869/J XXII. GP

Eingelangt am 08.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Einsatzfähigkeit der Draken nach 2003

Auf Grund verschiedener sich widersprechender Aussagen von BM Platter und
Stellen aus dem Verteidigungsministerium erscheint es unklar, wie die sogenannte
Luftraumüberwachung ab dem Jahre 2004 sichergestellt werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wieso haben Sie in Ihrem Interview für die Tageszeitung „Die Presse" vom
25.8.2003 behauptet, der ablaufende Wartungsvertrag für die Draken
Kampfflugzeuge sei bereits verlängert?

2. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags?

3. Was werden Sie tun, wenn es bis Ende des Jahres nicht zu einer
Verlängerung des bestehenden oder Abschluss eines neuen
Wartungsvertrags kommt?

4.  Glauben Sie, dass österreichische Draken Kampfflugzeuge auch ohne

Wartungsvertrag über das Jahr 2003 hinaus bis mindestens 2005 einsatzfähig
gehalten werden können?

5. Welchen Stellenwert haben die Draken Kampfflugzeuge für die sogenannte
Luftraumüberwachung im Zeitraum Anfang 2004 bis Ende 2005?

6. Auf welcher Basis hinsichtlich Umfang und Dauer der Leistung verhandeln Sie
und Ihre Militärs seit einiger Zeit das sogenannte Überbrückungspaket? Spielt
es in diesen Überlegungen eine Rolle, ob ab 2003 Draken fliegen oder nicht?

7. Was waren die Kosten des bestehenden Wartungsvertrages pro Jahr und mit
welchen Kosten rechnen Sie für die nächsten Jahre?


8. Glauben Sie, dass österreichische Firmen oder Stellen die Leistungen
bereitstellen können, die bis jetzt von Schweden bezogen wurden?

9. Glauben Sie, dass Generalmajor Wolf für seine Aufgabe als Kommandant der
Luftstreitkräfte ausreichend geeignet ist, wenn er das Ansuchen um
Verlängerung des Wartungsvertrages erst ein knappes Monat vor Ablauf der
Frist und überdies an den falschen Adressaten geschickt hat?


APA-Meldung OTS197 vom 26. September 2003                        http://parla8.parlinkom.gv.at pd/apa/apadok/O26/0926_OTS 197.html

OTS197 5 II 0191 FMB0006     26.Sep 03
POLITIK VERTEIDIGUNG BUNDESHEER RÜSTUNG LUFTFAHRT

Kogler: Luftwaffenchef Wolf will eigene Ausschreibung nicht kennen =

Utl: Anforderungen mussten zum Zeitpunkt der Typenentscheidung
erfüllt sein =

Wien (OTS) "Die versuchte Verteidigungsstrategie von
Luftstreitkräfte-Kommandant Generalmajor Erich Wolf bricht allein
schon deshalb in sich zusammen, weil er die Ausschreibung völlig
falsch zitiert. Die Behauptung, die Musterzulassung durch die
nationale Luftfahrbehörde müsse erst bei der Übernahme der Flugzeuge
dokumentiert sein, ist absurd. Die entsprechenden
Ausschreibungsbestimmungen zur Musterzulassung sind eine
ausdrückliche Muss-Forderung im Kapitel der Leistungsbestimmungen
Beilage 2, Abschnitt l, Teil A: 'Flugzeugsystem', Pkt. 5.11.2. Diese
siebzig Seiten umfassenden Leistungsbestimmungen sind eindeutig als
Anforderungen zu verstehen, die zum Zeitpunkt der Bewertung erfüllt
sein müssen", so Werner Kogler, Vorsitzender des
Rechungshofausschusses und Abgeordneter der Grünen.

Dies sei ein weiteres Argument dafür, dass der Eurofighter unter den
offenkundigen Umstanden während der Ausschreibungs- und
Bewertungsphase wegen Nichterfüllung von zwingenden
Muss-Anforderungen hätte ausgeschieden werden müssen. "Der
schwerwiegende Verdacht der Schiebung ist durch den Bericht des
deutschen Bundesrechnungshofes allemal erhärtet worden. Man darf
gespannt sein, was die nächste Alibi-Behauptung der Regierungsstellen
sein wird, die von der Möglichkeit des sofortigen Vertragsausstiegs
ablenken soll", so Kogler.

Rückfragehinweis: Pressebüro der Grünen im Parlament
Reinhard Pickl-Herk
Tel.: (++43-1) 40110-6707
http://www.gruene.at
mailto:presse@gruene.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS197    2003-09-26/14:25
261425 Sep 03

 

 

 

 

 

 

 

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