865/J XXII. GP
Eingelangt am 07.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gradwohl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Ausnützung der Möglichkeit der Förderungen für besonders umweit- und
tiergerecht produzierende Betriebe durch die Umsetzung der EU-Agrarreform in Österreich
Der österreichische Biolandbau ist die wichtigste
Zukunftshoffnung der österreichischen
Bäuerinnen
und Bauern. Die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten
unterstützen
die besonders umweit- und tierfreundlich produzierenden Betriebe unseres
Landes durch kontinuierliche Steigerungsraten beim Kaufund Konsum von
Lebensmitteln
aus
dem biologischen Landbau.
Nunmehr gibt es aufgrund der Ergebnisse der
EU-Agrarreform die Möglichkeit tiergerechte
Haltungsarten
finanziell zu unterstützen. Dabei kann Österreich für besonders umweit- und
tiergerechte
Maßnahmen bis zu 10 Prozent der bisherigen Förderungen aus Brüssel den
umwelt- und tiergerechte produzierenden Bäuerinnen und Bauern zusätzlich zur
Verfügung
stellen.
Nicht weniger als 62 Mio. Euro stehen damit für Flächen-
und Tierprämien zur Verfügung.
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass diese Förderungen
seitens
Österreich nicht kofinanziert werden müssen.
Wie nunmehr aus Biobauernkreisen bekannt wird, erklären
offizielle Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums, dass Österreich diese hervorragende Möglichkeit
der
Belohnung österreichischer Betriebe für ihre tierschutzgerechte Haltungsarten
nicht in
Anspruch
nehmen will.
Und dies, obwohl es seitens der Bioverbände Vorschläge
für ein faires, ökologisches und
tiergerechtes Ausgleichszahlungssystem zur Erhaltung der österreichischen
Familienbetriebe
gibt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Bäuerinnen und Bauern, die durch
Unterschriftsleistung dafür eintreten.
Eine Weigerung des österreichischen
Landwirtschaftsministers den tierschutzfreundlichen
Bäuerinnen
und Bauern diese neue, zusätzliche Förderung zukommen zu lassen, wäre
zweifellos ein fatales Zeichen für unsere Biobäuerinnen
und Biobauern, aber auch für die
österreichischen
Konsumentinnen und Konsumenten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass die österreichische Regierung diese Möglichkeiten zur
Unterstützung umweit- und tiergerecht produzierender Betriebe nicht nützen will?
2. Wurden
vor dieser Entscheidung die Gremien der Bioverbände in die
Entscheidungsfindung
miteinbezogen?
3. Wie lautet die Begründung für diese Vorgangsweise?
4. Was
bedeutet diese politische Entscheidung für die Entwicklung der tierfreundlich
haltenden
konventionell und bioproduzierenden Betriebe in unserem Land?
5. Warum
unterstützen Sie nicht, die von der EU vorgesehenen Möglichkeiten
100.000
bis 200.000 Tieren bessere Lebensbedingungen zu schaffen?
6. Wie werden Sie zukünftig Weide und Alpung unterstützen?
7. Welche Impulse in
Richtung positiver Tierhaltung (außer Investitionsforderung)
wollen Sie setzen, um die österreichischen Bäuerinnen und Bauern zukünftig vor
ausländischen
Markenprogrammen zu schützen?
8. Wie erklären Sie sowohl den
Konsumenten als auch den extensiv und tiergerecht
wirtschaftenden
Betrieben, dass mit der geplanten Entkoppelung beispielsweise
Stierbetriebe
mit dauernder Anbindehaltung oder Vollspaltenboden bis zu
l .200 Euro/ha Prämienrechte haben werden, und tiergerecht-extensiv
wirtschaftende
nur einen Bruchteil davon bekommen sollen?