870/J XXII. GP

Eingelangt am 08.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsparungen bei den Tiertransport-Kontrollen

Laut Pressemeldungen (Neue Kronenzeitung vom 21. August 03 und vom 10.09. 03)
soll unter dem Vorwand von Einsparungen die Zollwache ins Innenministerium
verlegt werden und die Zollwache, die bis dato auch Assistenzleistungen für
Tiertransportinspektionen erbringt, als eigene Truppe aufgelöst werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Stimmt es, dass die Organisationsstruktur der Zollwache ins Innenministerium
verlegt, die Zollwache aber zur Gänze aufgelöst werden soll?

2.  Stimmt es, dass die Mobilen Überwachungstruppen (MÜGs) der Zollwache
bei einer Neuorganisation der Exekutive als eigene Truppe aufgelöst werden
sollen?

3.  Stimmt es, dass die Beamten dann großteils dem Innenministerium
zugeordnet werden? Wenn ja, wie viele und wie begründen Sie das?

4. Wieviele Beamte waren bisher für die Kontrolle der Tiertransporte in jedem
Bundesland zuständig und wie viele sollen künftig in jedem Bundesland (bitte
um Auflistung pro Bundesland) dafür zur Verfügung gestellt werden?

5. Wie viele der aktiven Beamten der Gendarmerie und der Polizei weisen
derzeit eine spezielle Ausbildung auf, um die entsprechenden EU-
Verordnungen (z.B. VO (EG) 615/98 idF VO (EG) 639/2003 der Kommission
vom 9. April 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.
1254/1999 des Rates hinsichtlich des Schutzes lebender Rinder beim
Transport als Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen)
einer wirksamen Kontrolle unterziehen zu können?

6. Wie viele Beamte welcher Einheiten der dem Innenministerium unterstellten
„Exekutive-Neu" werden ab Mai 2004 die Einhaltung einschlägiger
marktordnungsrelevanter gesamteuropäischer Gesetze auf Österreichs
Straßen überwachen?


7. Stimmt es, dass die mobilen Assistenzleistungen für die
Tiertransportinspektionen nicht mehr in bisherigen Umfang durchgeführt
werden können? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie das angesichts der
bestehenden Vollzugdefizite bei der Umsetzung der EU-Tiertransport-
Richtlinie und des Tierleids bei den Transporten (sh. Bericht des Lebens- und
Veterinäramtes über den Kontrollbesuch in Österreich vom 14.-18. Oktober
2002: Tierschutz während des Transports und zum Zeitpunkt der
Schlachtung: „Die zuständigen Behörden sollten Möglichkeiten für die
Verbesserung des Systems der Inspektionen zum Tierschutz während des
Transports...erwägen."?

8. Stimmt es, dass ab Mai 2004 keine mobilen Anhaltungen seitens der
Zollorgane mehr durchgeführt werden und wenn ja, wie begründen Sie das?

9. Wie soll die Streichung der bisherigen Leistungen kompensiert werden
angesichts der notwendigen Umsetzung der EU-Tiertransport-Richtlinie und
im Hinblick auf den restriktiven Regelungsinhalt der mit 1.1.2005 zu
erwartenden EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport?