866/J XXII. GP

Eingelangt am 07.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Buchpreisbindung und beabsichtigte zentrale Beschaffung des Bundes für

Bücher und Zeitschriften

Der Presse vom 7. Oktober 2003 ist zu entnehmen, dass Staatssekretär Morak
vorhat, das System der gesetzlichen Preisbindung in Österreich für Bücher auf
unbestimmte Dauer zu verlängern. Er bezeichnete in diesem Zusammenhang die
derzeit bestehende gesetzliche Regelung als „Erfolgsmodell".

Gleichzeitig gibt es Bestrebungen des Bundes, den Einkauf von Büchern und
Zeitschriften künftig zentral abzuwickeln. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft
(BBG), ein
100-Prozent-Tochter des Finanzministeriums, hat Ende August eine
entsprechende Ausschreibung vorgenommen. Bücher und Zeitschriften sollen nicht
wie bisher dezentral bei verschiedenen Buchhandlungen sondern zentral für alle
Bundesstellen bei einem großen Händler angeschafft werden. Damit sollen - so das
Finanzministerium - Kosten gespart werden. Kleine und mittlere Betriebe sind von
der Ausschreibung ausgeschlossen, da nur Unternehmen, die mindestens 40
Angestellte und acht Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, mitbieten dürfen. Gerade
im Bereich Buchhandel gibt es in Österreich davon nur wenige. (Presse, 29.9.2003)
Die Überlegungen des Bundes zielen offensichtlich darauf ab, für größere
Bestellungen einen „Mengenrabatt" zu erzielen. Es stellt sich damit u.a. die Frage,
wie dies mit der gesetzlich verankerten Buchpreisbindung vereinbar ist. Die Intention
des Gesetzgebers war es ja, einen Preiswettbewerb auszuschließen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Halten Sie das System der Buchpreisbindung nach wie vor für gerechtfertigt?
     Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

2. Wodurch ist es gerechtfertigt, das System der Buchpreisbindung für einzelne
     Konsumenten aufrecht zu halten, wenn der Bund seinerseits versucht, durch
     Sammelbestellungen die Kosten zu reduzieren?

3. Wie hoch ist - gegliedert nach Menge und Preis - das Volumen der im
    Wirkungsbereich des BKA anzuschaffenden Zeitschriften, Bücher,
    Tageszeitungen sowie der Online-Abos?

4. Welchen Anteil an den Buchbestellungen des BKA hatten deutschsprachige
    Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, im Jahr 2002?


5. Mit welchem Einsparungsvolumen wird bei dieser Beschaffungsgruppe im
    BKA aufgrund der zentralen Beschaffung durch die BBG gerechnet?

6. Bei welchen Buchhandlungen wurden seitens des BKA bisher Bücher
    bezogen?

7. Halten Sie die zentrale Beschaffung von Büchern und Zeitschriften für alle
    Bundesstellen aus organisatorischer Sicht für sinnvoll?

8. Wie viele zusätzliche administrative Schritte sind erforderlich, um eine zentrale
    Bestellung seitens des Bundes zu ermöglichen?

9. Halten Sie die zentrale Beschaffung von Büchern und Zeitschriften für alle
    Bundesstellen bei einem großen Händler aus kulturpolitischer Sicht für
    sinnvoll?

10. Entspricht es den Tatsachen, dass gemäß der Ausschreibung der BBG nur
      Unternehmen, die mindestens 40 Angestellte und acht Millionen Euro
      Jahresumsatz erzielen, mitbieten dürfen? Wenn ja, wie viele Unternehmen im
      österreichischen Buchhandel wurden durch die Ausschreibungsbedingungen
      von der laufenden Ausschreibung ausgeschlossen?

11. Welche Auswirkungen wird die zentrale Beschaffung von Büchern und
     
Zeitschriften bei einem großen Händler Ihrer Ansicht nach auf die zahlreichen
      kleinen und mittleren Unternehmen im Buchhandel haben?

12. Schließt die im August vorgenommene Ausschreibung der BBG
     preisgebundene Bücher aus?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wenn ja, worin liegt der Sinn einer zentral vorgenommenen Sammelbestellung
     
durch die BBG?

15. Steht bereits fest, beim wem der Bund seine Bestellungen für Bücher und
      Fachzeitschriften künftig tätigen wird?