiner Kenntnis warum die das wußten.

Vorsitzender: Wieviele Personen waren bei diesem Abendessen?
Zeuge: Das ist ein Privatessen. Darüber möchte ich Ihnen keine Auskunft geben.
Vorsitzender: Das ist privat! - Und ist Ihnen aufgefallen, daß es dort Mitglieder gab
die aus der irakischen Botschaft kamen?

Zeuge: (Der Zeuge lacht.) Das kann ich Ihnen mit Sicherheit mitteilen, daß das nicht
der Fall ist und weitere Auskünfte gebe ich Ihnen über dieses Abendessen nicht
Vorsitzender: Also, Sie können auch nicht sagen, wer an diesem Abendessen teil-
genommen hat?

Zeuge: Ich möchte Ihnen darüber keine Auskunft geben.
Vorsitzender: So, ich habe keine weiteren Fragen. - Kollege Arbeiter, bitte
!
Abg. Arbeiter: Herr Koleoni!
Zeuge: Koloini!
Abg. Arbeiter: ...loini
, ja!
Zeuge: Koloini!

Abg. Arbeiter: Herr Koloini! Machen Sie das öfters, daß Sie für Regierungsmitglie-
der verhältnismäßig nicht ganz billige Essen aus Ihrer Privatschatulle bezahlen?
Zeuge: Eigentlich nicht.


Abg. Arbeiter: Also nicht, dann ist das ein Einzelfall gewesen?
Zeuge: Ja, das war eine private Einladung.

Abg. Arbeiter: Weil, Sie haben ja selber in verschiedenen Aussagen - was die Me-
dien dann geschrieben haben möchte ich nicht beurteilen - weil ein Medienverfahren
läuft, möchte ich Sie da nicht damit befragen, weil das wäre ein bißchen unfair, mag
ich nicht - nur, meine ganz konkrete Frage wiederholend: Laden Sie öfters Mitglieder
der Regierung zu privaten Essen ein?
Zeuge: Nein!

Abg. Arbeiter: Nein, das heißt - zweite Frage: Diese Einladung war ein Einzelfall
oder hat es in der Vergangenheit auch mehrere solche Fälle gegeben (Der Zeuge
setzt an zu sprechen und wird sofort unterbrochen.)
- wobei Ihnen das freisteht -
möchte ich sagen, was Sie privat tun.

Zeuge: Nein, ich habe nichts zu verdecken. Das war ein Einzelfall, ja.
Abg. Arbeiter: Aber doch in einer verhältnismäßigen Höhe.
Zeuge: Ja, für Qualität zahlt man auch gerne.

Abg. Arbeiter: Ich habe aus den Unterlagen die da vorliegen entnehmen können,
der Herr Vorsitzende hat das ja bereits angezogen, (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Privat
-
unterlagen!) daß die ... ich habe keine privaten Unterlagen. Medien sind keine pri-
vaten Unterlagen, Herr Kollege Gallo! Ich möchte mir schon eine gewisse Fairneß in
der Diskussion wünschen, weil ich bin auch nicht derart negativ, wenn Sie Ihre Wort-
meldungen abgeben. Aus den Unterlagen, das sind nicht nur Medienunterlagen, ist
auch Ihre Visa-Rechnung dabei, die Sie am 7.2. bezahlt haben. Dann ist die Frage
trotzdem noch einmal
...

Zeuge: (Der Zeuge unterbricht den Abgeordneten.) Das kann nicht richtig sein.
Entschuldigung! Entschuldigen Sie vielmals, Herr Abgeordneter! Keine Visa-Rech-
nung.

Abg. Arbeiter: Die Rechnung - Entschuldigung, okay, damit wir nichts Falsches
sagen - wurde am 7.2. laut diesem Beleg der kopiert ist. den Sie - glaube ich - da in
der Hand haben, selber gehabt, bezahlt. Am 8.2. - entnehme ich - ist die Rechnung


dann an das Amt der Kärntner Landesregierung gegangen und am 15.2. - auch aus
den Unterlagen zu entnehmen - wurde auch diese Rechnung bezahlt. Sind Sie da-
rüber informiert? War das eine Refundierung - ich frage Sie jetzt persönlich - war es
eine Refundierung Ihrer Auslagen oder wohin ist das Geld wirklich dann gegangen?
Zeuge: Ich würde Sie eben bitten, daß ich darüber keine Auskunft gebe.
Abg. Arbeiter: Also, keine ... keine Bereitschaft hier eine Auskunft zu erteilen? -
Das würde ich bitte gerne im Protokoll festgehalten haben. Danke! (Der Vorsitzende
erteilt Abg. Dr. Egger das Wort.)

Abg. Dr. Egger: Ja und zwar, Herr Koloini? Unser Auftrag im Landtag lautet, weil
jetzt immer von dieser ominösen Rechnung gesprochen wird und ziemlich Verwir-
rung herrscht, unser Auftrag lautet: Beim der Kärntner Landesregierung ist ein
Untersuchungsausschuß zur Überprüfung und Feststellung, wie hoch der finanzielle
Aufwand der vom Landeshauptmann Dr. Jörg Haider seit seinem Amtsantritt durch-
geführten Flugreisen in europäische und außereuropäische Länder gewesen ist.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Rechnung von Ihrem P
rivatessen
und diesen Flugreisen?

Zeuge: Eigentlich keiner, deswegen verstehe auch diesen Untersuchungsausschuß
... den falschen Gegenstand ...

Vorsitzender: Können Sie ausschließen, daß ein Mitglied oder mehrere Mitglieder
der irakischen Botschaft am Abendessen teilgenommen haben?
Zeuge: Herr Vorsitzender, ich habe es bereits gesagt. Ist das Gegenstand des
Untersuchungsausschusses, des hohen Untersuchungsausschusses ...
Vorsitzender: Darf ich Sie noch fragen, welche Unterschrift das ist oder kennen Sie
diese Unterschrift nicht? (Der Vorsitzende steht auf und zeigt dem Zeugen die Unter-
lage mit der besagten Unterschrift.)

Zeuge: (Nachdem dem Zeugen die Unterlage vorgehalten wurde.) Ich frage jetzt
nochmals. Ist das Gegenstand des Untersuchungsausschusses (Vorsitzender: Ken-
nen Sie die Unterschrift?)
der Privatreisen des Landeshauptmannes Dr. Jörg
Haider?


Abg. Dipl.-lng. Gallo: Zur Geschäftsordnung! Herr Anwalt, Sie sitzen da, bekommen
viel Geld, sind zum Schutz des Zeugen. Und da werden Zeugen ...
Zeuge: (Gleichzeitig mit der Wortmeldung von Abg. Dipl.-lng. Gallo erfolgt die Wort-
meidung des Zeugen.) Genau! Ich gebe Ihnen keine Antwort. Das ist nicht Gegen-
stand des Untersuchungsausschusses.

Abg. Dipl.-lng. Gallo: ... mit Dingen ... die mit der Untersuchung überhaupt nichts
zu tun haben! Greifen Sie endlich ein und nehmen Sie Ihre Aufgabe wahr!
Vorsitzender: Ein Zeuge, ein Zeuge - Herr Kollege, ich muß Sie belehren • (Abg.
Dipl.-lng. Gallo: Du brauchst mich nicht belehren!)
hat
... selbstverständlich ein Zeu-
ge hat die Wahrheit zu sagen und wenn er gefragt wird, ob er die Unterschrift kennt
kann er sagen: "Nein, er kennt sie nicht".

Zeuge: Oder ich kann sagen, ich gebe Ihnen keine Antwort zu dieser Frage.
Vorsitzender: Sie können sich der Antwort nur entschlagen, wenn Sie dadurch ein
gerichtliches Verfahren erwarten können.

Abg. Dipl.-lng. Gallo: Wenn es auch Fragen sind, die mit dem Gegenstand nichts
zu tun haben und zum Schutz der Zeugen ... Das ist ja unerhört! (Es erfolgen me
h-
rere gleichzeitige Wortmeldungen. - Lärm und Unruhe.)
Vorsitzender: Entschuldigung, darf ich, darf ich den Herrn ...

Zeuge: Aber das habe ich den Herrn Abgeordneten eh schon beantwortet, (Vor-
sitzender: Darf ich Herrn Dr. Unlerasinger bitten ...)
daß es dort sicher keine Mitglie-
der (Zwischenruf von Abg. Dr. Egger. - Lärm und Unruhe.) irgendeiner irakischen
Gesellschaft gegeben hat.

Vorsitzender: Der Anwalt ist auch zum Schutz der Zeugen bestellt und daher bitte
ich Sie, kurz auszuführen, ob der Zeuge darüber Auskunft geben muß oder kann.
(Abg. Dipl.-lng. Gallo: Ob die Frage zulässig ist oder nicht?) Die Frage wird zulässig
sein, wenn der Untersuchungsausschuß die Aufgaben abgeschlossen haben wird
und festgestellt sein wird, um welche Reisen es sich tatsächlich gehandelt hat. Das
was bisher von Seiten der FPÖ-Fraktion gesagt wird, ist Eigendefinition. Und diese




Abg. Mag. Dr. Kaiser: Knapp oder nicht früher dazu gekommen? - (Der Zeuge gibt
keine Antwort) -
Aus Arbeitsüberlastung nehme ich. Das heißt, Sie,
haben also
knapp nach Frist - Herr Doktor (Angesprochen wir Rechtsanwalt Dr. Unterasinger.)
können Sie mir bitte juristisch - wie groß oder wie lang »st eine solche Frist, bis warm
man ein Medienverfahren anstrengen kann?

Dr. Unterasinger: Ja, da gibt es mehrere Fristen. Also 6 Wochen wegen Ehrenbe-
leidigung; 6 Monate auf Entschädigung und 3 Jahre auf Widerruf. Also ...
Abg. Mag. Dr. Kaiser: Darf man fragen, auf welchen dieser Bereiche Sie geklagt
haben oder alle drei?

Zeuge: Ich bin kein Jurist. Das war die reine Sache meines Anwaltes.
Abg. Mag. Dr. Kaiser: Aber es war schon Ihre Privatsache, Ihre Privateinladung, die
(Zeuge: Das war meine Privateinladung ...) die Sie jetzt da einem Juristen (Zeuge:
Zur Behandlung übergeben habe.)
gewerblich übergeben haben. Sie wissen aber
nicht, auf ... (Zeuge: Bitte!) Sie wissen aber nicht, auf was er in Ihrem Namen klagen
soll.

Zeuge: Schon! Aber das muß ich ... muß ich das jetzt vorm ...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ich würde Sie fragen. Wenn Sie dann nein sagen, es sind
manchmal ja auch Nichtantworten sehr aufschlußreiche Antworten.
Zeuge: Ich würde bitten, da ja diese ganze Geschichte noch nicht abgehakt ist, daß
ich ...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ja. nehme ich zur Kenntnis (Zeuge: Danke!) und werde es
natürlich auch in meinem Bereich bewerten.
Zeuge: Danke! Es geht um diesen genau besagten Artikel.

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ja. ja! Haben Sie vor der heutigen Einvernahme juristischen
Rat eingeholt?

Zeuge: Nein, habe ich nicht!

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Haben Sie in den letzten Tagen Kontakt mit anderen vom
Untersuchungsausschuß geladenen Zeugen gehabt?
Zeuge: Nein, habe ich nicht.


Abg. Mag. Dr. Kaiser: Sie haben keinen mit anderen vor dem Untersuchungsaus-
schuß des Landtages geladenen Zeugen Kontakt gehabt?
Zeuge: Nein, habe ich nicht.

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Mmh! Letzte Frage. Wer vertritt Sie denn in der Medien-
klage?

Zeuge: Ein Büro in Wien.

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ist das das Büro, dem auch...
Zeuge: Darüber möchte ich auch keine Auskunft geben.
Abg. Mag. Dr. Kaiser: Auch keine Auskunft geben) Gut, danke!
Vorsitzenden Frau Dr. Egger hat die nächste ...

Abg. Dr. Egger: Meine Wortmeldung hat sich erübrigt, nachdem das vorher beant-
wortet worden ist. Nur ich möchte nur, wenn man Vorhalte macht, dann möchte ich
schon, daß man ihm vorhält, welche Zeugen geladen worden sind, well das kann er
nicht wissen. Herr Anwalt! Wenn Vorhalte auch vor Gericht gemacht werden, dann
muß man auch die Begründungen vorher geben und nicht einen Vorhalt machen.
Und dann möchte ich noch den § 33 Absatz 9 der Kärntner Landtagsordnung vor-
lesen: "Fragen, die nicht den Gegenstand der Untersuchung betreffen oder die sich
nicht auf Tatsachen beziehen, dürfen nicht gestellt werden." Das ...
Dr. Unterasinger: Ich kann das nicht entscheiden. Das muß der Ausschuß ent
-
scheiden. Verzeihung ...

Abg. Dr. Egger: Ja, es ist auch Ihre Aufgabe da, dafür zu sorgen, weil mit dem Vor-
sitz haben wir ... (Dr. Unterasinger: ... Ich bin nich
t der Vorsitz!) mehrere Probleme
gehabt. Und Ihre Aufgabe ist es schon, da herinnen auch zu schauen, daß die Zeu-
gen so zu vernehmen sind, wie es in der Geschäftsordnung gilt.
Vorsitzender: Ich habe vorhin gefragt, ob es einen Antrag gibt, über die Zulässigkeit
der Frage abzustimmen. Es gab diesen Antrag nicht! (Dr. Unterasinger. Richtig! -
Zwischenmeldungen von Abg. Dr. Egger und Abg.
Dipl.-lng. Gallo.) ... daher wurden
die Fragen gestellt.
Die nächste Frage ... der nächste Frager ist der Herr Abgeordnete Gallo!


Abg. Dipl.-lng. Gallo: Ich möchte also klarstellen, daß hier keinen Antrag gestellt
hat, weil der Herr Zeuge die Frage vorher bereits beantwortet hat. Ich möchte daher
zu den tatsächlichen Flugreisen kommen.

Herr Zeuge! Sie haben früher auf die Befragung zwei Reisen erwähnt und zwar nach
Basel und nach Czernowitz. In den Unterlagen die der Herr Landesamtsdirektor dem
Ausschuß zur Verfügung gestellt hat - das sind also die tatsächlichen Unterlagen die
allen Ausschußmitgliedern zur Verfügung stehen, im Gegensatz zu anderen Unter-
lagen die hier zitiert werden, die uns nicht zur Verfügung stehen - ist auch 'eine wie-
tere Reise am 18.3.2002 nach Berlin angeführt, wonach Sie der einzige Begleiter
des Landeshauptmannbüros waren. Was hat es mit dieser Reise auf sich?
Zeuge: Ja, entschuldigen Sie vielmals, daß ich die vergessen habe aufzuzählen.
Das war anläßlich der Internationalen Tourismusbörse in Berlin, wo wir eine Presse-
konferenz bzw. der Herr Landeshauptmann eine Pressekonferenz gegeben hat für
die internationale Tourismuspresse, äh .. ja, das war das. Und zusätzlich haben wir
noch die großen Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstalter von Europa besucht und
über zukünftige Projekte, für das Incoming in Kä
rnten. getätigt.
Abg. Dipl.-lng. Gallo: Zur Reise nach Czernowitz. Da werden als Begleitung an-
geführt, der Herr Mag. Horner. Ihre Person und ein Kürzel "LLM" - ich weiß nicht,
was sich darunter verbirgt - bitte, das zu beantworten und auch wer noch an dieser
Reise teilgenommen hat und was der Gegenstand und der Zweck dieser Reise war?


9.P5F - 1

Zeuge: Das Kürzel LLM kann ich leider nicht beantworten. Das entzieht sich auch
meiner Kenntnis. LLM: Keine Ahnung. Sie haben mich gefragt, wer da noch an dieser
Reise teilgenommen hat. Also wir haben uns vor Ort in Tschernowitz mit der ÖVP-
Landtagsabgeordneten Scheucher getroffen, mit der SPÖ-Landtagsabgeordneten

Cernic, mit dem ÖVP-Bürgermeister Harald Scheucher. Das war im Zuge dieser

ClFEM und dieser ... Europa-Corem-Gesellschaft. Das ist diese Gesellschaft, wo

Ukraine, Rumänien und Moldawien hier eine Vereinigung geschlossen haben, wo es
eben um die Geschichtsaufarbeitung und viele anderen Dinge geht Das war
eigentlich auch der Sinn und Zweck. Das war eine große Tagung eben in

Tschernowitz.  Das waren zwei Veranstaltungen. Ein Veranstalter davon war die

CIFEM aus Ossiach, und der zweite Veranstalter war diese Euroregion; Obere Brut, nennt sich das.

Abg. Dipl.-lng. Gallo: In der Auflistung sind noch Reisen nach Venedig am 21. 11.

2001 und 29. 11. 2001 nach Brüssel angeführt. Da war der Herr Landeshauptmann

offensichtlich alleine, weil hier unter "Begleitung" Striche sind. Schließen Sie aus, daß

Sie dabei waren oder wissen Sie. wer ihn begleitet haben dürfte?

Zeuge: Wahrscheinlich habe ich diesen Tag frei gehabt. Somit entzieht sich meiner

Kenntnis, wer da den Herrn Landeshauptmann begleitet hat.

Abg. Dipl.-lng. Gallo: Also das kann nur er beantworten?

Zeuge: Das kann nur er beantworten.

Abg. Dipl.-lng. Gallo: Danke!

Vorsitzender: Nächste Wortmeldung: Kollege Arbeiter!

Abg. Arbeiter: Ich komme auf meine erste Frage noch einmal zurück, was die

Verrechnung   15   Menü   usw.   betrifft.   Sie  wollen   die   Anzahl   der   Leute   nicht

bekanntgeben. Das ist mir schon klar, aber die Zahl dieser 36 ... 34.900 Schilling,

eine Ausgabe für Sie, möchte ich Sie schon fragen, nachdem Sie gesagt haben:


9.PSF - 2

"Nein, es ist nicht üblich." Ist auch logisch. Aber das ist eine Ausgabe, die einen

gewissen Monatsbezug nach sich ziehen müßte. Können Sie mir beantworten, wieviel

Sie eigentlich jetzt verdienen oder ist das eine persönliche Frage?

Zeuge: Ich glaube jetzt kaum, daß ich jetzt vor dem Untersuchungsausschuß mein

Privatvermögen (Abg. Arbeiter Müssen Sie ja nicht!) aufbreiten muß.

Abg. Arbeiter: Aber entspricht das Ihrem Lebensstil, einfach 2.500 Schilling pro

Person?

Zeuge: Man kann ja auch sparen, Herr Landtagsabgeordneter.

Abg. Arbeiter. Na ja ...

Zeuge: Ich kann ja sonst nie ein Geld verbrauchen.

Abg. Arbeiter: Fast 35.000 Schilling für ein Essen, für 15 Leute; wenn man das im

Jahr hochrechnet, dann müssen Sie verdammt gut sparen können.

Zeuge: Ja, ich sage, solch ein Dinner leistet man sich ja wahrscheinlich eh nur

einmal im Jahr - wenn überhaupt; wenn überhaupt. Nachdem ja die Familie Koloini

relativ gut bekannt ist im kulinarischen Sektor in Kärnten ...

Abg. Arbeiter: Sie ist nicht "relativ gut bekannt", sondern sie ist bekannt.

Zeuge: Sie ist bekannt. Danke vielmals für das Kompliment! Und nachdem mein

Vater auch der Vorsitzende des Klubs der Kärntner Köche ist, die was ja, ich glaube,

500 oder 7OO Auszeichnungen bereits in den letzten 20 Jahren für Kärnten ergattert

hat, überhaupt auf dem kulinarischen Sektor, glaube ich. ist es sehr legitim, daß ich

mir auch einmal so ein Galadinner leiste.

Abg. Arbeiter: "Leiste"? - Macht das Ihr Vater auch öfters, daß er jemanden einladet

aus der Regierung?

Zeuge: Das müssen Sie ihn persönlich fragen!

Abg. Arbeiter: Werde ich tun, wenn ich ihn treffe.


9.P5F - 3

Zeuge: Bitte!

Abg. Arbeiter: Okay!

Vorsitzender: Ich gehe der Reihe nach vor. Ich habe eine Wortmeldung auch

abgegeben. - Herr Koloini, schließen Sie aus, (dem Zeugen ein Schriftstück zeigend:)

daß das Ihre Unterschrift ist?

Zeuge: Herr Abgeordneter Sablatnig, darf ich Sie noch einmal darauf hinweisen, daß

ich Ihnen dazu keine Antwort gebe.

Vorsitzender: Sie schließen ...

Zeuge: Ich schließe es nicht aus. Ich habe gesagt Ich gebe Ihnen dazu keine

Antwort.

Vorsitzender: Sie geben keine Antwort darauf.

Zeuge: Genau!

Vorsitzender: Aber Sie schließen es auch nicht aus.

Zeuge: Das habe ich nicht gesagt.

Vorsitzender: Okay! Danke! - Nächste Wortmeldung: Kollege Kaiser!

Abg.   Mag.   Dr.   Kaiser:   Als   Protokollchef   müssen   Sie   sehr  viel   Erfahrung,

einschlägige  Praxis  und  ähnliches haben.   Ich glauben  nicht,  daß  Sie  nur als

persönlicher Referent angestellt worden sind. Wir haben heute von einem Zeugen

über die Vielfalt der Tätigkeit, Notwendigkeit gewissen Wissens, erfahren. Ich frage

Sie jetzt einmal so, weil das auch im Zuge der Erhebungen nicht unwichtig ist Wie

würden Sie das Zusammentreffen eines Landeshauptmannes und eines Präsidenten

bezeichnen? Würden Sie das als eine "private Geste" bezeichnen - durch Ihre

berufliche Wahrnehmung als Chef des Protokolls, der ja auch für solche Dinge im

Prinzip mitverantwortlich ist - oder würden Sie die Schlußfolgerung ziehen, als

Protokollchef eines der hier in Frage gestellten Personen, daß nur weil Sie nicht

anwesend waren, es sich bestenfalls um einen Privatbesuch handeln konnte?


9.P5F - 4

Zeuge: Davon gehe ich aus, weil wir haben jetzt auch gerade die Vorbereitung des

Besuches des österreichischen Bundespresidenten, die ja ganz strikt nach diesen

harten Kriterien und Linien des Protokolls verläuft. Somit gehe ich da schon davon

aus, daß der Präsident ...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Alles, wo Sie nicht dabei sind, ist privat?

Zeuge: Bitte?

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Alles, wo Sie nicht dabei sind, ist privat?

Zeuge: Wo das Protokoll nicht eingebunden ist ...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Alles, wo das Protokoll nicht dabei ist, ist aus Ihrer Sicht

privat?

Zeuge: So ist es, ich schätze.

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ich verweise darauf, daß es sich hier um einen Widersprucn

zu dem vorher genannten Zeugen,  dem Herrn Mag.  Smrtnik,  und dem jetzigen

Zeugen handelt,  der auf eine genau dasselbe insistierende Frage völlig andere

Antworten gab. - Danke!

Vorsitzender: So. Gibt es weitere Fragen? - Ist nicht der Fell. Wir bedanken uns für

die Auskunftserteilung!

Zeuge: Bitte!

Vorsitzender: Sie können, bitte, wieder den Saal verfassen.

Zeuge: Danke! Wiederschauen! (Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.)

Vorsitzender: Wir können den Beschluß gleich da machen. - So.  Der heutige

Untersuchungsausschuß, der öffentliche Teil des Untersuchungsausschusses, wird

geschlossen. Wir nehmen die internen Beratungen in wenigen Minuten auf.

Ich bedanke mich  bei den Medienvertretern für die Anwesenheit  und für die

Mitwirkung! Ich bedanke mich bei dem Protokollführer und der Protokollführerin und

beim Landtagsdirektor Weiß für die umsichtige Unterstützung und beim Anwalt Dr.




1.P8F-2
Direktor Mag. Robert Weiß

Zeugen:
Franz Koloini
Dr. Walter Triplat
Kart-Heinz Petritz
Maria Walch
Christine Kogler
Mag. Dr. Dieter Platzer
Dr. Jörg Schuster
Mag. Dr. Günther Pöschl

Vorsitzender Abg. Sablatnig: Geschätzte Damen und Herren! Ich eröffne die 2.
öffentliche Untersuchungsauschußsitzung betreffend die Oberprüfung des
finanziellen Aufwandes der von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider seit seinem
Amtsantritt durchgeführten Flugreisen in europäische und außereuropäische Lander.
Wir haben heute die Zeugenvernehmung auf der Tagesordnung. Es werden
folgende Zeugen vernommen: Franz Koloini, Landesamtsdirektion; Dr. Walter
Triplat, Präsident der Finanzlandesdirektion.

Karl-Heinz Petritz hat gestern um 15.38 Uhr schriftlich mitgeteilt, daß er an der
heutigen Zeugenbefragung nicht teilnehmen kann. Er führte Gründe an, die aus
unserer Sicht rechtlich nicht haltbar sind. Er schreibt, daß er aus beruflichen
Gründen verhindert sei. Eine allgemeine Formulierung ist nicht zulässig. Deshalb hat
der Untersuchungsausschuß in der internen Beratung beschlossen, Herrn Karl-Heinz
Petritz neuerlich für den 18. Juli zu laden, und er wird auf jeden Fall vor der
Zeugenaussage des Herrn Landeshauptmannes befragt werden. Ich möchte
festhalten, daß dieser Beschluß mit Mehrheit, sprich Sozialdemokraten und ÖVP,
gegen die Stimmen der Freiheitlichen, gefaßt wurde. Wir haben auch beraten, ob für


2.k8F.doc - 6

Ich bitte, den Herrn Franz Koloini in den Saal zu bitten! (Der Zeuge tritt in den
Zeugenstand.)

Herr Koloini, ich möchte Sie zunächst begrüßen und möchte fragen, ob die in der
Adresse angegebenen Namen, Geburtsdatum, Beruf den Tatsachen entsprechen?
Zeuge: ja

Vorsitzender: Ich möchte Sie nun als Zeuge belehren. Herr Koloini, Sie werden als
Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß des Kärntner Landtages vernommen. Ich
belehre Sie, daß Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, dem
Untersuchungsausschuß Ober Ihre Wahrnehmungen und Kenntnisse die Wahrheit zu
sagen. Sie können auch beeidet werden. Eine falsche Zeugenaussage wäre
gerichtlich strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet
werden. Sie können die Beantwortung einzelner Fragen verweigern, wenn Sie sich
selbst oder nahe Angehörige der Schande oder der Gefahr strafgerichtlicher
Verfolgung aussetzen würden. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Paragraphen
151
, 152 und 153. Herr Koloini, haben Sie diese Belehrung verstanden?


3.P8F - 1

Zeuge: Ja, habe ich.

Vorsitzender: Es ist ein Rechtsbeistand genannt worden, und der befindet sich

ebenfalls im Saal. Darf ich den Rechtsbeistand um den Namen und die Adresse

bitten!

Rechtsbeistand   des  Zeugen:   Dr.   Alexandre   Slama,   Herrengasse   12,   9020

Klagenfurt.

Vorsitzender: Frau Magistra oder Doktor?

Rechtsbeistand des Zeugen: Beides, aber Doktor.

Vorsitzender: Dr. Slama. - Vertreten Sie den Herrn Koloini?

Rechtsbeistand des Zeugen: So ist es.

Vorsitzender: Vertreten Sie weitere Zeugen?

Rechtsbeistand des Zeugen: Ja.

Vorsitzenden: Ja?

Rechtsbeistand des Zeugen: Möchten Sie wissen, welche?

Vorsitzender: Wen noch?

Rechtsbeistand des Zeugen: Ja, und zwar die Frau Walch, die Frau Kogler und

den Herrn Dr. Platzer.

Vorsitzender: Danke! - Herr Koloini, Sie haben bei Ihrer letzten Vernehmung bei der

Beantwortung mehrerer Fragen sich mit der Behauptung entschlagen, daß Sie ein

Verfahren    gegen    den    Zeitungsverlag    „News"    angestrengt    haben.    Vom

Zeitungsverlag   "News"   wurde   zwischenzeitlich   mitgeteilt,   daß   ein   derartiges

Verfahren nicht existieren würde. Ich frage Sie nunmehr nochmals: Gibt es aufgrund

der Rechnungen vom Palais Schwarzenberg ein medienrechtliches oder irgendein

Verfahren gegen diesen Verlag?

Zeuge: Ich habe das damals in dieser ... Ich habe diese Aussage damals so getätigt

und war in der Meinung, daß ein Verfahren anhängig ist. Nach Rücksprache mit der

Kanzlei, die ich beauftragt habe, dieses Verfahren einzuleiten, wurde mir mitgeteilt,

daß das Verfahren noch nicht anhängig ist, denn es waren noch einige Fragen bzw.

Fakten zu klären.


3.P8F - 2

Vorsitzender: Ist die Verjährungsfrist bereits eingetreten?

Zeuge: Das ... Keine Ahnung. Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Vorsitzender: Ist jetzt, zum heutigen Zeitpunkt, eine Klage eingereicht?

Zeuge: Wie gesagt, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Da müßte ich noch

einmal Rücksprache halten, mit der Kanzlei, die ich beauftragt habe.

Vorsitzender: Ich mache Sie aufmerksam, daß Sie auch ...

Zeuge: Ich weiß nicht, ob sie alle Fragen beantwortet und ob sie alle Fakten

bekommen hat.

Vorsitzender: ... beeidet werden können, wenn Sie dem Ausschuß (Dr. Slama: Der

Zeuge hat gesagt, er weiß es nicht.) nicht die Wahrheit sagen. (Dr. Slama: Der

Zeuge hat die Antwort gegeben, er weiß es nicht.) .

Zeuge: Ich habe gesagt, ich weiß es nicht, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender: Er hat sich das letztemal der Zeugenaussage mit der Begründung

entschlagen, daß ein Verfahren anhängig ist. (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Er hat sich nicht

entschlagen! - Dr. Slama: Herr Vorsitzender, er hat gesagt, er war im guten Glauben,

daß ein Verfahren anhängig sei, deshalb hat er letztesmal diese Aussage getätigt. •

Es hat sich im nachhinein herausgestellt, daß das nicht der Fall war. Und ob heute

ein  Verfahren  anhängig  ist,   weiß  der Zeuge nicht.   Ich glaube,   das ist eine

ausreichende Antwort.)

Vorsitzender: Wenn diese Aussage ausreichend ist, dann können wir zur weiteren

Vernehmung kommen. Im Wesentlichen geht es darum, daß die das letztemal

gestellten Fragen neuerlich zu beantworten sein werden. Ganz konkret geht es um:

Nachdem es  bei der Rechnung,  bei dem Abendessen, am  7.  Februar 2002.

Zusammenhänge mit der Irakreise gibt, ist dieser Untersuchungsgegenstand ein

nicht unwesentlicher. Ich habe das letztemal drei Rechnungen vorgelegt, zu einer

Causa.   Darf   ich   fertigsprechen!   (Dr.   Slama:   Die   ist   nicht   Gegenstand   der

Untersuchung. Diese Rechnung ist nicht umfaßt vom Gegenstand und Thema der

Befragung.   Wenn   ich   es   Ihnen   vorlesen   darf:  „...   die   seit   dem  Amtsantritt

durchgeführten Flugreisen des Landeshauptmannes Dr. Jörg Ha/der in europäische


3P8F - 3

und außereuropäische Länder,") Ja. (Dr. Slama: „wer für diesen Aufwand
aufgenommen ist", für diese Flugreisen) Ja. (Dr. Slama: "insbesondere ob
Landesmittel dafür verwendet wurden und ob bei diesen Flugreisen alle
Rechtsvorschriften eingehalten wurden." Diese Rechnung ist nicht Gegenstand der
Befragung. - Einwand des Abg. Arbeiter.) Sie werden verstehen, daß es zu
Flugreisen auch (Dr. Slama: Es geht um Flugreisen.) Vorbereitungen gibt, und diese
Vorbereitungen sind ebenfalls Untersuchungsgegenstand, denn ein Flug, allein ist
also sicher nicht ausreichend, zu untersuchen. Es gab jedenfalls Vorbereitungen, die
auch Untersuchungsgegenstand sind. (Dr. Slama: Herr Vorsitzender, dann hätten
Sie den Gegenstand der Befragung umfassender formulieren müssen!)
Der ist
umfassend genug, wie beschlossen! (Dr. Slama: Unter diesen Gegenstand fällt die
Rechnung nicht Mein Mandant wird also 2U dieser Rechnung keine Auskunft
erteilen. - Abg. Arbeiter: Dann werden wir ihn vereidigen! - Abg. Dipl.-lng. Gallo lacht
Der Personalvertreter!)

Es ist jedenfalls spannend: Ich möchte mitteilen, daß die Rechnung vom Palais
Schwarzenberg am 8. Februar 2002 für das Abendessen am 7. Februar 2002
vorliegt, in der Größenordnung von 34.899,56 Schilling. Diese Rechnung wurde
umgeschrieben, zunächst einmal an das Amt der Kärntner Landesregierung, mit
einem ... (Dr. Slama: Das ist nicht Thema der Untersuchung! - Abg. Arbeiter:
Unterbrechen, Sie nicht den _ Vortrag!)
Selbstverständlich ist das Thema der
Untersuchung! (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Der muß sich gerade aufregen, der
Personalvertreter... - Abg. Egger Wo liegt die Rechnung, bitte, vor? Weil die liegt
weder im Akt. Dann kann ich sie vorhalten. Ich meine ...)
Diese Rechnung wurde
später oder früher neuerlich an das Amt der Kärntner Landesregierung gerichtet, an
die Frau Tanja Samonig, mit derselben Rechnungsnummer, (Abg. Dipl.-lng. Gallo:
Da sitzt der Herr Koloini, nicht die Frau Samonig.)
und wurde danach neuerlich neu
ausgestellt, offensichtlich am 7. 2., an den Herrn Franz Koloini, Pogöriacher Straße
31c, 9500 in Villach. (Abg. Dr. Egger: Ist es erlaubt, Herr Vorsitzender, Herrn Dr.
Unterasinger zu fragen?)
Ich bin am Wort! Wenn ich fertiggesprochen habe, können


3.P8F - 4

Sie Fragen stellen! - Die Rechnung trägt einen Vermerk "Sachlich und rechnerisch
richtig
", vom .12. 2. 2002". Diese Rechnung trägt, diese Überprüfung trägt eine
Unterschrift. Ich habe das letztem
al, den Herrn, Koloini als Zeugen befragt, ob er die
Unterschrift kenne. (Abg. Dr. Egger. Zur Geschäftsordnung!) Er hat mitgeteilt, daß er
die Rechnung, daß er zur Unterschrift nichts sagen wolle. Ich habe gefragt, ob ein
Geld  geflossen  sei  vom  Amt der Kärntner Landesregie
rung   an  das   Palais
Schwarzenberg.  D
as wurde,  nach dem Protokoll, verneint.  Es ist  aber jetzt
Gegenstand der Untersuchung, und da möchte ich auf alle Fälle, im Interesse und
im Auftrag des Untersuchungsausschusses, die Wahrheit wissen. (Abg. Dipl-lng.
Gato
,   lachend:   Von,   mir   hast   du   keinen   Auftrag.   -   Abg.   Dr.   Egger   Zur
Geschäftsordnung, bitte!) Zum zweiten - darf ich fertigsprechen! - ist es so, daß die
vorliegende Rechnung auch einige offene Fragen darstellt, well der Her
r Koloini das
letztemal gesagt hat. daß er diese Rechnung bezahlt habe. Er war der E
inlader. hat
er zu Protokoll gegeben, und daher ist es auch wichtig, vom Herrn Zeugen zu
erfragen, wer die Teilnehmer dieses Abendessens waren. Aufgrund der Rechnung

gehen 15 Personen hervor.

Und daher stelle ich die Frage an den Herrn Koloini. als Einlader, wer an diesem

Abendessen teilgenommen hat. (Dr. Slama: Herr Vorsitzender, mein Mandant wird

diese Frage nicht beantworten. Sie ist nicht Gegenstand der Untersuchung. Ich

weise auf § 33 Abs. 9 der Geschäftsordnung des Landtages hin. Daß mein Mandant

bei der letztmaligen Befragung diverse Auskünfte zu dieser Rechnung erteilt hat, ist

ausschließlich darauf zurückzuführen, daß er vom hier anwesenden Rechtsanwalt,

Dr.     Unterasinger,    nicht    darüber   aufgeklärt    wurde,    daß    das    nicht    vom

Untersuchungsgegenstand umfaßt ist und er dazu eigentlich keine Aussagen tätigen

brauchte.) Ob eine Frage zulässig ist oder nicht ... (Dr. Slama: Mein Mandant wird

diese Frage nicht beantworten') Das entscheidet nicht die Anwältin und nicht der

Zeuge. Das entscheidet ausschließlich der Ausschuß! (Dr. Slama: Er wird sie nicht

beantworten!) Wenn jemand einen Antrag stellt - ob die Frage zulässig ist oder nicht.


3.P8F - 5

werde ich darüber abstimmen lassen. - Die Frau Dr. Egger hat eine Wortmeldung
abgegeben.

Abg. Dr. Egger: Herr Vorsitzender, ich möchte die Schreiben, die Sie vorgehalten
haben, wissen, welche Ordnungsnummer diese Schreiben haben. Und dann möchte
ich den Dr. Unterssinger fragen, ob es zulässig ist. Schreiben vorzuhalten, die nicht
im Akt sind. Und dann möchte ich darauf hinweisen, daß ich vier- oder fünfmal in
einer internen Sitzung den Antrag gestellt habe, dem Untersuchungsausschuß
sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Fragen zu stellen. Dann
wurde mir vom Vorsitzenden erklärt: „Die Unterlagen befinden sich in unseren
Händen bzw. im Akt." Heute wird mit Unterlagen agiert, die nicht im Akt liegen, die
interne Unterlagen der Landesregierung sind. Und es ist für mich höchst bedenklich,
weil ein Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses zu solchen Unterlagen
kommt. In der letzten internen Sitzung haben Sie mir erklärt, ich sitze ja in der
Landesregierung, ich soll mir die Untertagen selbst besorgen.

Vorsitzender: Diese Unterlagen sind im Protokoll nachzulesen. (Abg. Dr. Egger
Ordnungsnummer?)
Jedes Untersuchungsausschußm
itglied hat von der letzten
Untersuchungsausschußsitzung ein Protokoll erhalten und kann sich ausreichend
informieren. (Abg. Dr. Egger: Dann möchte ich an unseren Rechtsbeistand die Frage
richten, ob es zulässig ist, Urkunden vorzuhalten, die nicht im Akt sind - weil ich
verhandle noch immer nach der StPO! Herr Dr. Unterasinger!)
Wir werden -
entschuldigen Sie! Herr Dr. Unterasinger. bitte!

Dr. Unterasinger: Die Vorhalte dürfen nur von Urkunden erfolgen, die im Akt sind.
Es ist aber möglich, während der Einvernahme Urkunden vorzulegen und
vorzuhalten. (Abg. Dr. Egger Wurden die Unterlagen das letztemal vorgehalten und
in den Akt genommen?) Kann ich Ihnen nicht sagen. Sie können während der
Einvernahme vorgelegt werden und zum Akt genommen werden. (Abg. Dr. Egger:
Dann bitte ich Sie, bitte, vorzulegen, den Ausschußmitgliedern zur Verfügung zu
stellen und dann die Frage zu stellen.
So, wie es die Strafprozeßordnung gebietet,
Herr Vorsitzender.)


3.P8F - 6

Vorsitzender: Ich habe das letztenmal dem Zeugen diese Unterlage vorgelegt. (Abg.
Dr. Egger Das ist aber zu wenig!)
Er hat mitgeteilt, (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Das war
rechtswidrig!)
daß er diese Unterlage nicht kennt (Abg. Dr. Egger Und jetzt bitte ich
den Herrn Dr. Un
terasinger, die Vorgangsweise, die korrekte, uns darzulegen!)
Dr. Unterasinger: Darf ich vorschlagen, daß man die Unterlagen also zum Akt
nimmt und dem Zeugen dann vorhält

Vorsitzender: Es ist ein Antrag gestellt worden auf Beilagen der Untertagen zum
Akt. Ich werde das dem Landtagsdirektor übermitteln. Das kann man gleich
vornehmen. (Direktor Mag, Weiß geht 2um Vorsitzenden und erhält drei Unterlagen.
- Abg. Dr. Egger: Herr Vorsitzender, und ich möchte feststellen, daß Sie als
Vorsitzender in der letzten Sitzung rechtswidrig gehandelt haben und daß auch der
Rechtsbeistand, Dr. Un
terasinger, darauf nicht hingewiesen hat) Es hat der Herr
Zeuge auch diese Fragen nicht beantwortet. (Dr. S
lama: Es ist lediglich angeführt:
„dem Zeugen ein Schriftstück zeigend:
" Es ist nicht angeführt, um  welches
Schriftstück es geht)
Der Herr Zeuge hat das Schriftstück gesehen. Ich bin
vorgetreten und habe ihm das Schriftstück vorgehalten. (Dr. Slama: Es ist auf jeden
Fall nicht zum Akt genommen worden! - Zeuge zu Dr. Slama: Du kannst ihm Ja
sagen, daß er jetzt gesagt hat, daß ...)
Trotzdem möchte ich festhalten, daß ein
Antrag gestellt wurde, ob diese Fragen an den Herrn Koloini zulässig sind: Ja oder
nein? Wer diesen Antrag gehört hat, möge ein Zeichen der Hand geben, ob diese
Frage zulässig oder unzulässig ist. Wer ist für die Zulässigkeit dieser Fragen an den
Herrn Koloini? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit! (Abg. Dr. Egger Wir haben
nicht einmal die Unterlagen! - Abg. Dipl.-lng. Gallo: Solange wir nicht die Unterlagen
haben, ist das nicht möglich!)
Es ist abgestimmt, und die Mehrheit hat ergeben, daß
die Befragung des Herrn Franz Koloini in diesem Zusammenhang fortgesetzt werden
kann. (Dr. Slama: Herr Vorsitzender, darf ich darauf hinweisen: § 32 Abs. 9 der
Geschäftsordnung des Kärntner Landtages: „Wird die Zulässigkeit einer Frage von
einem Zeugen bestritten oder von dessen Vertrauensperson, so muß der Zeuge die


3. PSF - 7

Frage nicht beantworten." Und mein Mandant wird diese Frage nicht beantworten!) -
Herr Dr. Unterasinger!


4.k8F.doc -1
Dr. Unterasinger: Ich darf nur berichten zur Vorgangsweise: die Vertrauensperson

oder der Rechtsanwalt kann sie beraten, selbstverständlich. Und bitte nur vom
Ablauf, daß man dann nachher eine Stellungnahme abgibt. Aber es ist richtig, daß im
§ 33 Absatz 9 der Geschäftsordnung steht
"Fragen, die nicht den Gegenstand der
Untersuchung betreffen oder die sich nicht auf Tatsachen beziehen, dürfen nicht
gestellt werden. Wird eine solche Frage dennoch gestellt, hat der Obmann die Frage
für unzulässig zu erklären. Wird die Zul
ässigkeit einer Frage von einem Zeugen,
seiner Vertrauensperson oder einem Mitglied des Untersuchungsausschusses
bestritten oder erklärt der Obmann des Untersuchungsausschusses eine Frage für
unzulässig, muß der Zeuge die Frage nicht beantworten. Beharrt der Fragesteller auf
der Beantwortung, entscheidet der Untersuchungsausschuß auf Antrag des
Fragestellers darüber, ob der Zeuge die Frage zu beantworten hat. Und die
Anwendung von Beugemitteln ist nicht zulässig." (Dr. Slama: Und es ist auch nicht
zulässig nach § 32 der Geschä
ftsordnung einen Untersuchungsausschußgegenstand
auszudehnen, zu ändern, einzuschränken, wie auch immer. Diese Rechnung ist in
keinem Zusammenhang mit den Flugreisen gewesen, so daß sie nicht Gegenstand
der Untersuchung ist. Es wird also keine Antwort vorn Herrn Ko
loini auf diese Frage
geben.)                        

Vorsitzender: Das ist die Einschätzung des Rechtsbeistandes, aber nicht die
Beschlußlage des Ausschusses, daher ... (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Du mußt immer
Recht haben!)
Sind die Unterlagen verteilt? Wir warten auf Wunsch des Herrn
Abgeordneten Dipl.-lng. Gallo bis die Unterlagen dem Akt beigelegt sind und danach
beginnt die Zeugenbefragung. (Abg. Dipl.-lng.
Gallo: Dein Rechtsbeistand hat schon
gelernt, du noch nicht!)
Kann man fünf Minuten unterbrechen? Okay, der
Untersuchungsausschuß ist für fünf Minuten unterbrochen. (Unterbrechung der
Sitzung um 10.18 Uhr. - Fortsetzung der Sitzung um 10.23 Uhr.)


4.k8F.doc-2

Vorsitzender: So, wir setzen die Einvernahme fort. Zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Dr. Egger.

Abgeordnete Dr. Egger: Wenn ich das so durchschaue für mich, gibt es keinen
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. Ich werde zur Rechnung
deshalb keine Frage stellen. Ich möchte aber vom Herrn Vorsitzenden wissen, wie er
zu diesen Unterlagen gekommen ist.

Vorsitzender: Die Unterlagen befinden sich in meinem Akt. (Heiterkeit bei Frau Abg.

Dr. Egger) Herr Kolini, (Zeuge: Bitte!) Sie haben das letzte Mal ausgeführt, daß Sie

persönlich zu diesem Abendessen am 7. Februar eingeladen haben. Wenn Sie

eingeladen haben, wer waren die 15 Teilnehmer?

Zeuge: Wie Sie bereits gesagt haben, Herr Vorsitzender, ich habe eingeladen. Somit

war es ein Privatessen und dazu gebe ich Ihnen keine Auskunft.

Vorsitzender: Also Sie geben keine Auskunft über die Teilnehmer?

Zeuge: Ich gebe eben keine Auskunft zu einem Privatessen.

Vorsitzender:  Und  wenn  dieses  von  Ihnen  ausgeführte  Privatessen  in  einem

direkten Zusammenhang mit der Flugreise steht? (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Das «st

wieder eine „was wäre wenn Frage"?

Zeuge: Ich habe Ihnen bereits letztes Mal, wenn Sie das im Protokoll nachlesen, mit

Sicherheit   ausgedrückt,   daß   dort   keine   irakischen   Teilnehmer   bei   diesem

Abendessen waren und zum Privatessen selbst gebe ich Ihnen keine Auskunft

Vorsitzender: Sagt Ihnen der Name Parasi etwas?

Zeuge: (Dr. Slama beratend: keine Antwort.) Keine Antwort.

Vorsitzender: Nicht die Frau Doktor wird antworten, Sie sind als Zeuge gefragt.

Zeuge: Ich habe bereits gesagt, keine Antwort. (Dr. Slama beratend: Keine Antwort,

Herr Zeuge.) Keine Antwort!

Vorsitzender: Keine Antwort! Ist das eine Auskunftsverweigerung?

Zeuge: Nein! Keine Antwort ist keine Antwort.


4.k8F.doc - 3

Vorsitzender:   Keine  Antwort,   okay!   Wer  waren   die  Teilnehmer   an   diesem

Abendessen außer dem Herrn Landeshauptmann?

Zeuge: Ich kann es Ihnen noch einmal sagen, Herr Vorsitzender, ich gebe Ihnen

dazu keine Auskunft

(Dr. Slama: Darf ich Sie kurz unterbrechen, Herr Vorsitzender? Es wird also gar

keinen Sinn haben noch weitere Fragen dazu zu stellen ...

Vorsitzender: Sie können den Kollegen beraten, für den Sie als Rechtsbeistand hier

sind. Sie können sich hier nicht in die Verhandlungen einschalten. (Dr. Slama: ...,

weil mein Mandant zu keiner einzigen Frage eine Auskunft dazu eine Auskunft geben

wird.)

Vorsitzender: Das geht nicht! Das akzeptiere ich nicht! Sie können den Herrn Koloini

beraten aber nicht den Ausschuß. (Dr.  Slama: Eben, es ist eine ökonomische

Lösung, weil er wird zu keiner Frage im Zusammenhang mit dieser Rechnung eine

Auskunft erteilen.)

Vorsitzender:   Sie   können   ihn  beraten,   das   ist   klargestellt.   (Dr.   Slama:  Ja,

offensichtlich muß man sich auch beraten, daß das nicht in einem Zusammenhang

steht)

Vorsitzender: Die Frage wurde vom Untersuchungsausschuß als richtig befunden

und daher hat der Zeuge Auskunft zu erteilen. (Abg. Dip.-Ing. Gallo: Das ist aber

wohl eine kuriose Feststellung!) Herr Koloini, bitte sprechen Sie weiter! (Heiterkeit bei

Frau Abg. Dr. Egger)

Zeuge: Zu was?

Vorsitzender: Zur gestellten Frage.

Zeuge: Habe ich Ihnen bereits eine Antwort gegeben.

Vorsitzender: Welche Antwort haben Sie gegeben?

Zeuge: Daß ich Ihnen dazu keine Auskunft gebe.

Vorsitzender: Daß Sie keine Auskunft geben?

Zeuge: Ja.


4.k8F.doc-4
Vorsitzender: Der Herr Abgeordnete Kaiser hat die Wortmeldung abgegeben. Bitte!

Abgeordneter Mag. Dr. Kaiser: Danke, Herr Vorsitzender! Ich halte eingangs fest,

daß für mich auch nicht Beantwortungen gestellter Fragen Rückschlüsse zulassen.

Ich sehe daher trotz alle dem einen gewissen Sinn in der Befragung. Ich hatte

zweitens fest, daß sich aus meiner Sicht - und das ist eine subjektive Meinung - hier

doch   ein  ganz  eigentümliches  Verhalten  an   den  Tag   stellt.  Wenn  ich   nur

prognostiziere, daß ähnliche Vorgangsweisen den ganzen Tag durchziehen, dann

habe ich das Gefühl, daß der Untersuchungsausschuß seitens gewisser Leute hier

massiv in seiner Wahrnehmung gestört werden sollte.

Ich komme zur Frage an den Herrn Zeugen. Ist es richtig. Herr Koloini. daß die

„Schwarzenberg Rechnung", Ihr sogenanntes Privatdinner an das Amt der Kärntner

Landesregierung adressiert war?

Zeuge: Ich gebe Ihnen dazu keine Auskunft.

Abgeordneter Mag. Dr. Kaiser: Ist es richtig, daß die Rechnung als sachlich richtig

von der Kärntner Landesregierung beglaubigt wurde?

Zeuge: Ich gebe Ihnen dazu keine Antwort.

Abgeordneter Mag. Dr. Kaiser: Ist es richtig, daß sie telefonisch die Stornierung bei

der Buchhaltung des Palais Schwarzenberg dieser Rechnung verlangten?

Zeuge: Ich gebe Ihnen dazu keine Antwort.

Abgeordneter   Mag.  Dr.   Kaiser:   Ist  es   richtig,   daß   Sie  die   Rücküberweisung

veranlaßt haben?

Zeuge: Ich gebe Ihnen dazu keine Antwort.

Abgeordneter Mag. Dr. Kaiser: Ist es richtig, daß Sie in einem Brief die Buchhaltung

vom Palais Schwarzenberg aufgefordert haben, mit dem Ausdruck des Bedauerns,

diese Rechnung zurückzuschicken an Sie und dort zu vermerken, daß sich das

Palais Schwarzenberg geirrt habe?

Zeuge: Ich gebe Ihnen dazu keine Antwort.

Abgeordneter Mag. Dr. Kaiser: Danke!


4.k8F.doc-5

Vorsitzender:  Herr Koloini ist es richtig,  daß von den  15 Teilnehmern  sechs

Mitglieder der irakischen Botschaft an  dem Abendessen,  an  dem von  Ihnen

apostrophierten Abendessen teilgenommen haben?

Zeuge: Ich gebe ihnen dazu keine Antwort.

Vorsitzenden  Ist es richtig, daß dieses  Privatessen ursprünglich das Amt der

Kärntner Landesregierung bezahlt hat?

Zeuge: Entschuldigung! ich habe die Frage jetzt nicht verstanden. Können Sie sie

mir noch einmal vorlesen?

Vorsitzenden Ist es richtig, daß das sogenannte Privatessen, zu dem Sie privat

eingeladen haben sollen, vom Amt der Kärntner Landesregierung bezahlt wurde?

Zeuge: Ich gebe Ihnen zu meinem Privatessen keine Auskunft.

Vorsitzender: Ist Ihnen das Geld, das Sie ausgelegt haben, von rund 35.000

Schilling durch irgend jemanden ersetzt worden?

Zeuge: Ich gebe Ihnen zu meinem Privatessen keine Auskunft.

Vorsitzender: Ist es richtig, daß Sie versucht haben diese Rechnung, welche die

Landesregierung bereits bezahlt hat, zu stornieren und diese Rechnung vordatieren

zu lassen?

Zeuge: Ich gebe Ihnen keine Antwort.

Vorsitzender:  Der Zeuge  hat  alle  in  dieser Causa  befindlichen   Fragen  nicht

beantwortet. Ich lasse es allen Zuhörern offen, es zu bewerten.


5.P8F - 1

(Vorsitzender,    Forts.):   Zweitens   möchte   ich   tragen:   Welche   ausländischen

Delegationen,   insbesondere   aus  dem  arabischen   Raum,   Delegationsbesuche,

insbesondere aus dem arabischen Raum, wurden von Ihnen vorbereitet?

Zeuge: Diese Frage habe ich jetzt nicht verstanden.

Vorsitzender: Welche ausländischen Delegationsbesuche, insbesondere aus dem

arabischen Raum, wurden von Ihnen vorbereitet?

Zeuge: In Kärnten? (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Was ist „vorbereitet?) Oder was meinen

Sie jetzt damit? - In Kärnten? Welche ich persönlich vorbereitet habe, in Kärnten?

Vorsitzender: Ja!

Zeuge: Arabische Delegationen?

Vorsitzender:   Sie  sind ja,   soviel  ich  weiß  und   Sie  es  das   letztemal   dem

Untersuchungsausschuß erklärt haben (Zeuge: Mmm!). Chef des Protokolls in der

Landesregierung. (Zeuge: Mmmh!) Daraus schließe ich, daß Sie Kenntnis hatten von

Delegationsbesuchen. (Zeuge: Ja.) Hatten Sie Kenntnis?

Zeuge: Von einer hatte ich eine Kenntnis.

Vorsitzender: Von einer?

 

Zeuge: Ja.

Vorsitzender: Von welcher?

Zeuge: Von der iranischen.

Vorsitzender: Iranischen?

Zeuge: Delegation.

Vorsitzender: Und wie waren Sie in diese Vorbereitung eingebunden?

Zeuge:  Daß  der  Präsident  der Wirtschaftskammer  der iranischen   Delegation

anläßlich   des   Staatsbesuches  des  iranischen   Staatspräsidenten   bei   unserem

Bundespräsidenten, Herrn Dr. Thomas Klestil, war, es eine Delegationstour durch

Österreich gab, durch die Bundesländer, und eben in Kärnten der Präsident der

Wirtschaftskammer und weitere hohe Delegationsmitglieder Kärnten einen Besuch

abstatteten. Und dort habe ich mit der Organisation ... wurde ich auch mit der

Organisation befaßt.


5.P8F - 2

Vorsitzender:     Ist     Ihnen    bekannt,     durch    wen    die     europäischen     und

außereuropäischen   Reisen,   die   nicht   in   der   Unterlage   des   Rechnungshofes

aufgezählt sind, bezahlt wurden?

Zeuge: Ist mir nicht bekannt

Vorsitzender: Ist Ihnen nicht bekannt. - Ist Ihnen bekannt, wer an diesen Reisen

teilgenommen hat?

Zeuge: Ist mir auch nicht bekannt.

Vorsitzender: Haben Sie persönlich Flugreisen für den Herrn Landeshauptmann

vorbereitet?

Zeuge: Ja. Dienstliche, ja - dienstliche Flugreisen.

Vorsitzender: Wie erklären Sie sich, daß für nichtdienstliche Reisen dienstliche

Rechnungen vorliegen?

Zeuge: Ich muß mir das nicht erklären.

Vorsitzender: Sie sind Chef des Protokolls. Wurden für die nichtdienstlichen Reisen

Gastgeschenke des Amtes der Kärntner Landesregierung verwendet?

Zeuge: Nein.

Vorsitzender: Nicht? - Ausschließlich „nein"?

Zeuge: Ausschließlich?

Vorsitzender: Oder wissen Sie es nicht?

Zeuge: Also mir ist nichts bekannt.                                     

Vorsitzender: Ihnen ist nichts bekannt. (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Du mußt ja sagen,

welche nichtdienstlichen Reisen gemeint sind. Das ist ja eine unkonkrete Frage!) -

Wer hat die Gastgeschenke für die Reisen vorbereitet?

Zeuge: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Vorsitzender: Sie sind Chef des Protokolls - und es entzieht sich Ihrer Kenntnis?

Zeuge: Für die Dienstreisen:  Für die Dienstreisen - sollte es Gastgeschenke

gegeben haben - habe ich sie natürlich vorbereitet. Für die Privatreisen: Das entzieht

sich meiner Kenntnis. Das ist ja eine Privatreise.


5.P8F-3

Vorsitzender: Ist es ausgeschlossen, daß vom Amt der Kärntner Landesregierung

für sogenannte Privatreisen Geschenke mitgenommen wurden? Ich frage Sie noch

einmal!

Zeuge: Bitte, fragen Sie mich noch einmall

Vorsitzender: Ja, ich habe schon gefragt. Vorhin ... (Dr. Slama: Stellen Sie bitte die

Frage konkret] - Zeuge: Konkreter!) Bitte, beraten Sie den Herrn Zeugen und nicht

den Ausschuß!

 

Zeuge: Herr Vorsitzender, könnten Sie mir, bitte, diese Frage konkret nochmals

stellen!

Vorsitzender: Noch einmal?

Zeuge: Konkret!

Vorsitzender: Noch einmal: Wurden für die europäischen und außereuropäischen

Reisen Gastgeschenke aus dem Amt der Kärntner Landesregierung mitgenommen?

Zeuge:   Ja,   welche   Reisen   meinen   Sie  jetzt?   -   Die   Dienstreisen   oder   die

Privatreisen?

Vorsitzender: Die vom Untersuchungsausschuß zu untersuchenden: alle Reisen,

die der Untersuchungsausschuß untersucht. (Dr. Slama, beratend: Bei Dienstreisen

ja, bei Privatreisen: Ich weiß das nicht.)

Zeuge: Bei Dienstreisen ja - und bei Privatreisen weiß ich es nicht.

Vorsitzender: Bei Privatreisen ausgeschlossen - oder Sie wissen es nicht?

Zeuge: Ich weiß es nicht. Es entzieht sich meiner Kenntnis, wer die gekauft hat.

Vorsitzender: Als Mitglied des ... bzw. als Chef des Protokolls (Zeuge: Ja?) wissen

Sie nicht, ob Geschenke ... (Dr. Slama: Als Chef des Protokolls hat der Zeuge nichts

mit Privatreisen zu tun, des Herrn Landeshauptmannes.) Es geht darum, daß zu

untersuchen ist, ob Gastgeschenke aus dem Amt der Kärntner Landesregierung im

Zusammenhang    mit    den    europäischen    und    außereuropäischen    Flugreisen

eingesetzt wurden.


5.P8F - 4

Zeuge: Wie gesagt, Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nur diese Antwort geben: Bei

Dienstreisen ja, natürlich! Und bei Privatreisen - kann ich Ihnen keine Auskunft

geben. Also mir ist nichts bekannt

Vorsitzender: Also keine Auskunft - oder es hat nicht stattgefunden?

Zeuge: Ich habe Ihnen gesagt: Mir ist nichts bekannt (Dr. Slama:... eine klare und

deutliche Auskunft...)

Vorsitzender: Zu Wort gemeldet ist zwischenzeitlich der Herr Dr. Kaiser!

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Herr Koloini zwei, drei Fragen, nachdem mich das in dem

Zusammenhang interessiert. Erste Frage: Sind Sie bereit, den Beleg von Ihrem

privaten Girokonto, mit dem Sie die Schwarzenberg-Rechnung bezahlt haben, dem

Ausschuß zur Verfugung zu stellen?

Zeuge: Nein. (Dr. Slama, beratend: Angeboten.) Ich habe es letztmals angeboten.

Das kann man im Protokoll nachlesen. Dort wurde es nicht angenommen. Daher

sehe ich mich jetzt nicht nochmals bereit, diese Rechnung nochmals vorzulegen.

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Wenn Sie das Protokoll erwähnen: Sie wurden auch befragt,

ob ein Verfahren anhängig ist, und Sie sagten, eine Klage gegen "News" ... (Zeuge:

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen das erklärt. Oder? Das habe ich Ihnen eingangs

beim  Untersuchungsausschuß  bereits  erklärt.   Wenn  wir genau nach  Protokoll

vorgehen,  hat der Herr Vorsitzende  auch mich einmal falsch zitiert,  aus dem

Protokoll. Das möchte ich auch festhalten; per Protokoll. - Zwischenbemerkung des

Abg. Dipl.-lng. Gallo.)

Vorsitzender: Bitte, sagen Sie es!

Zeuge: Was, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender: Wo ich Sie falsch zitiert hätte?

Zeuge:  Sie haben mich falsch zitiert,  und zwar bei der Passage  (blättert im

Protokoll): „Vorsitzender: Ich gehe der Reihe nach vor." Das ist Seite? (Dr. Slama: Da

gibt es keine Seite. - Zeuge, lachend:) Da gibt es keine Seite. (Anm. Reg.-Rat

Puttner: Die Protokollseite ist korrekt bezeichnet, und zwar mit "9.P5F - 3".) "Ich gehe

der Reihe nach vor. Ich habe eine Wortmeldung auch abgegeben. Herr Koloini,


5.P8F - 5

schließen Sie aus (dem Zeugen ein Schriftstück zeigend:)", von Ihrer Sitzposition

drüben, also nicht vorlegend, „zeigend",  „daß das Ihre Unterschrift ist?" Und da

haben Sie jetzt, vorhin, bei eingangs des Untersuchungsausschusses gesagt: „Der

Herr Koloini hat gesagt, er kennt diese Rechnung nicht." Das ist falsch zitiert. Laut

Protokoll: "Zeuge:  Herr Abgeordneter Sablatnig, darf ich Sie nochmals darauf

hinweisen, daß ich Ihnen dazu keine Antwort gebe."

Vorsitzender: Ich habe Sie nach der Unterschrift gefragt...

Zeuge: Und Sie können nicht eine Ant... Sie können mich nicht...

Vorsitzender: ... und nicht nach der Rechnung!

Zeuge: Sie haben ... Bitte, das kann man auch per Protokoll nochmals nachlesen,

Herr Vorsitzender. Sie haben mich falsch zitiert. Und wenn ...

Vorsitzender: Das ist Ihre Behauptung!

Zeuge: Wenn einem Zeugen hier falsche Aussagen untergeworfen werden ...

Vorsitzender: Herr Kaiser, bitte sprechen Sie werter!

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Gut! Sie sind Protokollchef und persönlicher Referent des

Landeshauptmann: Das ist richtig?

Zeuge: Das ist richtig, Herr Abgeordneter!

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Herr Koloini...

Zeuge: Bitte?

Abg. Mag. Dr. Kaiser: ... wie unterscheiden Sie - nachdem Sie ja Protokollchef und

persönlicher Referent sind - zwischen einer dienstlichen Reise und einer Privatreise?

Zeuge: Eine Privatreise ist es für mich, wenn der Herr Landeshauptmann für diesen

Zeitraum eben, wie gesagt, privat unterwegs ist, das heißt...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Wie unterscheiden Sie das rein formell? Wie wissen Sie das

als ... (Dr. Slama, beratend: Wenn das Protokoll nicht damit befaßt ist.)

Zeuge: So ist es. Wenn das Protokoll erstens damit nicht befaßt ist und zweitens es

außerhalb der Dienstzeit bzw. auch an freien Tagen oder Urlaub ist. die Tätigkeit.

Abg.    Mag.    Dr.    Kaiser:    Wie    definieren    Sie    die    Dienstzeit    des    Herrn

Landeshauptmannes?


5.P8F - 6

Zeuge: Dazu muß ich nicht aussagen. Es obliegt nicht mir, dies festzustellen.
Abg. Mag. Dr. Kaiser: Mmmh. Ich halte fest, daß Sie sagen: „Dann, wenn das
Protokoll nicht belastet ist, handelt es sich um eine Privatreise." Habe ich das falsch
wiederholt oder ist das richtig?
Zeuge: Das ist richtig!

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Mmmh? Ich halte dem entgegen, daß Ihr Vorgänger in
diesem Amt im Prinzip genau das Gegenteil gesagt hat, lasse das aber auch hier
offen, zur Bewertung.

Zeuge: Gut. Ich könnte Ihnen - sehr geehrter Herr Abgeordneter, darf ich Ihnen nur
zur Information: Es ist auf der Homepage der Kärntner Landesregierung unter
„www.ktn.gv.at" - falls Sie das nicht wissen - das Organigramm des Büros bzw. des
Teams des Herrn Landeshauptmannes aufgeschlüsselt. Und laut Organigramm. das
können Sie gerne nachlesen im Internet, ich habe es Ihnen auch mitgebracht, wo Sie
das noch einmal nachlesen können, wo das eben definiert drin festgelegt ist. we
il wir
eine neue Aufteilung der Bereiche bzw. der Arbeitsbereiche im LH-B
üro getätigt
haben. Das, was mein Vorgänger bzw. auch mein Vorgänger dienstlicherseits, der
Herr Mag. Vladimir Smrtnik, gesagt hat, wird wahrscheinlich in seinem Arbeitsbereich
so gewesen sein. Bei mir ist das anders. - Ist das genug ...

Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ich gebe zu, daß ich (Zeuge: ... als Antwort?) bei den
gesamten Rochaden, die im unmittelbaren Umfeld des Herrn Landeshauptmannes
permanent passieren, nicht immer up to date bin, werde aber gerne - der Anregung
folgend - das im Internet mir zur Gemüte führen. Das beantwortet aber nicht meine
Frage, weil ich Sie noch einmal danach frage, nach dem Unterschied einer
Privatreise und einer dienstlichen Reise. Wenn der Herr Landeshauptmann (Dr.
Slama: Der Zeuge hat die Frage schon beantwortet! - Zeuge: So ist es!)
mit
politischen Persönlichkeiten zusammentrifft, wenn der Herr Landeshauptmann -
Originalton: Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, vom Donnerstag vergangener
Woche - mit Persönlichkeiten wie dem irakischen Außenminister, wie


5.P8F - 7

Wirtschaftsdelegationen, wie verschiedensten  Ministern  in  den  verschiedensten
arabischen Ländern zusammentrifft: Ist das für Sie eine Privatreise?
Zeuge: Herr Abgeordneter, ich habe diese Frage schon beantwortet
Abg. Mag. Dr. Kaiser: Ich bin so kurzerinnerlich. Ich ersuche Sie höflich, mir das
noch einmal (Zeuge: Sie können es gern im Protokoll nachlesen.) zu beantworten!
(Zeuge: Sie können es gern im Protokoll nachlesen. - Aus der Zuhörerschaft: Sie
brauchen eine Antwort nur einmal geben.)
Ich darf Sie höflich ersuchen ... (Dr.
S
lama: Der Zeuge hat diese Frage bereits beantwortet, und es ist auch protokolliert,
also er wird nicht fünfmal jede Frage beantwortet. - Abg. Arbeiten Sie sind aber nicht
gefragt, momentan! - Dr. Slama: Ich sage es Ihnen aber trotzdem!)
Also ich nehme
zur Kenntnis, daß wenn (Abg. Arbeiter Sie können gerne beraten,  als private
Rechtsberaterin!)   der  
Herr   Landeshauptmann   hier   sagt,   daß   er   Minister,
Regierungschefs und andere Persönlichkeiten des politischen Lebens trifft, daß es
sich hier trotzdem, aus Ihrer Sicht, um Privatreisen handelt?
Zeuge: Aus meiner Sicht: ja. (Abg. Arbeiter Das ist die Antwort.)
Abg. Mag. Dr. Kaiser
: Ich habe dem dann eigentlich nichts mehr hinzuzufügen -
außer daß es scheinbar sehr weitgefächerte Auffassungen von Privatreisen gibt
Zeuge: Es obliegt nicht mir, diese Frage zu beantworten.
Vorsitzender: Es gibt eine Wortmeldung der Frau Dr. Egger!

Abg. Dr. Egger: Ja, Euer Ehren, wenn, man Sie als Untersuchungsrichter wirklich
betiteln kann: Ich bin auch Mitglied dieses Untersuchungssenates und möchte nur
darauf hinweisen, daß die Zeugen hier zu befragen sind und nicht zu beschuldigen
und nicht ins Kreuzverhör zu nehmen sind. Das gibt es bei uns in der StPO nicht Es
ist peinlich, wie Sie hier die Vorsitzführung machen und den Rechtsbeistand oder die
Frau Dr. Slama als Rechtsbeistand des Zeugen behandeln. Die Frau Dr. Slama
macht ja ihre Arbeit. Sie ist keine Zeugin, aber sie ist hier, um den Zeugen zu
beraten und einzugreifen. Nachdem der Rechtsbeistand des Ausschusses noch nie
eingegriffen hat, bin ich als Mitglied des Ausschusses sehr froh, daß irgend jemand
hier den Zeugenschutz wahrnimmt. Denn wenn es nach Ihnen gehen würde, würde


5.P8F - 8

draußen wahrscheinlich irgend jemand von der Sicherheitsbehörde stehen und jeden
Zeugen abführen, weil jeder Zeuge hier kriminalisiert wird. Allein die Fragestellung ist
ja schon ein Wahnsinn, was hier passiert! Ich darf Sie wirklich einladen - ich habe
jahrelang prozessiert vor Gericht -, daß Sie einmal einem Strafprozeß vor dem
Gericht beiwohnen und sich ein Bild davon machen, wie der Vorsitzführende die
Verhandlung gestaltet.

Vorsitzender: Der Vorsitzführende nimmt die Belehrung eines Ausschusses nicht
zur Kenntnis. Es geht hier um einen Untersuchungsgegenstand, und ich habe die
Aufgabe, die Verhandlungen und die Untersuchungen zu führen. - Gibt es weitere
Fragen? - Wenn es keine weiteren Fragen gibt, möchte ich erstens mitteilen, daß es
nach dieser Untersuchungsausschußsitzung eine interne Sitzung geben wird, wo der
Ausschuß festlegen wird, was mit der Nichtbeantwortung von Fragen zu geschehen
hat (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Das ist wieder eine kühne Behauptung! - Dr. S
lama: Das
steht einfach in der Geschäftsordnung.)

Zweitens stelle ich den Antrag, daß Franz Koloini aufgefordert wird, innerhalb einer
Woche den Zahlungsbeleg, den er das letztemal (Abg. Arbeiter Vorlegen wollte.)
gezeigt hat, aber nicht vorgelegt hat (Zeuge: Ja, weil Sie...), dem Akt beizulegen hat
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist. den bitte ich um ein Handzeichen! (Abg.
Dipl.-lng. Gallo: Zur Geschäftsordnung, Herr Vorsitzender!) -
Ich bin im
Abstimmungsvorgang! (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Wir sind nicht im Abstimmungsvorgang!
Ich habe eine Frage an den Rechtsbeistand: Dieser Antrag, wo ist der
geschäftsordnungsgemäß gedeckt?- Lärm.)
Die Vorlage von Beweismitteln kann der
Ausschuß immer beschließen. (Dr. Slama: Steht das in der Geschäftsordnung des
Kärntner Landtages?
- Abg. Dipl.-lng. Gallo: Wo steht das?!) Diese Untersuchung
wird nach der Strafprozeßordnung abgewickelt. (Dr. Slama: Und in der StPO steht
nichts von einer...)
Und dort gibt es die Möglichkeit der Beschlußfassung, wonach
Belege beizulegen sind. (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Welcher Paragraph der StPO? Bitte
Herr Rechtsbeistand, tragen Sie einmal etwas hier bei, für das sauer verdiente
Steuergeld!)
Ich habe den Antrag gestellt, und daher ist über diesen Antrag zu


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befinden. (Dr. Slama: Herr Vorsitzender!) Wer damit einverstanden ist, den bitte ich
um ein Handzeichen! (Dr. Slama: Herr Vorsitzender, darf ich Sie fragen: Wo in der
StPO ist das geregen? Dieser Antrag, den Sie gerade gestellt haben?)
Das ist die
Mehrheit! Wir werden in der internen Sitzung weiter beraten. (Lärm. - Dr. Slama: Der
Zeuge läßt sich keinen Auftrag erteilen, der nicht in der StPO vorgesehen ist!)
Das
ist mit Mehrheit so beschlossen!


6.k8F.doc - 1

(Vorsitzenden: Forts.): (Abg. Dr. Egger und Abg. Dipl.-lng. Gallo: Hat ja keiner
aufgezeigt!)
Nein, die Sozialdemokraten haben mitgestimmt.
(Dr. Slama: Na!)
Selbstverständlich! Und daher brauche ich auch als Vorsitzender nicht die Belehrung
über das Stimmverhalten, mein Auge ist überall. (Abg. Dipl.-lng. Gallo: Ja, aber nur
bei dir nicht!)
Herr Gallo, bitte die unqual
ifizierten Aussagen zurückzunehmen, die
Emotion tut Ihnen nicht gut.

So, die Einvernahme ist abgeschlossen. (Dr. Slama: Ich darf anmerken, ...) Die
Einvernahme ist abgeschlossen.

Es gibt jetzt einen Wunsch, die Befragung umzustellen, nachdem die Frau Walch aus
Vorarlberg mit dem Flugzeug zurückreisen möchte, hat sie ersucht, die Befragung
umzureihen. Ich frage, ob der nächstgereihte Zeuge mit der Umreihung
einverstanden ist. (Landtagsdirektor Mag. Weiß: Ja, Dr. Triplat hat sich bereit erklärt.)
Dann bedarf es dazu einer Beschlußfassung. Wer mit diesem Antrag der Umreihung
einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen! Ist einstimmig so beschlossen.
(Zeuge Koloini verläßt den Zeugenstand und verabschiedet sich mit
Aufwiederschaun.)
Wir bitten die Frau Walch in den Saal zu ersuchen! (Die Zeugin
tritt in den Zeugenstand.)

Vorsitzender: Grüß Gott Frau Egger - Entschuldigung - Frau Walch! Es gibt eine
Wortmeldung hier der Frau Dr. Egger. Frau Egger was haben Sie vorzubringen?

Abgeordnete Dr. Egger: Die habe ich gerade gehabt früher.

Vorsitzender: Ist erledigt, danke! Dann kommt zunächst einmal die Frau an die Frau

Walch, ob die in der Einladung festgehaltenen Name, Vorname, Geburtsdatum und

Beruf den Angaben den entspricht?

Zeugin: Ja.

Vorsitzender:   Sehr   geehrte   Frau   Walch!   Sie   werden   als   Zeuge   vor   dem

Untersuchungsausschuß des Kärntner Landtages vernommen. Ich belehre Sie, daß